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Title: 00511975.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00511975.pdf
Published Time: Tue, 13 Feb 2024 15:11:23 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV7/038/2024
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 13.02.2024
Fraktion BÜ90/Die Grünen
Bezirksvertretung 7
An
Bezirksbürgermeisterin
Stadtbezirk 7
Anfrage
zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 27.02.2024
Betrifft:
Leerung der Mülleimer am Wildpark/Heinrich -Könn -Straße
- Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen -
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitten die Verwaltung um
Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie oft werden die öffentlichen Mülleimer im Bereich Am Wildpark,
Heinrich -Könn -Straße geleert?
2. Sind in dem Bereich genügend Mülleimer, in Düsseldorf üblicher
Anzahl, aufgestellt?
3. Kann die Häufigkeit der Leerungen erhöht werden?
Sachdarstellung:
Der Bereich ist bei Spaziergängern, besonders mit Hunden, sehr beliebt. Deren
Anzahl hat sich durch den neu entstanden Wohnungsbau stark erhöht. Vermehrt
beschweren sich nun Anwohner über tagelang überquellende Mülleimer mit
entsprechender Geruchsbelästig ung und Verschmutzung des Umfelds.
gez.: Eva Mörger, Tino Baier, Marco Huppertz, Maria Icking, Ulrich Scheinhardt
Anlagen:
Foto
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Title: (Microsoft Word - Anfrage der Mülleimerleerung Am Wildpark.docx)
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00512075.pdf
Published Time: Tue, 13 Feb 2024 15:11:18 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: (Microsoft Word - Leerung der Mülleimer am Wildpark Heinrich-Könn-Straße.docx)
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00519221.pdf
Published Time: Mon, 29 Apr 2024 14:06:22 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
6.3
> Anlage 1 zu Vorlage BV7/038/2024
> Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 30.04.2024
> Leerung der Mülleimer am Wildpark/Heinrich-Könn-Straße Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frage 1:
Wie oft werden die öffentlichen Mülleimer im Bereich Am Wildpark, Heinrich-Könn-Straße geleert?
Antwort:
Die Straßenpapierkörbe werden analog der festgelegten Reinigungshäufigkeit der jeweiligen Straße geleert. Da sich sowohl die Straße Am Wildpark als auch die Heinrich-Könn-Straße in der Reinigungsklasse C 1 (= 1 x wöchentliche maschinelle/manuelle Reinigungspflicht der Stadt für die Fahrbahn und die Gehwege) befinden, erfolgt die Leerung der Straßenpapierkörbe auf beiden Straßen einmal wöchentlich.
Frage 2:
Sind in dem Bereich genügend Mülleimer, in Düsseldorf üblicher Anzahl, aufgestellt?
Antwort:
Eine „übliche Anzahl“ gibt es nicht, da die Ausstattung mit Straßenpapierkörben be-darfsgerecht - d.h. im Hinblick auf die Besucherfrequenz und das benötigte Entsorgungsvolumen - erfolgt. Aufgrund der Anfrage wurde der angesprochene Bereich hinsichtlich seines Sauberkeitszustandes und der Notwendigkeit weiterer Papierkörbe kontrolliert. Im Ergebnis war der Sauberkeitszustand zum Zeitpunkt der Kontrolle auf beiden Straßen nicht zu beanstanden. Es wurde nur vereinzelt etwas frischer Kleinmüll vorgefunden, wie es zwischen den Reinigungsdurchgängen vorkommen kann. Auf der Straße Am Wildpark waren von den vorhandenen Papierkörben drei Stück fast oder ganz voll (Sichtung dienstags Leerung mittwochs). Hier wurde veranlasst, dass jeweils ein zweiter Papierkorb installiert wird. Im „angrenzenden“ Bereich der Heinrich-Könn-Straße war einer der Papierkörbe zum Zeitpunkt der Kontrolle voll (Leerungstag donnerstags). Auch hier wurde die AWISTA GmbH mit der Installation eines zweiten Papierkorbs beauftragt. Im Bereich Am Wildpark, Zuwegung zu den Häusern 19-23 (dem Antrag beigefügtes Foto) wurde bereits im Vorfeld ein zweiter Papierkorb beauftragt, welcher bereits installiert wurde.
Frage 3:
Kann die Häufigkeit der Leerungen erhöht werden?
Antwort:
Vor dem Hintergrund der Installation von insgesamt fünf zusätzlichen Papierkörben wird von dem Vorschlag "Erhöhung des Leerungsturnus" bis auf Weiteres Abstand genommen. Sollte künftig an dieser oder an einer anderen Örtlichkeit das zur Verfügung stehende Entsorgungsvolumen - z.B. durch geänderte Gegebenheiten - nicht mehr ausreichend bemessen sein, so kann das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz gerne formlos über diesen Umstand informiert werden.