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Title: Vorlage 01/ 285/2018
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00327690.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 20:34:11 GMT
Number of Pages: 3
Markdown Content:
01/ 285/2018
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> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
10.10.2018
An den
Vorsitzenden des Rates
der Landeshauptstadt Düsseldorf
Herrn Oberbürgermeister Thomas Geisel
Sitzung des Rates am 11. Oktober 2018
Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion zu TOP 18, Vorlage 66/ 86/2018
Bedarfsbeschluss Radhauptnetz (Maßnahmen 2019 ff)
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Ich bitte Sie daher im Namen unserer Fraktion, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und zur Abstimmung zu bringen.
Antrag:
Der Rat beschließt, folgende Änderungen bzw. Ergänzungen im Bedarfsbeschluss Radhauptnetz vorzunehmen:
Wesentliche Maßnahmen im RHN sind vor Ausführung dem Ordnungs- und Verkehrsausschuss zur Entscheidung vorzulegen, auch wenn die Umsetzung den Wert von 500.000 EUR unterschreitet (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 f. Zuständigkeitsordnung).
Die jeweils betroffene(n) Bezirksvertretung(en) ist/sind vor Entscheidung über Einzelmaßnahmen im RHN durch den OVA anzuhören (empfehlende Beschlussvorlage statt Informationsvorlage; § 3 Abs. 3 Nr. 13 Bezirkssatzung).
Prioritäten und Reihenfolge der Maßnahmen sind vor Planung von Einzelmaßnahmen durch den OVA mit dem jährlichen Bericht über die Förderung des Radverkehrs jeweils nicht nur für das nächste Jahr, sondern insgesamt, d.h. auch für die Folgejahre, zu bestätigen/entscheiden.
Zu Anlage 1
Maßnahme Eulerstraße / Prinz-Georg-Straße
Prüfung im weiteren Planungsverlauf, ob an den Aufstellflächen vor den LZAen eine Fahrstreifenbegrenzung (= zwei Fahrstreifen) anstelle eines überbreiten Fahrstreifens, jeweils mit zwei Bodenpfeilmarkierungen markiert werden kann (=Anregung aus der BV1). 01/ 285/2018
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Maßnahme Uerdinger Straße
Modifizierung der Planung mit dem Ziel des Erhalts der Stellplätze im Abschnitt zwischen Kaiserswerther Straße (vor Vapiano) und Johannstraße/Verteiler Nordfriedhof (FR Ost) an beiden Fahrbahnrändern, indem der rechte Parkstreifen, der Radfahrstreifen und die IV-Spur weiter rechts geführt werden (= Beschluss der BV1).
Maßnahme Franklinbrücke/ Rethelstraße
Überarbeitung der Maßnahme auch unter Beteiligung der Rheinbahn, da der vorgesehene Radfahrstreifen dazu führt, dass sich ÖPNV (Straßenbahn) die einzig verbleibende Spur mit dem IV teilen muss und eine Rückstaugefahr auch für den ÖPNV besteht (= Anregung aus der BV2).
Maßnahme Witzelstraße
Überarbeitung der Maßnahme mit dem Ziel, die Zahl der entfallenden Stellplätze (nach derzeitiger Planung 100 Stellplätze) zu reduzieren (= einstimmiger Beschluss der BV 3).
Maßnahme Hellweg / Dreherstraße
Prüfung im Zuge der weiteren Planung, ob die Maßnahme (geschätzte Kosten: 3,7 Millionen EUR) insgesamt einfacher bzw. kostengünstiger gestaltet werden kann (=Anregung aus der BV2 und der BV7).
Maßnahme Karlsruher Straße / Werstener Feld
Prüfung im Zuge der weiteren Planung, ob bei Erhalt der vorgesehenen Bäume und Stellplätze die Fahrbahnbreiten so gestaltet werden können, dass ein Begegnungsverkehr von Bussen auch ohne Inanspruchnahme des Schutzstreifens für Radfahrer möglich bleibt; Abstimmung der Maßnahme mit der Rheinbahn und Prüfung, ob anstelle der beabsichtigten Tempobeschränkung von 30 km/h, die auch für mehrere Buslinien gelten würde, eine Beschränkung auf 40 km/h für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Optimierung des Verkehrsflusses ausreichend und sinnvoll ist (= einstimmiger Beschluss BV 8).
Zu ergänzende Maßnahmen
Die Verwaltung wird gebeten, Radwegemaßnahmen auf der Torfbruchstraße zu prüfen und in den Maßnahmenkatalog aufzunehmen.
Zu Anlage 3 (Maßnahmen ohne Bedarfsbeschluss)
Die Verwaltung wird gebeten, bei Maßnahmen der Liste 3, die bislang nur mit einer Vor-/Entwurfsplanung oder vor mehrere Jahren in den jeweiligen Bezirksvertretung vorgestellt wurden, die Ausführungsplanung vor Umsetzung in der jeweiligen Bezirksvertretung vorzustellen/abzustimmen. 01/ 285/2018
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> RSD Vorlage
Begründung :
Der Bedarfsbeschluss Radhauptnetz enthält wichtige Maßnahmen auf dem Weg zu mehr Fahrradfreundlichkeit für Düsseldorf und ermöglicht die weitere Planung der in den Anlagen aufgeführten Maßnahmen.
Die Entscheidung darüber, welche Maßnahmen in den Folgejahren zur Ausführung gelangen sollen (Priorisierung), ist dabei dem OVA als demokratisches Beschlussgremium vorbehalten. Der OVA sollte daher nicht bloß im Wege einer Vorlage für das nächste Jahr informiert werden, sondern hat über den Vorschlag der Fachgruppe Radverkehr und der Verwaltung zu beschließen. Nach der Zuständigkeitsordnung der Stadt sind zudem nicht nur Baumaßnahmen ab Wertgrenze 500.000 EUR (AuF), sondern es sind sämtliche ständige, nicht unwesentliche verkehrslenkende oder -regelnde Maßnahmen durch den OVA nach Beteiligung der jeweils betroffenen Bezirksvertretung zu entscheiden (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 f. Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf, § 3 Abs. 3 Nr. 13 Bezirkssatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf).
Zu einzelnen Maßnahmen bittet die CDU-Fraktion, die sich aus den Beratungen der Bezirksvertretungen ergebenden Anregungen zu Anlage 1 im weiteren Planungsverlauf zu berücksichtigen.
Zu Anlage 3 ist sicherzustellen, dass die Bezirksvertretungen vor einer Ausführung der Maßnahmen die jeweils aktuelle Planung mitgeteilt bekommen und hierzu notwendigenfalls Stellung nehmen können. Beispielsweise erfolgte die Vorstellung der Maßnahme Klemensplatz, die 2020 umgesetzt werden soll, lediglich einmal vor der Kommunalwahl 2014 der Bezirksvertretung 5 in der damaligen Zusammensetzung in einer Entwurfsfassung vorgestellt; die Planung für die Maßnahme Niederrheinstraße/Alte Landstraße berücksichtigt den Beschluss der BV 5 nicht, dort Kreisverkehrsplätze anzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Gutt
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Rat 11.10.2018 -/-²