Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 64/ 1/2018

Änderungsantrag derRatsfraktion DIE LINKE zu Vorlage 64/59/2017

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Luegallee 65 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 5. März 2018veröffentlicht

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Title: Vorlage 64/ 1/2018 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00308265.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 21:46:10 GMT Number of Pages: 3 Markdown Content: Vorlage 64/ 1/2018 > LINKSFRAKTION Düsseldorf • Luegallee 65 • 40545 Düsseldorf > Tel. (0211) 89 95123 • Fax (0211) 89 29588 > [email protected] www.linksfraktion-duesseldorf.de > Seite 1 von 3 > RSD Vorlage Düsseldorf, den 03 .01 .2018 An den Vorsitzenden des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung Herrn Uwe Warnecke ## Antrag Änderungsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE zu Vorlage 64/59/2017 Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Düsseldorf (Wohnraumschutzsatzung) Sehr geehrter Herr Vorsitzender, zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 08.01.2018 beantragt DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf unter TOP 6 folgende Änderungen in der Beschlussvorlage 64/59/2017: 1. § 3 Wohnraum, Ziffer (3): Die Punkte 1. und 3. werden ersatzlos gestrichen. 2. § 5 Genehmigung, Ziffer (4): Diese Ziffer wird wie folgt neu formuliert: „Ein schutzwürdiges Interesse des/der Antragsteller/in ist insbesondere gegeben bei einer na chgewiesenen Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz, sofern die Ursache der Zweckentfremdung nicht durch Vorgänge nach § 4, Ziffer (1), Punkt 2 oder 4 eingetreten ist.“ 3. § 7 Bereitstellung von Ersatzwohnraum: Der § 7 wird ersatzlos gestrichen. 4. § 8 Leistung einer Ausgleichszahlung: Der § 8 wird durch folgenden Text ersetzt: „(1) Mit der Ausgleichszahlung sollen die durch die Zweckentfremdung bedingten Mehraufwendungen der Allgemeinheit für die Schaffung neuen Wohnraums teilweise kompensiert und so e in Ausgleich für den Verlust an Wohnraum geschaffen werden. Die Ausgleichszahlungen sind daher zweckgebunden für die Schaffung neuen Wohnraums zu verwenden. Vorlage 64/ 1/2018 > Seite 2 von 3 > RSD Vorlage (2) Im Falle einer Zweckentfremdung oder eines Leerstandes beträgt die Ausgleichszahlung pro Jahr bis zu 475, - €/qm Wohnfläche. Die Höhe der Ausgleichszahlung bemisst sich dabei insbesondere nach der Dauer der Zweckentfremdung, dem Wert des (entfallenden) Wohnraums und dem Vorteil für den Verfügungsberechtigten. Die Ausgleichszahlung ist mit jährlich dr ei Prozentpunkten über dem Basissatz der Europäischen Zentralbank für die Zeit vom Beginn der (mit oder ohne Genehmigung vorgenommenen) Zweckentfremdung an bis zur Entrichtung der Ausgleichszahlung zu verzinsen. (3) Die Ausgleichszahlung kommt als alleinig e Ausgleichsmaßnahme oder als ergänzende Maßnahme in Betracht.“ 5. § 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten: Formulierung neu: „§ 14 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.“ Begründung: Eine Wohnraumsicherungssatzung erfü llt nur ihren Zweck, wenn eine Kommune mit wirksamen Instrumenten gegen Zweckentfremdung von Wohnraum vorgehen kann. Der Entwurf der Verwaltung erfüllt diese Voraussetzung nur zum Teil. Vielmehr lässt er einige Möglichkeiten der Umgehung offen bzw. schafft diese sogar. Deshalb beantragt DIE LINKE, obige Änderung in die Satzung aufzunehmen. Zu den einzelnen Punkten: 1.: In Punkt 1 wird Wohnraum als nicht geschützt definiert, wenn dieser vor Inkrafttreten der Satzung ohne Unterbrechung zweckentfremdet wird. Das bedeutet, dass zum Beispiel ein illegaler Zustand legalisiert wird, wenn er nur lange genug besteht. Das kann nicht der Zweck einer Wohnraumschutzsatzung sein. Zu Punkt 3: Bei dieser Formulierung kann durch einen überhöhten Quadratmeter -Preis erreicht werden, dass eine Wohnung „nachweislich vom Wohnungsmarkt nicht mehr angenommen wird“. Der Sinn einer Wohnraumsicherungssatzung ist, dass leerstehender Wohnraum auf dem Wohnungsmarkt zu einem bezahlbaren Preis angeboten wird. Mit dieser Formulierung wird der Sinn auf den Kopf gestellt. 2.: Es kann nicht sein, dass ein Verfügungsberechtigter, der eine Wohnung durch Vermietung von Schlafstellen, Fremdenbeherbergung oder als Ferienwohnung zweckentfremdet, nicht belangt werden kann, weil die Aufgabe dieses il legalen Verhaltens zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führt. Das gleiche gilt natürlich, wenn eine Wohnung aus Spekulationsgründen länger als drei Monaten leer steht. 3.: Der Wohnungsmarkt in Düsseldorf wird immer mehr von großen, international agierende n Immobilienkonzernen beherrscht. Die Wohnungssituation hat sich nicht zuletzt deshalb weiter verschärft. Teure Luxuswohnungen werden zunehmend als Spekulationsobjekte für die Immobilienfonds dieser Konzerne zweckentfremdet. Durch den § 7 würden u. a. dies e Konzerne von den Folgen der Zweckentfremdung befreit, wenn sie an anderer Stelle in Düsseldorf weitere Wohnungen, egal zu welchem Quadratmeter -Preis, bauen. Vorlage 64/ 1/2018 > Seite 3 von 3 > RSD Vorlage 4.: Eine Wohnraumsicherungssatzung betrifft nicht den öffentlich geförderten Wohnungsmarkt. Di eser ist durch eine gesonderte Gesetzgebung geschützt. Deshalb ist es paradox, bei Verfehlungen durch Zweckentfremdung im freifinanzierten Wohnungsmarkt die Maßstäbe des öffentlich geförderten Wohnungsmarkts anzulegen. Dies kann nur den Zweck haben, die Ge winninteressen der privaten Investoren zu schützen. In der Formulierung der Ratsfraktion DIE LINKE ist eine wirksame Höhe der Sanktionen festgelegt. In diesem Rahmen kann die Ausgleichszulage je nach der Dauer der Zweckentfremdung, dem Wert des entfallende n Wohnraums und dem Vorteil, den der Verfügungsberechtigte durch die Zweckentfremdung erzielt hat, angesetzt werden. Lässt ein Investor eine millionenteure Eigentumswohnung aus Spekulationsgründen leer stehen, wird ihn eine Ausgleichszulage von 6,25 € pro Monat nur am Rande interessieren. Deshalb ist es notwendig, dass die Stadt flexibel auf die Zweckentfremdungen reagieren kann. 5.: Endet die Wohnraumsicherungssatzung automatisch nach fünf Jahren, so entscheidet nicht die Notwendigkeit über eine Verlänger ung. Deswegen fordert DIE LINKE keine Befristung für die Wohnraumsicherungssatzung einzuführen. Sollte eine politische Mehrheit bei den nächsten Kommunalwahlen zustande kommen, die die Interessen der privaten Investoren vor die Interessen der MieterInnen s tellt, müsste sie dann die Beendigung der Wohnraumsicherungssatzung öffentlich begründen. Dies bedeutet zumindest eine relative Sicherheit für das Fortbestehen der Satzung. Mit freundlichen Grüßen Lutz Pfundner Mbulelo Dlangamandla Peter Kirchner Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung 08.01.2018 vertagt Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung 26.02.2018 passieren lassen > 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. > 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: beigefügt x nicht vorhanden

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 64/ 1/2018