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Title: Vorlage 176/ 16/2016
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00258395.pdf
Published Time: Tue, 13 Aug 2019 13:47:04 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 176/ 16/2016
> Seite 1 von 2
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
CDU-Fraktion
FDP-Fraktion
der Bezirksvertretung 6
An
Herrn Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 6
20.01.2016
## Anfrage
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion:
Lärmschutz für die anliegenden Wohnsiedlungen an der A52 in Mörsenbroich, Rath und Unterrath
Sachdarstellung:
Die Verwaltung wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:
1. Gibt es weitere Möglichkeiten Lärmschutz an der A52 in Mörsenbroich, Rath und Unterrath (beispielhaft für die Scheffelstraße, Kürtenstraße und Dorstener Straße) umzusetzen?
Möglichkeiten könnten sein: Lärmschutzwände oder Förderungen durch das Schallschutzfensterprogramm
2. Kann die Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Nördlichen Zubringer / A52 auf der Höhe D-Zug-Siedlung bzw. Kürtenstraße und Dorstener Straße verringert werden (vielleicht auch nur zeitlich eingeschränkt z.B. von 20 bis 6 Uhr), um die Fahrgeräusche zu vermindern?
Begründung:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die CDU und die FDP sehen den Lärm kritisch und wurden z.B. von Anwohnern der D-Zug-Siedlung explizit mit der Frage der möglichen Geschwindigkeitsbegrenzung angesprochen.
Dies würde den Lärm des Individualverkehrs aber auch den Schadstoffausstoß verringern. Vorlage 176/ 16/2016
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> RSD Vorlage
Des W eiteren wird das Schallschutzfensterprogramm gerade durch die „Änderung
der Richtlinie für die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen des städtischen
Schallschutzfensterprogramms“ (Vorlage 19/ 6/2016) angepasst.
gez. Gerald Helmke gez. Birgit Schentek gez. Rolf Wieroszewsky
Beantwortung der Anfrage als Text anzeigen
Title: TOP 23
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00265789.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 12:00:48 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Drucksache 176/ 16/2016
Antwort der Verwaltung
zur Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion
vom 20.01.2016
Lärmschutz für die anliegenden Wohnsiedlungen an der A52 in Mörsenbroich, Rath und Unterrath
Frage 1:
Gibt es weitere Möglichkeiten, Lärmschutz an der A52 in Mörsenbroich, Rath und Unterrath (beispielhalft für die Scheffelstraße, Kürtenstraße und Dorstener Straße) umzusetzen?
Möglichkeiten könnten sein: Lärmschutzwände oder Förderungen durch das Schallschutzfensterprogramm
Antwort:
Laut Antwort des Landesbetriebes Straßenbau NRW sind im Bereich des nördlichen Zubringers zur A52 bereits in beiden Fahrtrichtungen Lärmschutzwände vorhanden. Des Weiteren wurde im betreffenden Bereich bereits ein lärmgeminderter Fahrbahnbelag mit einer Pegelminderung von -2 dB(A) eingebaut. Zusätzlicher aktiver Lärmschutz in Form von Lärmschutzwänden kann vom Landesbetrieb Straßenbau nicht in Aussicht gestellt werden.
Soweit passiver Lärmschutz durch Schallschutzfenster gewährt werden soll, besteht die Möglichkeit, dass Hauseigentümer diese beim Landesbetrieb Straßen NRW beantragen. Dort wird geprüft, ob eine Überschreitung der Lärmsanierungswerte gemäß RLS-90 vorliegt.
Der Landesbetrieb Straßenbau führt auf Antrag eine schalltechnische Berechnung durch, um festzustellen, ob an Wohngebäuden die Lärmsanierungswerte überschritten werden. Sollten Anspruchsvoraussetzungen bei Gebäuden entlang der Bundesfernstraße ermittelt werden, wird die Stadtverwaltung informiert. Die Abwicklung von Entschädigungen an Eigentümer erfolgt im Rahmen der jeweiligen haushaltstechnischen Rahmenbedingungen, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Frage 2:
Kann die Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Nördlichen Zubringer / A52 auf der Höhe der D-Zug-Siedlung bzw. Kürtenstraße und Dorstener Straße verringert werden (vielleicht auch nur zeitlich eingeschränkt z.B. von 20 bis 6 Uhr), um die Fahrgeräusche zu vermindern?
Antwort:
Die Regelung der zulässigen Geschwindigkeit auf dem Nördlichen Zubringer / A52 ist Aufgabe der zuständigen Straßenverkehrsbehörde – in diesem Fall der Bezirksregierung Düsseldorf. Die Behörde hat hierzu eine einzelfallbezogene Abwägung zwischen den verkehrlichen Belangen und der Notwendigkeit des Anwohnerschutzes vorzunehmen.
Dabei hat diese nach Auskunft der Bezirksregierung nicht nur auf die gebietsbezogene Schutzwürdigkeit der Anlieger und eine mögliche Lärmvorbelastung abzustellen, sondern auch die Belange des Straßenverkehrs und Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen sowie die Interessen anderer Anlieger bei möglicher Verlagerung des Verkehrs infolge lärmreduzierender Maßnahmen in ihrem Gebietsbereich.
Der in Frage stehende Abschnitt der Autobahn 52 ist sechsstreifig ausgebaut und aus verkehrlichen Gründen mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 bzw. 80 km/h versehen.
Bereits in der Vergangenheit gestellte Anträge betroffener Anwohner in diesem Bereich wurden von der Bezirksregierung geprüft und es wurde nicht entsprochen.
Die Bezirksregierung hat mitgeteilt, dass sich nach derzeitigem Kenntnisstand die Verkehrsverhältnisse in diesem Bereich nicht wesentlich verändert haben, so dass eine erneute Prüfung von Anträgen betroffener Anwohner zu keinem anderen Ergebnis führen würde.