Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Vorlage als Text anzeigen
Title: Vorlage 19/ 9/2018
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00307772.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 21:45:02 GMT
Number of Pages: 3
Markdown Content:
Vorlage 19/ 9/2018
> Seite 1 von 3
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, den 14.12.2017
An
Ratsherrn Philipp Tacer
Vorsitzender des Ausschusses für Umweltschutz
Anfrage der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN:
Glyphosat auf landwirtschaftlichen Pachtflächen im Düsseldorfer Stadtgebiet
Sehr geehrter Herr Tacer,
die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 11.01.2018 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:
1 Wird auf den landwirtschaftlich genutzten Pachtflächen der Stadt Düsseldorf Glyphosat eingesetzt und/oder welche andere Pestizide kommen zur Anwednung?
2 Wie kann - etwa über die Pachtverträge - erreicht werden, dass auf den landwirtschaftlich genutzten städtischen Eigentumsflächen kurzfristig kein Glyphosat und mittelfristig auch keine anderen Pestizide mehr eingesetzt werden?
3 Welche Maßnahmen können im Dialog mit den Landwirten zur ökologischen Aufwertung der Flächen unternommen werden, welche Kosten entstehen und welche Anreiz- und/oder Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?
Sachdarstellung:
Die Stadt Düsseldorf verzichtet, dort wo sie selbst für die Pflege öffentlicher Grünflächen verantwortlich ist, seit vielen Jahren auf den Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln und Unkrautvernichtern. Die neuesten Veröffentlichungen über den dramatischen Rückgang der Insektenpopulationen und das neue Buch über die Vogelwelt in Düsseldorf bestätigen, wie wichtig dieser Verzicht ist.
Die aktuelle Diskussion um Glyphosat lenkt den Blick auf die landwirtschaftlich genutzten städtischen Pachtflächen in der Düsseldorfer Umgebung und den Einsatz des für Mensch und Umwelt schädlichen Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat und/oder anderer Pestizide.
Die Chance, Glyphosat auf EU-Ebene so schnell wie möglich zu verbieten, wurde verpasst, bundesgesetzliche Regelungen werden von einer neuen Bundesregierung zu erarbeiten sein. Doch darauf muss eine Kommune wie Düsseldorf nicht warten. Die Stadt Düsseldorf Vorlage 19/ 9/2018
> Seite 2 von 3
> RSD Vorlage
kann selbst aktiv werden, um ihre Bevölkerung und die Umwelt vor den Folgen von Glyphosat und anderen Pestiziden zu schützen. Dies sollte im Dialog mit den Landwirten geschehen.
Um dem dramatischen Verlust an biologischer Vielfalt zu begegnen, muss schnell gehandelt werden. Bis es zu dem anzustrebenden generellen Verzicht auf Pestizide kommt, sollte schnellstmöglich in den Ackerlandschaften auf Düsseldorfer Stadtgebiet ein Mindestanteil an Flächen sichergestellt werden, der Wildkräutern und Insekten, wie Schmetterlingen und Bienen, sowie Feldvogelarten als Lebens- und Nahrungsraum dient.
Denkbar ist etwa, Anteile der Ackerflächenanteile als ökologische Vorrangflächen einzurichten und Brachen, Blühstreifen, Feldlerchenfenster o.ä. bereitzustellen. Bei Grünlandflächen könnten Gülle- und Kunstdüngerverzicht, angepasste Mahd und das Schaffen von Rückzugsräumen auf Teilflächen helfen. Wirksame Maßnahmen und Anreize für solche ökologischen Leistungen der Landwirte müssen geprüft und im Dialog erörtert und geschaffen werden.
Gesundheitliche und ökologische Folgen von Glyphosat
Von der Weltgesundheitsorganisation WHO wurde Glyphosat als "wahrscheinlich krebserzeugend", von der Gesundheitsbehörde in Kalifornien als krebserregend eingestuft. Über die mit Glyphosat behandelten landwirtschaftlichen Produkte gelangt das Unkrautvernichtungsmittel auch in unsere Nahrungsmittel. Eine Untersuchung von Ökotest hat Glyphosat in Mehl oder Brötchen nachgewiesen. 1 Untersuchungen des Umweltbundesamtes (UBA) 2haben im Februar 2016 bei bis zu 60 Prozent der Deutschen Glyphosat im Körper nachgewiesen und bestätigen damit Tests, die der BUND bereits vor Jahren durchführte 3. Ein Zusammenhang zwischen Glyphosat-Einsatz in der Landwirtschaft und der Belastung der Menschen ist nicht mehr zu leugnen.
Selbst wenn gemessene Werte niedrig sind, ist dies wenig beruhigend, denn für krebserzeugende Stoffe kann es keinen wirklich unbedenklichen Grenzwert geben. Auch kleinste Mengen können genügen, um Krebs auszulösen. Menge oder Dauer der beeinflussen nur die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung. Bei krebserzeugenden Stoffen gibt es keinen Schwellwert unterhalb dessen kein Gesundheitsschaden zu befürchten ist (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz) LAI, Landesarbeitsgruppe für Immissionschutz). Bislang fehlen noch Untersuchungen über die gesundheitlichen Folgen einer Langzeitaufnahme von Glyphosat in kleinen Dosen.
Pestizide wie Glyphosat gehören jedoch nicht in Lebensmittel und nicht in den menschlichen Körper. Der Einsatz von Glyphosat in der Landwirtschaft kann keine langfristig tragbare Lösung sein. Bevölkerung und Umwelt noch viel länger einer solchen Substanz auszusetzen ist nicht akzeptabel.
Als Totalherbizid tötet Glyphosat jede Pflanze auf dem gespritzten Feld ab, sofern sie nicht entsprechend gentechnisch verändert ist. Deshalb sind die Auswirkungen direkt auf die Ackerflora und indirekt auf die Ackerfauna unvermeidbar. Weniger Wildpflanzen auf und neben den Ackerflächen bieten weniger Lebensraum und Nahrung für weniger Insekten. Diese wiederum sind Hauptnahrung für andere Tiere wie etwa Vögel. Als Folge nimmt die biologische Vielfalt dramatisch ab. 30 Prozent aller Vögel der Agrarlandschaft stehen bereits auf der Roten Liste der bestandsbedrohten Tierarten.
> 1https://www.oekotest.de/essen-trinken/20-Getreideprodukten-mit-Glyphosat-im-Test_102072_1.html
> 2https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/glyphosat
> 3https://www.bund.net/umweltgifte/glyphosat/glyphosat-im-urin/
Vorlage 19/ 9/2018
Seite 3 von 3
> RSD Vorlage
Die deutschlandweit zu beobachtenden Rückgänge an Insekten- und Vogelpopulationen spielen sich auch in Düsseldorf und seiner ländlichen Umgebung ab. Hierzu tragen Glyphosat und andere Pestizide unzweifelhaft bei. Und damit nicht genug. Es mehren sich alarmierende Hinweise, dass Glyphosat (und andere Pestizide) zu Antibiotika-Resistenzen führen können, was wiederum die Ausbreitung resistenter Bakterien nach sich zöge.
Mit freundlichen Grüßen
Iris Bellstedt, Renate Böhm, Günter Bunte-Esders
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: 00311778.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00311778.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:37:52 GMT
Number of Pages: 5
Markdown Content:
1
Vorlage 19/9/2018
Beigeordnete Stulgies
Anfrage der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Glyphosat auf landwirtschaftlichen Pachtflächen im Düsseldorfer Stadtgebiet
Frage 1:
Wird auf den landwirtschaftlich genutzten Pachtflächen der Stadt Düsseldorf Gly-phosat eingesetzt und/oder welche anderen Pestizide kommen zu Anwendung?
Antwort:
Der Anteil an landwirtschaftlich genutzten Flächen (Ackerflächen und Grünland) liegt in Düsseldorf bei 4.163 ha bzw. 19,1 % der Stadtfläche. Davon werden 2.606 ha als Ackerfläche und 1.557 ha als Grünland genutzt. Rund 360 ha dieser Ackerflächen (1,7 % der Stadtfläche) und 533 ha Grünland (4,1 % der Stadtfläche) stehen im Ei-gentum der Stadt.
Die im Eigentum der Stadt stehenden landwirtschaftlich genutzten Flächen verteilen sich kleinteilig im Stadtgebiet.
Aufgrund eines ersten Informationsgesprächs mit Landwirten kann davon ausgegan-gen werden, dass auf verpachteten städtischen Ackerflächen im Rahmen der ord-nungsgemäßen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung unter Beachtung der bestehen-den gesetzlichen Bestimmungen auch Glyphosat eingesetzt wird.
Nach Mitteilung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalens kommt Glyphosat als Totalherbizid nur auf Ackerflächen, vor allem
- wenn persistente Wurzelunkräuter auftreten,
- bei bodenschonender Mulchsaat,
- wenn durch milde Winter Zwischenfrüchte nicht abfrieren oder
- wenn es zur Krankheitsübertragung (Kraut- und Braunfäule) durch überwin-ternde Ausfallkartoffeln kommt,
zur Anwendung.
Auf Grünlandflächen wird Glyphosat nach Auskunft der Landwirtschaftskammer hin-gegen nicht eingesetzt.
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln obliegt generell dem Landwirt/ sachkun-digen Anwender im Rahmen der ‚guten fachlichen Praxis‘. Einer besonderen Ge-nehmigung bedarf es dafür nicht. 2
Ob und welche anderen Pestizide oder selektiven Herbizide im Einzelfall auch auf Pachtflächen der Stadt aufgebracht werden, ist der Stadt nicht bekannt. Diese Daten werden zwar vom Landwirt erfasst, dürfen aber gemäß Pflanzenschutzgesetz nur anlassbezogen von der Landwirtschaftskammer eingesehen und geprüft werden.
Frage 2:
Wie kann – etwa über Pachtverträge – erreicht werden, dass auf den landwirtschaft-lich genutzten städtischen Eigentumsflächen kurzfristig kein Glyphosat und mittelfris-tig auch keine anderen Pestizide mehr eingesetzt werden?
Antwort:
Wie bereits in der Antwort auf Frage 1 mitgeteilt, handelt es sich bei den Eigentums-flächen der Stadt, auf denen wahrscheinlich Glyphosat verwendet wird, lediglich um 1,7 % der Gesamtstadtfläche bzw. 14 % der Ackerflächen im Stadtgebiet. Die städti-schen Eigentumsanteile machen zum Teil nur einen Bruchteil der zusammenhän-genden landwirtschaftlichen Flächen aus.
Zur Frage, wie kurzfristig der Einsatz von Glyphosat im Stadtgebiet unterbunden werden kann schlägt die Verwaltung folgendes Vorgehen vor:
Die Stadtverwaltung wird in neuen Pachtverträgen ein Verbot, Glyphosat zu verwen-den, aufnehmen, sofern im Einzelfall keine rechtlichen und technischen Gründe ent-gegenstehen.
In bestehende Pachtverträge kann jedoch kurzfristig nur dann ein Glyphosatverbot aufgenommen werden, wenn die Pächter damit einverstanden sind. Denn die zwangsweise Durchsetzung des Verbotes wäre mit rechtlichen Risiken verbunden, die nur gerichtlich und mit ungewissem Ausgang geklärt werden könnten.
Deshalb plant die Stadtverwaltung, kurzfristig ein strukturiertes Dialogverfahren mit den drei bis fünf der flächenmäßig wichtigsten Pächter von landwirtschaftlich genutz-ten Flächen (insbesondere Ackerflächen) im Stadtgebiet durchzuführen. Insgesamt verwaltet das Liegenschaftsamt ca. 150 landwirtschaftliche Pachtverträge. Aus finan-ziellen und personellen Gründen ist es nicht möglich, unmittelbar mit allen Pächtern Gespräche zu führen.
Derzeit wird bereits ermittelt, welche Pächter zu einem ersten Auftaktgespräch, das im März 2018 stattfinden soll, eingeladen werden sollen. Ziel des strukturierten Dia-loges ist es, in einem ersten Schritt zunächst verlässliche Angaben zu den bisher verwendeten Glyphosat-Mengen, zum Grund für den Einsatz von Glyphosat und zu den betrieblichen und finanziellen Auswirkungen eines Verzichts zu ermitteln. In ei-nem zweiten Schritt sollen dann gemeinsam mit den Pächtern Lösungen entwickelt werden, wie kurzfristig auf allen im städtischen Eigentum stehenden Ackerflächen auf Glyhosat verzichtet werden kann. Mit ersten Ergebnissen kann bis zum Sommer ge-3
rechnet werden. Diese könnten bis zum Herbst in den politischen Gremien vorgestellt werden.
Ziel ist es, die Pächter auf freiwilliger Basis zu einem Verzicht auf Glyphosat zu be-wegen. Soweit die jeweiligen Pächter mit der Vertragsänderung einverstanden wä-ren, könnte diese dann zeitnah umgesetzt werden.
Sollte eine Lösung mit den wichtigsten Pächtern gefunden werden, könnten auf län-gere Sicht auch die übrigen Pächter in das Dialogverfahren eingebunden werden.
Sollte eine einvernehmliche Vertragsänderung nicht umgesetzt werden können, so wäre im Einzelfall genau zu ermitteln, mit welchen rechtlichen Risiken eine zwangs-weise Durchsetzung des Glyphosatverbots konkret verbunden wäre. Im Anschluss wäre über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Da für eine zwangsweise Durchsetzung aber ein erheblicher zeitlicher, personeller und finanzieller Aufwand erforderlich wäre und ungewiss ist, ob das Ziel auf diesem Wege überhaupt erreicht werden kann, ist ein freiwilliger Verzicht in jedem Fall zu bevorzugen.
Mit gleicher Vorgehensweise soll darauf hingewirkt werden, dass sich die Pächter auf freiwilliger Basis verpflichten, mittelfristig zudem auch keine anderen Pestizide mehr einzusetzen.
Bei einer künftigen Neuvergabe von städtischen Gutshöfen wird überdies die Mög-lichkeit geprüft, für die Auswahl eines Pächters/Erbbauberechtigten das Kriterium der ökologischen Aufwertung zu berücksichtigen.
Frage 3:
Welche Maßnahmen können im Dialog mit den Landwirten zur ökologischen Aufwer-tung der Flächen unternommen werden, welche Kosten entstehen und welche An-reiz- und/oder Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?
Antwort:
Zur Abschätzung der Möglichkeiten, der Auswirkungen und finanziellen Folgen eines Glyphosatverzichts oder eines generellen Verzichts auf den Einsatz von Pestiziden auf städtischen Pachtflächen wird, wie bereits in der Antwort auf Frage 2 mitgeteilt, derzeit seitens der Stadt ein strukturiertes Dialogverfahren mit den wichtigsten städti-schen Pächtern von landwirtschaftlich genutzten Flächen vorbereitet.
In diesem Rahmen soll auch darüber gesprochen werden, welche Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung der Flächen unternommen werden können.
Folgende Maßnahmen kommen in Betracht: 4
Wegraine
In den Verträgen des Liegenschaftsamtes ist bereits vereinbart, dass vom landwirt-schaftlichen Nutzer entlang der an die überlassene Ackerfläche angrenzenden Wege jeweils ein 1 m breiter Wegrain-Streifen (Wiesenstreifen) von der Beackerung freizu-halten ist (Beschluss des AUS am 25.04.1990 zum Umweltprogramm - Ziffer 1.6 Bio-topverbundsystem Feldraine).
Zur Stärkung des Biotopverbunds wird künftig bei Vertragsänderungen und Neuab-schlüssen angestrebt, den Wegrain-Streifen von einem Meter möglichst auf eine Breite von zwei Metern zu erhöhen, sofern im Einzelfall keine erheblichen Gründe oder besonderen Umstände dagegen sprechen.
Im strukturierten Dialogverfahren sollen die Pächter zudem davon überzeugt werden, die Wegraine (Wiesenstreifen) durch Nachsaat mit kräuterreichem Saatgut ökolo-gisch aufzuwerten.
Schaffung ökologischerer Vorrangflächen
Bereits heute gibt es für den Landwirt die Möglichkeit, für ökologische Begleitmaß-nahmen oder andere klima- und umweltschützende Maßnahmen auf den von ihm bewirtschafteten Flächen Fördermittel der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes zu erhalten.
Dazu müssen die Landwirte als eine Möglichkeit sogenannte „Greening“-Vorgaben einhalten. U.a. müssen sie auf 5 % ihrer Ackerflächen „ökologische Vorrangflä-chen“ ausweisen. Der Landwirt hat die Wahl zwischen verschiedenen Varianten, wählt aber meist die ökologisch wenig wirksame Variante „Zwischenfrüchte“, um sich die Produktionsfläche zu erhalten.
Mit den Pächtern soll erörtert werden, wie die Bereitschaft zur Schaffung ökologi-scherer Vorrangflächen (z.B. Blüh- oder Brachstreifen) erhöht werden könnte.
Aufwertung des Rheinvorlandes
Rund 57 ha der städtischen Ackerflächen liegen im Rheinvorland. Es ist bei dem der-zeitigen Kenntnisstand davon auszugehen, dass auch hier Glyphosat zum Einsatz kommt. Um Pestizid- und Düngeeinträge in die Gewässer zu vermeiden, die Umset-zung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu befördern, die Flächen ökologisch aufzuwer-ten und letztlich auch den Deich- und Erosionsschutz zu verbessern wäre eine Um-wandlung der Rheinvorland-Ackerflächen in ökologisch wertvolleres Grünland anzu-streben. Deshalb soll auch diese Maßnahme im Rahmen des strukturierten Dialog-verfahrens angesprochen werden.
Die Umwandlung soll langfristig vorzugsweise anlässlich von Betriebsaufgaben, Pächterwechsel, Flächentausch erfolgen. Wenn die Umwandlung anlässlich benötig-5
ter Ausgleichsmaßnahmen für städtische Entwicklungsvorhaben erfolgen soll, muss diese allerdings auch im Rahmen bestehender Pachtverträge erfolgen können. In diesem Fall müssen aber Härten der betroffenen Landwirte minimiert werden.
Beigeordnete Stulgies