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Title: Vorlage 176/ 219/2015
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00250629.pdf
Published Time: Tue, 13 Aug 2019 11:46:19 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Vorlage 176/ 219/2015
> Seite 1 von 1
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
CDU-Fraktion
der Bezirksvertretung 6
An
Herrn Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 6
14.10.2015
## Anfrage
Anfrage der CDU-Fraktion:
Gasleitung im Aaper Wald
Sachdarstellung:
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Unter welchen Voraussetzungen (zeitlich/örtlich) wäre die Planung einer Alternativtrasse möglich?
2. Ist die vorhandene Trasse in der Vergangenheit durchgehend von Wurzelwerk freigehalten worden und wenn nicht, warum?
3. Welche Konsequenzen sind zu erwarten, falls die Gasleitung beschädigt wird?
Begründung:
Die Informationsvorlage 70/46/2015 zur Sitzung am 23.09.2015, die Ergebnisse der Beratung im Umweltausschuss und die zwischenzeitlich darüber hinaus bekanntgewordenen Fakten haben eine Reihe von Fragen aufgeworfen, die die Bürger beunruhigen.
Weitere Begründung ggf. in der Sitzung.
gez. Gerhard Peters gez. Birgit Schentek
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Title: 176-219-2015 Antwort Anfrage
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00262861.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 17:39:01 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Drucksache 176/ 219/2015
Antwort der Verwaltung
zur Anfrage der CDU-Fraktion
vom 14.10.2015
Gasleitung im Aaper Wald
Frage 1:
Unter welchen Voraussetzungen (zeitlich/örtlich) wäre die Planung einer Alternativtrasse möglich?
Antwort:
Die Verwaltung hat das Vorhaben durch ein externes Gutachterbüro einer grundsätzlichen technischen Überprüfung unterziehen lassen. Im Ergebnis ist eine Alternativtrasse, beispielsweise östlich außerhalb des Waldes oder westlich durch die Straßenkörper, sowohl technisch als auch ökologisch nicht realisierbar oder bedingt einen größeren Eingriff in Natur und Landschaft. Jegliche Alternativtrasse außerhalb der aktuellen Leitungstrasse bedarf einer Plangenehmigung oder –feststellung. Das Verfahren würde bei der Bezirksregierung Düsseldorf geführt. Erfahrungsgemäß dauern solche Verfahren mehrere Jahre. Ein genauer Zeitraum kann nur schwer abgeschätzt werden.
Frage 2:
Ist die vorhandene Trasse in der Vergangenheit durchgehend von Wurzelwerk freigehalten worden und wenn nicht, warum?
Antwort:
Nach dem Regelwerk der DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) ist eine Gasfernleitung auf einer Breite von 5,70 m von Gehölzen freizuhalten (gemessen von der Leitungsmitte je 2,85 m in beide Richtungen). Dies wurde in der Vergangenheit nicht umgesetzt, da die Leitungstrasse bisher unter dem Reitweg oder dem Forstweg verlief. Im Rahmen der Neuanlage des Reit- und Wanderweges wird dieser gehölzfrei zu haltende Streifen in Zukunft eingehalten. Geplant ist, den neuen Forst- und Wanderweg über der Leitung anzulegen. Es ist davon auszugehen, dass Wurzelwerk in die vorhandene Trasse gewachsen ist, da die Leitung bekanntlich im Wald verläuft.
Frage 3:
Welche Konsequenzen sind zu erwarten, falls die Gasleitung beschädigt wird? Antwort:
Allgemeingültig kann diese Frage nicht beantwortet werden, da es auf die Schwere der Beschädigung der Gasleitung ankommt. Diese kann von einer einfachen Leckage, die innerhalb weniger Stunden behoben sein kann, bis zum Katastrophenfall reichen. Die Leitung wird vom Betreiber vor allem deshalb erneuert, um die Sicherheit der mehr als 80 Jahre alten Anlage zu gewährleisten.