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Theodorstraße · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug2Dokumente3. November 2016veröffentlicht
Zur amtlichen Vorlage
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Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.
Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche
Title: Vorlage 176/ 180/2016
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00279364.pdf
Published Time: Tue, 13 Aug 2019 09:31:09 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 176/ 180/2016
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> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
der Bezirksvertretung 6
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 6
02.11.2016
# Anfrage
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Möbelhaus Fachmarktstandort Theodorstraße 52
Sachdarstellung:
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie hoch ist die von der Verwaltung gesehene maximale Verkaufsfläche (in m²) an zentrumsrelevanten Sortimenten wie z.B. Bettwäsche und Küchenausstattung auf und um die Theodorstraße (bitte auch die heutige/aktuelle m² nennen)?
2. Wie hoch ist die minimal geplante Zahl der zu pflanzenden Bäume vom Siegerentwurf des Gutachterverfahrens?
3. Im Siegerentwurf ist im Wasserkonzept angedacht, dass das Feuchtbiotop und der Schwarzbachgraben einbezogen werden, um das Regenwasser abzuleiten. Sind hierfür Veränderungen an dem Feuchtbiotop und dem Schwarzbachgraben nötig, um die nötige Kapazität bereitzustellen?
Begründung:
Ein Gartencenter und ein Küchenstudio sind schon auf der Theodorstraße vorhanden. Des Weiteren wird noch ein Baumarkt angedacht. Und im jetzigen Gutachterverfahren sollen Möbelhäuser mit 59.000 m² Verkaufsfläche entstehen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchten, dass die kommenden gesamten zusätzlichen Verkaufsflächen an zentrumsrelevanten Sortimenten dem Stadtbezirk 6, Düsseldorf und den umliegenden Gemeinden nicht zu viel Kaufkraft abziehen und sich damit negativ auswirken. Im bisherigen Verfahren wurden keine einheitlichen und verbindlichen Zahlen der Verkaufsfläche an zentrumsrelevanten Sortimenten für die Möbelhäuser genannt. Hier muss die Verwaltung Stellung beziehen. Vorlage 176/ 180/2016
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Auch möchten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mehr über die Anzahl der zu pflanzenden Bäume wissen, um auch hier eine Verbindlichkeit zu schaffen.
Das Wasserkonzept und deren Auswirkung auf die Natur sollte des Weiteren gut geplant werden. Es ist schon heute ohne die Klimaveränderung eine große Menge an Regenwasser durch die Gebäude abzuführen. Auch ist die Bodenversiegelung noch unbekannt.
gez. Gerald Helmke
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Title: 176-180-2016 Antwort Anfrage Möbelhaus Theodorstraße 52
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00285837.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:03:52 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Drucksache 176/ 180/2016
Antwort der Verwaltung
zur Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
vom 02.11.2016
Möbelhaus Fachmarktstandort Theodorstraße 52
Frage 1:
Wie hoch ist die von der Verwaltung gesehene maximale Verkaufsfläche (in m²) an zentrumsrelevanten Sortimenten wie z.B. Bettwäsche und Küchenausstattung auf und um die Theodorstraße (bitte auch die heutige/aktuelle m² nennen)?
Antwort:
Der Fachmarktstandort Nord an der Theodorstraße verfügt derzeit über rund 2.000 m² Verkaufsfläche für zentrenrelevante Sortimente. Die Möbeleinzelhandelsplanung am Fachmarktstandort Nord und die Bauleitplanverfahren sind noch nicht abgeschlossen. Nach den gesetzlichen Vorgaben können maximal 10% der Gesamtverkaufsfläche für zentrenrelevante Sortimente genutzt werden. Bisher sind ca. 5.600 m² Verkaufsfläche für zentrenrelevante Sortimente vorgesehen.
Frage 2:
Wie hoch ist die minimal geplante Zahl der zu pflanzenden Bäume vom Siegerentwurf des Gutachterverfahrens?
Antwort:
Im Rahmen der Mehrfachbeauftragung wurden den Teilnehmern keine Vorgaben zur Mindestanzahl von Bäumen gemacht. Bei Realisierung entfallen laut aktuellem Planungsstand 65 gem. Baumschutzsatzung geschützte Laubbäume. Zum Ausgleich werden im Plangebiet mindestens 109 Neuplanzungen im Sinne der Baumschutzsatzung vorgenommen. Eingriffe in den Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes werden im Verhältnis 1:1 ausgeglichen.
Frage 3:
Im Siegerentwurf ist im Wasserkonzept angedacht, dass das Feuchtbiotop und der Schwarzbachgraben einbezogen werden, um das Regenwasser abzuleiten. Sind hierfür Veränderungen an dem Feuchtbiotop und dem Schwarzbachgraben nötig, um die nötige Kapazität bereitzustellen? Antwort:
Aufgrund der bestehenden Bodenbelastungen wird das (im Osten des Plangebietes liegende) Feuchtbiotop ausschließlich durch Grundwasser und Niederschlagswasser gespeist. Eine Einleitung von Niederschlagswasser wird nicht erfolgen. Das Niederschlagswasser wird vom Regenrückhaltebecken gedrosselt in den Schwarzbachgraben eingeleitet, sodass auch bei Starkregenereignissen keine Überflutung des Schwarzbachgrabens einhergeht.
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