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Title: Vorlage 40/ 83/2018
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00328609.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 12:57:20 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 40/ 83/2018
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X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, den 24.10.2018
An
Bürgermeister Wolfgang Scheffler
Vorsitzender des Schulausschusses
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier:
Schließung der Henri-Dunant-Grundschule in Wersten
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Scheffler,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesord-nung des Schulausschusses am 06. November zu nehmen und von der Verwaltung beant-worten zu lassen:
1. Mit welcher Begründung wurde die Zügigkeit der Henri-Dunant-Gemeinschaftsgrundschule (GGS) in Wersten, Rheindorfer Weg 20, von drei auf zwei Züge reduziert?
2. Besteht die Absicht die GGS zu Gunsten der im selben Gebäude untergebrach-ten katholischen Bekenntnisgrundschule weiter zu verkleinern bzw. zu schlie-ßen und wenn ja aus welchen Gründen (Anmeldezahlen, konfessionelle Vertei-lung der Bevölkerung des Einzugsbereichs, regional ausgewogenes Angebot)?
3. Wie ist bisher und wie wird darüber eine politische Willensbildung erfolgen?
Sachdarstellung
Die GGS Henri -Dunant teilt sich seit mehr als 30 Jahren einen Standort mit der katholischen Grundschule (KGS) Marien -Schule in Düsseldorf -Wersten. In den letzten Jahren wurde die GGS von drei auf zwei Züge zu Gunsten der KGS verkleinert. So konnte die katholische Grundschule, die nur getaufte Kinder aufnimmt, mehr Kinder aus benachbarten Stadtteilen zulassen. Die GGS musste Kinder, die nur wenige hundert Meter entfernt wohnen, ablehnen.
Aktuell wurde der GGS von der Verwaltung mitgeteilt, dass der Schulträger keine zwei Schu-len mehr an diesem Standort wünsche und dass dies auch eine politische Entscheidung sei. Deswegen sei geplant die GGS zu Gunsten der Bekenntnisgrundschule Marien-Grundschule erst zu verkleinern, dann zu schließen. In der Konsequenz gäb e es in Düsseldorf -Wersten drei katholische Bekenntnisgrundschulen und nur eine Gemeinschaftsgrundschule.
Die Gründe, ein solches Überangebot katholischer Bekenntnisschulen zu schaffen, sind uns bisher nicht bekannt. Keine denkbare Begründung im Sinne der Eltern und Kinder erscheint uns bisher schlüssig. Die Verwaltung nimmt durch die bisherige Verknappung der Zügigkeit Vorlage 40/ 83/2018
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der GGS in Kauf, dass Eltern nicht mehr eine weltanschaulich neutrale Grundschule für ihre Kinder auswählen können, es sei denn, sie nehmen weitere Schulwege für ihre Kinder in Kauf. Dies steht im Übrigen auch im völligen Gegensatz zu den Bemühungen der Stadt, die Kinder zur Fuß zur Schule gehen zu lassen.
§ 80 Abs. 2 SchulG NRW verpflichtet zudem die mit der Schulentwicklungsplanung beauf-tragten Stellen dazu, Schulen und Schulstandorte so zu planen, dass schulische Angebote aller Schulformen und Schularten unter möglichst gleichen Bedingungen wahrgenommen werden können. Die Schulträger sind verpflichtet, in enger Zusammenarbeit und gegenseiti-ger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges, inklusives und umfassen-des Angebot zu achten.
Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang ferner die Entscheidung des Verwaltungs-gerichts Köln (Az.: 10 L 1268/12), wonach der Schulträger die Zügigkeit der KGS auf den Bedarf zu begrenzen hat, der sich aus ihrem Bildungsauftrag als Bekenntnisschule ergebe.
Mit freundlichen Grüßen
Clara Gerlach
Für die Richtigkeit: Stephan Soll
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum
Schula usschuss 05.02 .201 9
> 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
> 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen: beigefügt X nicht vorhanden
Nr. Anlage
Antwort zur Anfrage als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - Anfrage der Ratsfraktion Bündnis 90_Die Grünen vom 24.10.2018 betr. Schließung der Henri-Dunant-Grundschule in
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00336240.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:58:02 GMT
Number of Pages: 3
Markdown Content:
# 40/83/2018 Stadtdirektor Hintzsche
Anfrage der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.10.2018 betr. Schlie-ßung der Henri-Dunant-Grundschule in Wersten
Frage 1: Mit welcher Begründung wurde die Zügigkeit der Henri-Dunant-Gemeinschafts-grundschule (GGS) in Wersten, Rheindorfer Weg 20, von drei auf zwei Züge reduziert? Antwort:
Am Doppelstandort Rheindorfer Weg befinden sich die Henri-Dunant-Schule, Ge-meinschaftsgrundschule Rheindorfer Weg und die Marien-Schule, Katholische Grundschule Rheindorfer Weg. Mit der Aufhebung der Schulbezirksgrenzen wurden durch Beschluss des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 1.2.2007 die Zügigkeiten der Grundschulen neu festgelegt. Die Verwaltung wurde zudem ermächtigt, in begründeten Einzelfällen ausnahmsweise Abweichungen zuzulassen. Dabei steht der Gedanke im Vordergrund, nach der Aufhebung der Schulbezirks-grenzen möglichst vielen Eltern den Besuch der gewünschten Schule zu ermögli-chen. Für die beiden Schulen am Rheindorfer Weg wurde auf der Grundlage der räumli-chen Situation eine gemeinsame 5-Zügigkeit beschlossen. Die Entscheidung, welche der beiden Schulen am Standort Rheindorfer Weg zwei beziehungsweise drei Ein-gangsklassen bilden kann, sollte bei insgesamt fünf möglichen Zügen nach Auswer-tung der Anmeldezahlen getroffen werden. Aufgrund der hohen Anmeldezahlen für beide Schulen hat die Verwaltung in den Folgejahren in Absprache mit der Schulaufsicht sechs Eingangsklassen genehmigt. Die Bildung von sechs Eingangsklassen war allerdings nur unter Verzicht auf jegliche Mehrzweckräume möglich. Da ein richtliniengemäßer Unterricht ohne die Möglichkeit innerer Differenzierung zuletzt aber zunehmend schwieriger wurde, hat sich die Schulaufsicht dafür ausgesprochen, die Aufnahmeentscheidungen der Schulen auf fünf Eingangsklassen zu beschränken. Die Schulverwaltung hat sich den Vorbehal-ten der Schulaufsicht angeschlossen und mit Beginn des Schuljahres 2017/18 keine Ausnahmegenehmigung für eine sechste Eingangsklasse mehr erteilt. Auf der Grundlage der Anmeldezahlen wurden für die Marien-Schule drei, für die Henri-Dunant-Schule zwei Eingangsklassen genehmigt. Frage 2 Besteht die Absicht die GGS zu Gunsten der im selben Gebäude untergebrach-ten katholischen Bekenntnisgrundschule weiter zu verkleinern bzw. zu schlie-ßen und wenn ja aus welchen Gründen (Anmeldezahlen, konfessionelle Vertei-lung der Bevölkerung des Einzugsbereichs, regional ausgewogenes Angebot)? Antwort:
Gem. § 80 Abs. 2 Schulgesetz NRW muss, wie in der Begründung der Anfrage aus-geführt, das schulische Angebot unter möglichst gleichen Bedingungen wahrge-nommen werden können. Dazu zählt die Klassengröße ebenso wie das vorhandene Raumangebot. Im Interesse einer ausgeglichenen Auslastung der vorhandenen Res-sourcen muss deshalb das Grundschulangebot im Stadtteil Wersten insgesamt be-trachtet werden. Die nachfolgende Übersicht zeigt, wie sich die Kapazitäten und die Nachfrage auf die jeweilige Schulart der Grundschulen in Wersten verteilen. Bei der aktuellen Zügigkeit hatten die Gemeinschaftsgrundschulen nach dem Anmeldever-fahren 2018/19 im ersten Durchgang noch 41 freie Plätze, die katholischen Grund-schulen hatten einen Überhang von 13 Plätzen.
> Anmeldesituation an den Grundschulen im Stadtbezirk 9in Wersten (zum Schuljahr 2018/19) Gemeinschaftsgrundschulen
> Zügigkeit Kapazität Differenz
> Theodor ‐Heuss ‐Schule Lützenkircher Str. 2387 36 51
> Henri ‐Dunant ‐Schule Rheindorfer Weg 20 2* 58 68 -10
> 5145 104 41
> Katholische Grundschulen
> Zügigkeit Kapazität Differenz
> Marien ‐Schule Rheindorfer Weg 20 3* 87 114 -27
> Christophorus ‐Schule Werstener Friedhofsstr. 10 258 44 14
> 5145 158 ‐13 *tatsächliche Klassenbildung 2018/19
> Anmeldungen 2018/19 Anmeldungen 2018/19
Bei der konfessionellen Verteilung in Wersten zeigt sich nach Angaben des Amtes für Statistik und Wahlen nach dem Stand vom 31.7.2017, dass rund 32% der Bevöl-kerung katholisch und 17% evangelisch sind. 2% gehören einer anderen öffentlich-rechtlichen Religion an. Rund 49% der Bevölkerung gehören keiner öffentlich-rechtlichen Religion an. Aufgrund der weiterhin angespannten Raumsituation am Standort Rheindorfer Weg und auch mit Blick auf die hohe Zahl an Ablehnungen, die zwangsläufig sehr große Klassen an den Schulen mit Überhang zur Folge hat, sucht die Verwaltung im Ein-vernehmen mit den beteiligten Schulen eine einvernehmliche Lösung für die aufge-zeigte Problematik. Da aber bisher keine einvernehmliche Lösung erzielt werden konnte, verbleibt es auch für das kommende Schuljahr bei der bisherigen Regelung. Frage 3: Wie ist bisher und wie wird darüber eine politische Willensbildung erfolgen? Antwort:
Die Bildung der Eingangsklassen erfolgt, wie oben dargestellt, innerhalb des vom Rat der Landeshauptstadt festgelegten Rahmens. Die - dauerhafte - Änderung von Zügigkeiten an Grundschulen obliegt dem Rat.