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Title: 00326440.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00326440.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 20:31:24 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
# in der Bezirksvertretung 9
Herrn Bezirksbürgermeister
Dr. Karl-Heinz Graf
Benrodestr. 46
40597 Düsseldorf Düsseldorf, 24.08.2018
# Anfrage: Sachstand „Öffnung von Einbahnstraßen für gegenläufigen
# Radverkehr“, Vorlage 179/141/2014
Sehr geehrter Herr Dr. Graf,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, die folgende Anfrage in die Tagesordnung der BV 9 - Sitzung am 7.9.2018 aufzunehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:
1) Liegt nach der inzwischen erfolgten Einzelfallprüfung im Hinblick auf die Öffnung von Einbahnstraßen für gegenläufigen Radverkehr gemäss Beschluss der BV 9 vom 5.9.2014, konkret bezogen auf die noch nicht geöffnete Sopienstr. nördlich der Benrather Schlossallee, Kaiser-Friedrich-Str., Erlanger Str, Ansbacher Str.,
Nördlinger Str., Augsburger Str. sowie als weitere die Straße „An der Dankeskirche“ eine jeweils abgestimmte Detailplanung vor?
2) Ist das Parken in Straßen, deren Restfahrbahnbreite zwecks Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen etc. unterhalb der nach geltender Rechtsprechung von 3,05 m liegt, zulässig?
3) Wann ist mit der Freigabe der unter 1) genannten Straßen für gegenläufigen Radverkehr oder ggf. Aufhebung der jeweiligen Einbahnregelung zu rechnen?
Begründung:
Zu 1) und 3): Siehe Auszug aus TOP 40 der BV 9-Sitzung vom 21.11.2014 (Anlage)..
Zu 2): Laut Auskunft der Verwaltung vom 10.3.17 beträgt die Restfahrbahnbreite in der Kaiser-Friedrich-Str., Ansbacher Str., Nördlinger Str. 3 m, was bei beschlussgemäßer Handhabung unter Vorhandensein oder Schaffung von Ausweichflächen zur Freigabe für gegenläufigen Radverkehr
ausreicht. Die Restfahrbahnbreite der meisten Straßen der „Grünen Siedlung“ in Wersten liegt
unter 3 m, was der konfliktfreien Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge widerspricht, siehe auch städt. Pressemeldung „Falschparker gefährden Menschenleben - Retter brauchen Platz“ vom 20.8.18.
Vier Jahre sollten bei wohlwollender Handhabung ausreichend sein, um dem damaligen BV 9-Beschluss Rechnung zu tragen. Beispielgebend ist diesbezüglich die Öffnung der Einbahnstraße Rotdornweg zwischen Lärchenweg und Kiefernweg für gegenläufigen Radverkehr, siehe Vorlage 179/190/2015.
Mit freundlichen Grüßen
Ernst Welski Anlage
Auszug aus BV 9-Sitzung 21.11.2014, TOP 40:
Öffnung Einbahnstraßen als Text anzeigen
Title: 00335395.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00335395.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 12:05:35 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
TOP 15
Sitzung der BV 9 am 25.01.2019
Sachstand „Öffnung von Einbahnstraßen für gegenläufigen Radverkehr“
Anfrage der Fraktion BÜ90/Die Grünen
Antwort:
zu den Fragen 1 und 3:
Die Kaiser-Friedrich-Straße, die Erlanger Straße, die Ansbacher Straße, die Nördlinger Straße sowie die Augsburger Straße können aufgrund der Restfahrbahnbreiten von rund 3 m (bei parkenden Fahrzeugen) und ohne qualifizierte Ausweichflächen nicht für Radfahrer in Gegenrichtung geöffnet werden. Da diese Straßen –außer Kaiser-Friedrich-Straße – zudem alle parallel zueinander verlaufen, wäre eine Öffnung ohnehin nicht zwingend erforderlich, da es entsprechende Alternativrouten gibt.
Gleiches gilt für die Straße "An der Dankeskirche" - hier kann auch über die parallel verlaufende Erich-Müller-Straße gefahren werden.
Eine Aufhebung der bestehenden Einbahnstraßenregelungen ist nicht möglich.
zu Frage 2:
Das Parken auf Straßen mit einer Restfahrbahnbreite von unter 3,05 m ist nach herrschender Meinung nicht zulässig. In Einzelfällen kann es jedoch auch Abweichungen von diesem (Mindest-) Maß geben, solange z. B. Brandschutz oder Abfallentsorgung noch gewährleistet sind.