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Title: Vorlage 01/ 239/2016
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00274754.pdf
Published Time: Tue, 13 Aug 2019 09:00:39 GMT
Number of Pages: 2
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Vorlage 01/ 239/2016
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> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Düsseldorf, 0 8.09.2016
SPD Ratsfraktion
FDP Ratsfraktion
An
Herrn Oberbürgermeister
Thomas Geisel
Antrag der Ratsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN , SPD und FDP :
Umsetzung der Wohnsi tzauflage für anerkannte Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN , SPD und FDP bitten Sie, folgenden Antrag
auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 15. September 2016 zu nehmen und zur
Abstimmung zu bringe n:
Der Rat der Landeshaupts tadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, bis zur
Veröffentlichung der Verordnung des Landes NRW zur Anwendung des § 12a
Integrationsgesetz (Wohnsitzregelung) keine Umzugsaufforderungen an potenziell
betroffene anerkannte Flüch tlinge auszusprechen und die bereits gewährten
Sozialleistungen inklusive des Taschengeldes bis zu einer abschließenden Regelung
weiter zu zahlen.
Sachdarstellung
Mit dem Integrationsgesetz ist am 06.08.2016 auch die neue Wohnsitzregelung (§12a
In tegrationsgesetz) in Kraft getreten. Bisher hatten Flüchtlinge nach ihrer Anerkennung das
Recht auf Freizügigkeit innerhalb Deutschlands. Nach neuer Rechtslage müssen anerkannte
Flüchtlinge nun – mit Ausnahmen – für drei Jahre in dem Bundesland wohnen, dem sie zur
Durchführung ihrer Asylverfahren zugeteilt wurden. Das Gesetz gilt rückwirkend ab dem
01.01.2016, so dass anerkannte Flüchtlinge, die bereits seit Monaten Wohnungen in einer
Stadt ihrer Wahl – z.B. Düsseldorf – bezogen haben, ihre Wohnungen aufgeb en und
zurückziehen müssen in die Stadt, der sie zur Durchführung ihres Asylverfahrens
zugewiesen waren. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, sieht das Gesetz die
Streichung von Sozialleistungen vor. Gleiches gilt für anerkannte Asylbewerber*innen, die
wegen mangelndem privaten Wohnraum in einer städtischen Unterkunft leben.
Gleichzeitig sieht das Gesetz in § 12, Absatz 5, Satz 2 eine Härtefallregelung vor, die eine
Einzelfallprüfung ermöglicht und unzumutbare Härten für die Betroffenen vermeiden so ll.
Nähere Hinweise sind von der Verordnung des Landes, die derzeit im Ministerium für Arbeit, Vorlage 01/ 239/2016
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Integration und Soziales erarbeitet wird, zu erwarten. Diese Hinweise sollten abgewartet
werden.
Nach Prüfung der Anwendungshinweise soll von der in § 12, Abs. 5, Nr. 2 vorgesehen
Härtefallregelung im Sinne einer erfolgreichen Integration Gebrauch gemacht werden. Da es
sich im Gesetz nicht um eine abschließende Aufzählung der Härtefallgründe handelt können
Land und Kommunen ihre Handlungsspielräume zugunsten der Integration nutzen. Der Rat
der Stadt Düsseldorf gewährt damit Vertrauensschutz für die seit dem 1.1.2016 legal nach
Düsseldorf zugezogenen Flüchtlinge.
Mit freundlichen Grüßen
Angela Hebeler Norbert Czerwinski Markus Raub Marie -Agnes Strack -Zimmermann
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum
Rat 15.09.2016
> 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
> 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anla gen: beigefügt X nicht vorhanden
Nr. Anlage