Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 01/ 239/2016

Antrag der Ratsfraktion Bü90/Grü und SPD: Umsetzung der Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 6. September 2016veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Mit dem Integrationsgesetz ist am 06.08.2016 auch die neue Wohnsitzregelung (§12a In tegrationsgesetz) in Kraft getreten.

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Title: Vorlage 01/ 239/2016 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00274754.pdf Published Time: Tue, 13 Aug 2019 09:00:39 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 01/ 239/2016 > Seite 1 von 2 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Düsseldorf, 0 8.09.2016 SPD Ratsfraktion FDP Ratsfraktion An Herrn Oberbürgermeister Thomas Geisel Antrag der Ratsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN , SPD und FDP : Umsetzung der Wohnsi tzauflage für anerkannte Flüchtlinge Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN , SPD und FDP bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 15. September 2016 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringe n: Der Rat der Landeshaupts tadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, bis zur Veröffentlichung der Verordnung des Landes NRW zur Anwendung des § 12a Integrationsgesetz (Wohnsitzregelung) keine Umzugsaufforderungen an potenziell betroffene anerkannte Flüch tlinge auszusprechen und die bereits gewährten Sozialleistungen inklusive des Taschengeldes bis zu einer abschließenden Regelung weiter zu zahlen. Sachdarstellung Mit dem Integrationsgesetz ist am 06.08.2016 auch die neue Wohnsitzregelung (§12a In tegrationsgesetz) in Kraft getreten. Bisher hatten Flüchtlinge nach ihrer Anerkennung das Recht auf Freizügigkeit innerhalb Deutschlands. Nach neuer Rechtslage müssen anerkannte Flüchtlinge nun – mit Ausnahmen – für drei Jahre in dem Bundesland wohnen, dem sie zur Durchführung ihrer Asylverfahren zugeteilt wurden. Das Gesetz gilt rückwirkend ab dem 01.01.2016, so dass anerkannte Flüchtlinge, die bereits seit Monaten Wohnungen in einer Stadt ihrer Wahl – z.B. Düsseldorf – bezogen haben, ihre Wohnungen aufgeb en und zurückziehen müssen in die Stadt, der sie zur Durchführung ihres Asylverfahrens zugewiesen waren. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, sieht das Gesetz die Streichung von Sozialleistungen vor. Gleiches gilt für anerkannte Asylbewerber*innen, die wegen mangelndem privaten Wohnraum in einer städtischen Unterkunft leben. Gleichzeitig sieht das Gesetz in § 12, Absatz 5, Satz 2 eine Härtefallregelung vor, die eine Einzelfallprüfung ermöglicht und unzumutbare Härten für die Betroffenen vermeiden so ll. Nähere Hinweise sind von der Verordnung des Landes, die derzeit im Ministerium für Arbeit, Vorlage 01/ 239/2016 Seite 2 von 2 > RSD Vorlage Integration und Soziales erarbeitet wird, zu erwarten. Diese Hinweise sollten abgewartet werden. Nach Prüfung der Anwendungshinweise soll von der in § 12, Abs. 5, Nr. 2 vorgesehen Härtefallregelung im Sinne einer erfolgreichen Integration Gebrauch gemacht werden. Da es sich im Gesetz nicht um eine abschließende Aufzählung der Härtefallgründe handelt können Land und Kommunen ihre Handlungsspielräume zugunsten der Integration nutzen. Der Rat der Stadt Düsseldorf gewährt damit Vertrauensschutz für die seit dem 1.1.2016 legal nach Düsseldorf zugezogenen Flüchtlinge. Mit freundlichen Grüßen Angela Hebeler Norbert Czerwinski Markus Raub Marie -Agnes Strack -Zimmermann Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Rat 15.09.2016 > 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. > 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anla gen: beigefügt X nicht vorhanden Nr. Anlage

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 01/ 239/2016