Vorlage aus der Politik
Aktenzeichen 174 37/2004
Bewohnerparken
Termine abgeschlossen
Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Hohenstaufenstraße 2 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug
1Dokument
5. Mai 2004veröffentlicht
Aus der amtlichen Vorlage
Bewohnerparken Wir bitten die Bezirksvertretung 4 folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, die Sonderparkrechte für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel (Bewohnerparkrechte) in Oberkassel den in den übrigen Stadtbezirken allgemein geltenden Regelungen anzupassen, d.h. die Sonderparkrechte unter Beibehaltung einer Doppelnutzung auf den Zeitraum von 11.00 Uhr bis 19.00 Uhr festzulegen.
Auszug aus „Antrag“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument
Verfahrensstand
Beratungsweg
19.05.2004
Bezirksvertretung 4
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SPD-Fraktion Ö Vorlagen - Nr. 174 37/2004
der Bezirksvertretung 4
An den
Herrn Bezirksvorsteher
des Stadtbezirkes 4
Luegallee 65
40545 Düsseldorf 05. Mai 2004
Antrag
Bewohnerparken
Wir bitten die Bezirksvertretung 4 folgendes zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, die Sonderparkrechte für Bewohner städtischer Quartiere
mit erheblichem Parkraummangel (Bewohnerparkrechte) in Oberkassel den in den
übrigen Stadtbezirken allgemein geltenden Regelungen anzupassen, d.h. die
Sonderparkrechte unter Beibehaltung einer Doppelnutzung auf den Zeitraum von 11.00
Uhr bis 19.00 Uhr festzulegen.
Sachdarstellung:
Nach der Novellierung von § 6 Abs. 1 Nr. 14 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und § 45
Abs. 1b Nr. 2a Straßenverkehrsordnung (StVO) besteht die Möglichkeit für die Bewohner
städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel - hierzu gehören zweifelsfrei
sämtliche Quartiere in Oberkassel - Sonderparkberechtigungen für Bewohner
festzusetzen. Die Richtlinien zu § 45 StVO - hier X Ziff. 4 - sehen ausdrücklich vor, dass
innerhalb eines Bereiches mit Bewohnerparkrechten werktags von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
nicht mehr als 50 % und in der übrigen Zeit nicht mehr als 75 % der zur Verfügung
stehenden Parkfläche für die Bew ohner reserviert werden dürfen. Diese
Richtlinienvorgabe ist ein wichtiges Indiz dafür, dass ein Schutz der Bewohner vor
Fremdparkern besonders effektiv ist, wenn Sonderparkberechtigungen für diesen
Zeitraum festgelegt werden. Es gibt keinen vernünftigen Anhaltspunkt dafür, dass die
tatsächlichen Verhältnisse in Oberkassel andere Regelungen rechtfertigen, zumal durch
die auch von der SPD begrüßte Möglichkeit der Doppelnutzung Interessen von
Fremdnutzern aufgefangen werden können.
Die bisher in Oberkassel geltende Regelung (Sonderparkrechte von 8.00 Uhr bis 11.00
Uhr und von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr mit der Möglichkeit der Doppelnutzung) konterkariert
die Zielsetzung, die Bewohner vor Fremdparkern (dies sind häufig Dauerfremdparker) zu
schützen. Mittlerweile ist allgemein bekannt, dass man trotz der Bewohnerparkvorrechte
faktisch den ganzen Tag parken kann. Man kommt um 9.00 Uhr, stellt die Parkscheibe ein
(für 2 Stunden gültig) und parkt bis 16.00 Uhr, dann stellt man die Parkscheibe erneut ein
und kann bis 18.00 Uhr parken. Dies macht deutlich, dass die bisherige Regelung nicht
dem Schutz der Bewohner dient, die kein Verständnis dafür haben, dass sie für diese
bewohnerunfreundliche Regelung auch noch Gebühren für einen Parkausweis zahlen
müssen.
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Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 4 19.05.2004 -/-
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1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 174 37/2004