Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 174 37/2004

Bewohnerparken

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Hohenstaufenstraße 2 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 5. Mai 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Bewohnerparken Wir bitten die Bezirksvertretung 4 folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, die Sonderparkrechte für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel (Bewohnerparkrechte) in Oberkassel den in den übrigen Stadtbezirken allgemein geltenden Regelungen anzupassen, d.h. die Sonderparkrechte unter Beibehaltung einer Doppelnutzung auf den Zeitraum von 11.00 Uhr bis 19.00 Uhr festzulegen.

Auszug aus „Antrag“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Vorlage als Text anzeigen
Seite 1 von 2 SPD-Fraktion Ö Vorlagen - Nr. 174 37/2004 der Bezirksvertretung 4 An den Herrn Bezirksvorsteher des Stadtbezirkes 4 Luegallee 65 40545 Düsseldorf 05. Mai 2004 Antrag Bewohnerparken Wir bitten die Bezirksvertretung 4 folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, die Sonderparkrechte für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel (Bewohnerparkrechte) in Oberkassel den in den übrigen Stadtbezirken allgemein geltenden Regelungen anzupassen, d.h. die Sonderparkrechte unter Beibehaltung einer Doppelnutzung auf den Zeitraum von 11.00 Uhr bis 19.00 Uhr festzulegen. Sachdarstellung: Nach der Novellierung von § 6 Abs. 1 Nr. 14 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und § 45 Abs. 1b Nr. 2a Straßenverkehrsordnung (StVO) besteht die Möglichkeit für die Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel - hierzu gehören zweifelsfrei sämtliche Quartiere in Oberkassel - Sonderparkberechtigungen für Bewohner festzusetzen. Die Richtlinien zu § 45 StVO - hier X Ziff. 4 - sehen ausdrücklich vor, dass innerhalb eines Bereiches mit Bewohnerparkrechten werktags von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr nicht mehr als 50 % und in der übrigen Zeit nicht mehr als 75 % der zur Verfügung stehenden Parkfläche für die Bew ohner reserviert werden dürfen. Diese Richtlinienvorgabe ist ein wichtiges Indiz dafür, dass ein Schutz der Bewohner vor Fremdparkern besonders effektiv ist, wenn Sonderparkberechtigungen für diesen Zeitraum festgelegt werden. Es gibt keinen vernünftigen Anhaltspunkt dafür, dass die tatsächlichen Verhältnisse in Oberkassel andere Regelungen rechtfertigen, zumal durch die auch von der SPD begrüßte Möglichkeit der Doppelnutzung Interessen von Fremdnutzern aufgefangen werden können. Die bisher in Oberkassel geltende Regelung (Sonderparkrechte von 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr und von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr mit der Möglichkeit der Doppelnutzung) konterkariert die Zielsetzung, die Bewohner vor Fremdparkern (dies sind häufig Dauerfremdparker) zu schützen. Mittlerweile ist allgemein bekannt, dass man trotz der Bewohnerparkvorrechte faktisch den ganzen Tag parken kann. Man kommt um 9.00 Uhr, stellt die Parkscheibe ein (für 2 Stunden gültig) und parkt bis 16.00 Uhr, dann stellt man die Parkscheibe erneut ein und kann bis 18.00 Uhr parken. Dies macht deutlich, dass die bisherige Regelung nicht dem Schutz der Bewohner dient, die kein Verständnis dafür haben, dass sie für diese bewohnerunfreundliche Regelung auch noch Gebühren für einen Parkausweis zahlen müssen. RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 2 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 4 19.05.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 174 37/2004