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Ö Vorlagen - Nr. 174 6/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Abbruchantrag Am Krummen Weg 7 - Abbruch eines Einfamilienwohnhauses
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 4 beschließt die Erteilung der Abbruchgenehmigung.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Am Krummen Weg 7 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes Nr. 5079/22, der das Gebiet als allgemeines Wohngebiet ausweist und
in seinen textlichen Festsetzungen die folgende Erhaltungssatzung enthält:
"Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann zur Erhaltung der städtebaulichen
Eigenart aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt die Genehmigung für die Errichtung,
den Abbruch, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen versagt
werden, wenn die bauliche Anlage erhalten bleiben soll,
a) weil sie allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild
prägt oder
b) weil sie von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer
Bedeutung ist."
Geplant ist, das vorhandene I-geschossige Wohnhaus (Baujahr ca. 1900) mit 70 qm
Wohnfläche abzureissen und durch ein neues I-geschossiges Einfamilienhaus zu
ersetzen.
Die Verwaltung befürwortet die Erteilung der Abbruchgenehmigung, da das Gebäude an
sich keine prägende Wirkung für das Ortsbild hat - weder für sich, noch im
Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen. Auch eine geschichtliche oder
künstlerische Bedeutung liegt nicht vor.
Das einzige städtebaulich prägende Element ist die Stellung des Gebäudes im Knick des
Weges, die den Verlauf der Straße bestimmt. Daher ist der geplante Neubau des
Einfamilienhauses auf dem alten Grundriss zu erstellen - so wie es im vorliegenden
Bauantrag entsprechend den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes auch
vorsehen ist.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da ein Abbruch im Gebiet einer
Erhaltungssatzung erfolgen soll.
Anlagen:
- B-Plan-Ausschnitt
- Lageplan
- Foto
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 174 6/2004
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Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 4 28.01.2004 -/-
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1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin