Bezirksvertreung/Generalien III
Aus der amtlichen Vorlage
Die Bezirksvorsteherin repräsentiert in der Öffentlichkeit die gesamte Bezirksvertretung. Ihr Schreiben ist auf offiziellem Briefpapier der Bezirksvorsteherin erstellt und über die Bezirksverwaltungsstelle verteilt worden. Es ist daher der Eindruck entstanden, die Bezirksvorsteherin handele als gewähltes Organ im Interesse aller Bezirksvertreter. Allerdings sind die Gründe für ihre Anschuldigungen gegen den OB bzw. die Verwaltung weder der Öffentlichkeit noch allen Bezirksvertretern bekannt. Die Bezirksvorsteherin sollte daher die Bezirksvertretung und somit die Öffentlichkeit über konkrete Vorfälle, die sie zu o.g. Schreiben veranlasst haben, informieren. gez.
Auszug aus „Sachdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument
Beratungsweg
Bezirksvertretung 2
Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 172 138/2004