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Title: Vorlage 175/ 83/2019
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00342988.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 15:14:58 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 175/ 83/2019
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> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
CDU-Fraktion
der Bezirksvertretung 5
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
13.05.2019
## Anfrage
Dreispuriger Ausbau der Danziger Straße
(Anfrage Herr Golißa, CDU-Fraktion, vom 13.05.2019)
Im Januar 2019 hat die Ratsmehrheit mit dem Ausführungs- und Finanzierungsbe-schluss (AuF) für die U81 mit einer oberirdischen Trassenführung im Bereich des Nordsterns und der Danziger Straße (Brücke) gefasst. Trotz aller Widerstände aus der breiten Bürgerschaft soll diese Trassenführung gemäß dem Antrag der Stadt für die parallel laufende Planfeststellung als Brücke ausgefüllt werden. Diese Brücke wird auf so genannte Pfeiler gesetzt.
Der vom Rat 2006 beschlossene und geltende Verkehrsentwicklungsplan (VEP), der auch in der BV 5 einstimmig Zustimmung fand, sieht den dreispurigen Ausbau der B8/Danziger Straße zwischen Nordstern und dem Verteiler Nordfriedhof vor, um die parallele Niederrheinstraße und die Kaiserswerther Straße zu entlasten und für einen verbesserten Verkehrsfluss in dem gesamten Bereich zu sorgen. 2013 wurde eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, über deren Stand und Inhalt sich Vertreter der CDU-Fraktion mittels einer Akteneinsicht vor einigen Wochen informieren konnten. Die Machbarkeitsstudie belegt die bauliche Realisierbarkeit von Ausbau und Verbesse-rung des Lärmschutzes für Stockum, Lohausen und Unterrath. Gleichzeitig ist durch die Verkehrsuntersuchungen und -prognose zum VEP belegt, dass ein Ausbau der B8/Danziger Straße lediglich zu einer Entlastung im Norden führen würde, ohne zu-gleich Mehrverkehre für den Autoverkehr, ggf. zulasten des ÖPNV, anzuziehen. Der Ausbau ist trotz der Belastung des weiteren Knotenpunktes Homberger Platz/ Kennedydamm/Kaiserswerther Straße verkehrswertig, da Staus auf der B8/Danziger Straße regelmäßig nur im Bereich zwischen Nordstern und Verteiler Nordfriedhof/ Theodor-Heuss-Brücke bestehen. Obwohl die im VEP genannte Voraussetzung eines Ausbaus bei den Passagierzahlen des Flughafens (22 Mio. Fluggäste/Jahr) seit 2015 jedes Jahr überschritten wurde, hat die Verwaltung bislang keinen Bedarfsbeschluss für den Ausbau der Danziger Straße vorgelegt.
Zuletzt hat die Verwaltung auf eine Anregung der BV5 zur Etatberatung 2019 auf die Vorarbeiten für den Mobilitätsplan D verwiesen, im Rahmen dessen Entwicklung zu-nächst untersucht werden soll, ob die ausstehenden Maßnahmen in diese neue Ver-kehrsentwicklungsplanung fortgeschrieben werden. Die groben Ziele des Mobilitäts-plan D (ohne Einzelmaßnahmen) sollen nach der Sommerpause 2019 in die politi-schen Gremien eingebracht werden; ein Teilgutachten für den Düsseldorfer Norden hat die Verwaltung für Ende 2019 angekündigt. Wann und wie die Prüfung der Fortschreibung der bislang nicht umgesetzten Maßnahmen aus dem VEP2020 in den Vorlage 175/ 83/2019
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Mobilitätsplan D erfolgen soll, ist unklar, ebenso, wann die einzelnen Maßnahmen-pakete zum Mobilitätsplan D entwickelt und beschlossen werden sollen.
Bei Beratung des AuF zur U81 hat die CDU nachgefragt, ob die Trassenführung und notwendigen Pfeiler ein Hindernis für den Ausbau der B8/Danziger Straße bilden könnten. Eine klare Antwort hat die Verwaltung hierauf bislang nicht gegeben und auch keine Detailpläne vorgelegt. Die Aussage lautete bislang nur, dass die Machbar-keitsstudie für den Ausbau der B8 im Zusammenhang mit dem Planfeststellungs-antrag für die U81 der Bezirksregierung mit übermittelt worden sei und dass die
Machbarkeitsstudie „berücksichtigt“ werde. Es besteht daher weiterhin Sorge, dass
die Beschlussfassung zur U81 den Ausbau der B8 (teilweise) vereiteln würde. Die Verwaltung wird daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten:
1. Wann wird der dreispurige Ausbau der Danziger Straße weiter vorangetrieben, insbesondere: wann werden der Bedarfsbeschluss vorgelegt und das Ergebnis der Prüfung einer Fortschreibung in den Mobilitätsplan D mitgeteilt?
2. Ist nach den Planunterlagen gemäß dem AuF und nach den Planunterlagen für die Planfeststellung zur U81, sichergestellt, dass der dreispurige Ausbau der Danziger Straße gemäß dem VEP2020 und der Machbarkeitsstudie erfolgen kann, oder wird durch die Pfeiler der Ausbau dann nicht mehr oder nicht mehr in unveränderter Form möglich sein?
3. Wie ist der aktuelle Planungsstand bei der U 81 hinsichtlich der Zu- und Abfahrt der Feuerwache 5 am Flughafen und inwieweit könnten Bauarbeiten und Trasse der U 81 diesen wichtigen Knotenpunkt für die Rettungskräfte behindern?
gez. Stefan Golißa
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 5 28.05.2019 -/-¹
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Title: Antwort.TOP16.2019-06-25
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00346549.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 19:11:49 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
175/ 83/2019
Anfrage Herr Golißa, CDU-Fraktion, am 13.05.2019 hier: Dreispuriger Ausbau der Danziger Straße
Frage 1:
Wann wird der dreispurige Ausbau der Danziger Straße weiter vorangetrieben, insbesondere: wann werden der Bedarfsbeschluss vorgelegt und das Ergebnis der Prüfung einer Fortschreibung in den Mobilitätsplan D mitgeteilt?
Antwort:
Die im Verkehrsentwicklungsplan 2020 aufgeführten, aber noch nicht umgesetzten Maßnahmen werden im Mobilitätsplan D anhand des dort erarbeiteten, zukunfts-fähigen Zielkonzeptes geprüft und neu bewertet. Dies wird nach der Beschluss-fassung des Zielkonzeptes im zweiten Halbjahr 2019 erfolgen. Damit soll die ursprüngliche Intension des 6-streifige Ausbaus der Danziger Straße mit den Zielen des neuen Mobilitätsplan D abgeglichen und danach zur Entscheidung vorgelegt werden.
Frage 2:
Ist nach den Planunterlagen gemäß dem AuF und nach den Planunterlagen für die Planfeststellung zur U81 sichergestellt, dass der dreispurige Ausbau der Danziger Straße gemäß dem VEP2020 und der Machbarkeitsstudie erfolgen kann oder wird durch die Pfeiler der Ausbau dann nicht mehr oder nicht mehr in unveränderter Form möglich sein?
Antwort:
Aktuelle, detaillierte Planungen zum 6-streifigen Ausbau der Danziger Straße (B8) liegen zurzeit nicht vor (s. Bericht im Rat im Zusammenhang mit der U81). Nach Ab-gleich der Pläne aus dem Planfeststellungsantrag zur U81 und der Machbarkeits-studie zur Danziger Straße befinden sich die Stützen nicht im Straßenbereich. Ein möglicher späterer Ausbau der B8 im Bereich des Nordsterns würde somit unter Berücksichtigung der aktuellen Planstände durch die Errichtung der Brücke nicht verhindert.
Frage 3:
Wie ist der aktuelle Planungsstand bei der U81 hinsichtlich der Zu- und Abfahrt der Feuerwache 5 am Flughafen und inwieweit könnten Bauarbeiten und Trasse der U81 diesen wichtigen Knotenpunkt für die Rettungskräfte behindern?
Antwort:
Die Funktion der Feuer- und Rettungswache 5 und die Einsatzwege für Feuerwehr und Rettungsdienst werden während der Bauzeit in vollem Umfang aufrechterhalten. Die in der Ausführungsplanung zu erstellenden Bauphasenpläne werden im Detail mit der Feuerwehr abgestimmt. Nach Inbetriebnahme der beantragten Maßnahme wird die Erschließung der Feuer-und Rettungswache 5 wie nachfolgend beschrieben, gewährleistet sein. Zufahrtsrampe Nordstern:
Die bestehende Zufahrtsrampe zwischen der neuen Flughafenstraße und dem Ver-teilerknoten Nordstern bleibt in gleicher Lage bestehen und wird zukünftig zur Erhö-hung der Leistungsfähigkeit und eines kontinuierlichen Verkehrsabflusses in Teilab-schnitten zweistreifig anstelle der heutigen einstreifigen Führung als Einbahnstraße in den Verteilerknoten geführt. Im Abschnitt zwischen Anschluss Am Roten Haus und der Straßeneinmündung auf Höhe der Brücke Tor 1 wird der zweite Fahrstreifen in Gegenverkehrsrichtung als Sonderfahrstreifen durch die Feuerwehr genutzt. Weiterhin werden in Teilbereichen Rad- und Gehwege angeordnet. Durch die Querschnittsanpassung werden in diesem Bereich die Böschungen angepasst. Neubau der Flughafenstraße südlich der U81:
An die Zufahrtsrampe Nordstern schließt in bestandsähnlicher Lage die neue Flug-hafenstraße an. Die neue Flughafenstraße selber wird dann überwiegend in paralleler Lage südlich zur geplanten U81 –entlang der neuen Airport City- geführt und auf Höhe des geplanten Tunnelportals der U81 an die bestehende Flughafenstraße ange-schlossen. Auf Höhe der Brücke Am Roten Haus wird eine dreiarmige Kreuzung mit der neuen Flughafenstraße geplant, welche in südlicher Richtung nur für den Bus- und Feuer-wehrverkehr freigegeben ist. Neubau Straßenunterführung/Querung Brücke Tor 1:
Zusätzlich zur Erschließungsstraße Nord erfolgt die Hauptverbindung zu den westli-chen Flughafenflächen zukünftig über eine neue Straßenunterführung der Stadtbahn U81 zwischen Zufahrtsrampe Nordstern und vorgenannter Erschließungsstraße. Weitere Zwangspunkte in der Trassierung bilden in diesem Bereich die bestehende Anschlussrampe Nordstern, der Straßenbestandsanschluss in Richtung Feuerwache und das bestehende Flughafengebäude Modul D.