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Title: Vorlage 175/ 114/2018
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00322588.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 19:53:47 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 175/ 114/2018
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> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
SPD-Fraktion
der Bezirksvertretung 5
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
27.07.2018
Anfrage
Fremdnutzer des P&R-Platz S-Bahnhof Angermund
(Anfrage Herr Schwarz, SPD-Fraktion, vom 27.07.2018)
Im Rahmen einer Anfrage zum Thema „ Machbarkeitsstudie RRX, hier Umfeld des
P&R Parkplatzes in Angermund“ bestätigte die Verwaltung zur BV5 -Sitzung am 26.06.2018, dass rd. 50% der Stellplätze zweckentfremdet genutzt werden. Zugleich erkannte die Verwaltung einen dringenden Handlungsbedarf, die Fremdnutzung zu verhindern; zumal mit dem Ausbau der DB-Trasse und der zu errichtenden Lärmschutzvorrichtungen eine Reduzierung des Stellplatzangebotes einhergeht.
Die Bezirksvertretung 5 hatte anläss lich der Verwaltungsvorlage „Nutzungsbe -
schränkungen von Stellflächen im Umfeld des Düsseldorfer Flughafens“ (Vorlage
175/ 175/2014) am 27.01.2015 u.a. die Änderung der Parkregelung zum o.g. P&R-Platz beschlossen. Entsprechend des BV-Beschlusses erfolgte im Frühjahr 2015 die Ausweisung der Nutzung des Parkplatzes mittels 24 Stunden-Parkscheibenregelung von Dienstag bis Freitag.
Seit Einführung der Parkscheibenregelung wurde die Anzahl der Bürgerbeschwerden über Fremdnutzer, zumindest bei den ortsansässigen Bezirksvertretern, deutlich weniger.
Nun wurde festgestellt, dass die Parkscheiben-Beschilderung entfernt wurde.
Die Demontierung erfolgte ohne Information und somit ohne Zustimmung der Bezirksvertretung 5 und steht im Widerspruch zur eingangs erwähnten Feststellung der Stadtverwaltung. Zudem hat sich die Parkscheibenregelung aus Sicht der P&R-Nutzer/innen bewährt.
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wann und aus welchem Grund wurde die Beschilderung demontiert?
2. Warum wurde die Bezirksvertretung 5 nicht informiert? Vorlage 175/ 114/2018
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3. Welche Maßnahmen wird die Verwaltung kurzfristig zur Bekämpfung der Fremdnutzung ergreifen?
gez. Benjamin Schwarz
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 5 11.09.2018 -/-¹
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Title: antwort.top15.bv-sitzung.09-10-2018
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00327612.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:50:05 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
175/ 114/2018
Anfrage Herr Schwarz, SPD-Fraktion, am 27.07.2018 hier: Fremdnutzer des P&R-Platz S-Bahnhof Angermund
Frage 1:
Wann und aus welchem Grund wurde die Beschilderung demontiert?
Antwort:
Die Parkraumbewirtschaftung Parkscheibenregelung 24h dienstags bis freitags wurde im Oktober 2017 entfernt. Begründung: Eine Parkraumbewirtschaftung am Verkehrszeichen 316 P&R ist nach Prüfung Straßenverkehrsordnung unzulässig, da das Verkehrszeichen grundsätzlich keine verbindlichen Verhaltensweisen der Ver-kehrsteilnehmer/innen beinhaltet. Das Verkehrszeichen symbolisiert ausschließlich die Verknüpfung zwischen Parken und Weiterfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln und steht somit jeder Verkehrsteilnehmerin bzw. jedem Verkehrsteilnehmer offen. Eine zeitliche Begrenzung von dienstags bis freitags schließt eine Nutzung von möglichen Flughafenparkern nicht aus. Eine Parkraumbewirtschaftung des Park-platzes bedeutet zudem eine Verlagerung von Langzeitparkern in die angrenzenden unbewirtschafteten Wohngebiete. Dieses dokumentieren Fotohinweise der angren-zenden schützenswerten Wohnbevölkerung.
Frage 2:
Warum wurde die Bezirksvertretung 5 nicht informiert?
Antwort:
Bei der Vielzahl von Beschilderungsanordnungen ist es in diesem Fall bedauerlicher-weise versäumt worden, die Bezirksvertretung 5 zu informieren. In Zukunft wird dies im Auge behalten.
Frage 3:
Welche Maßnahmen wird die Verwaltung kurzfristig zur Bekämpfung der Fremd-nutzung ergreifen?
Antwort:
Maßnahmen, die eine Begrenzung der Höchstparkdauer am Park&Ride-Platz vor-sehen würden, können seitens der Verwaltung nicht empfohlen werden, da sie unmittelbare negative Auswirkungen auf die benachbarten Wohngebiete haben.