Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 178 97/2005

Kriminalpräventiver Rat

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Gerresheimer Landstraße 89 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 24. März 2005veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Kriminalpräventiver Rat Sehr geehrter Herr Bezirksvorsteher, die CDU-Fraktion bittet Sie, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung folgenden Antrag beschließen zu lassen: Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Wiedereinsetzung eines Kriminalpräventiven Rats für den Stadtbezirk 8. Dem kriminalpräventiven Rat gehören der Bezirksvorsteher, je ein Vertreter der Fraktionen in der Bezirksvertretung 8, die Bezirksverwaltungsstelle sowie Vertreter von Polizei und Ordnungsbehörde an. Mitglieder der Bezirksvertretung 8, die dem Kreispolizeibeirat angehören, sind als Mitglieder mit beratender Stimme zu den Sitzungen des kriminalpräventiven Rats zu laden. Zu einzelnen Beratungsgegenständen können betroffene Institutionen, Bürger, polizeilicher Staatsschutz und Verfassungsschutz mit Rederecht geladen werden. Die Sitzungen des Rates finden in einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil statt.

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Ö Vorlagen - Nr. 178 97/2005 Seite 1 von 1 CDU-Fraktion der Bezirksvertretung 8 An den Herrn Bezirksvorsteher des Stadtbezirkes 8 Gertrudisplatz 8 40229 Düsseldorf 23. März 05 Antrag Kriminalpräventiver Rat Sehr geehrter Herr Bezirksvorsteher, die CDU-Fraktion bittet Sie, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung folgenden Antrag beschließen zu lassen: Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Wiedereinsetzung eines Kriminalpräventiven Rats für den Stadtbezirk 8. Dem kriminalpräventiven Rat gehören der Bezirksvorsteher, je ein Vertreter der Fraktionen in der Bezirksvertretung 8, die Bezirksverwaltungsstelle sowie Vertreter von Polizei und Ordnungsbehörde an. Mitglieder der Bezirksvertretung 8, die dem Kreispolizeibeirat angehören, sind als Mitglieder mit beratender Stimme zu den Sitzungen des kriminalpräventiven Rats zu laden. Zu einzelnen Beratungsgegenständen können betroffene Institutionen, Bürger, polizeilicher Staatsschutz und Verfassungsschutz mit Rederecht geladen werden. Die Sitzungen des Rates finden in einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil statt. Sitzungsort und -zeit der öffentlichen Sitzungen sind in angemessener Form bekanntzumachen und allen Mitgliedern der Bezirksvertretung 8 vorab zur Kenntnis zu bringen. In nicht-öffentlicher Sitzung sind Gegenstände zu behandeln, bei denen die Nicht-Öffentlichkeit für ein Erreichen des kriminalpräventiven Zwecks des Rats dienlich ist oder bei denen die Polizei um die Nicht-Öffentlichkeit bittet. Teilnahmeberechtigt sind zu nicht-öffentlichen Sitzungsteilen nur die in Abs. 2 Genannten. Eine erste Sitzung des Kriminalpräventiven Rates findet noch in der ersten Jahreshälfte 2005 statt. Begründung: erfolgt ggf. mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez.:Christian Rütz CHRISTIAN RÜTZ LL.M. • SUDETENSTR ASSE 26 • 40231 DÜSSELDORF • TEL./FAX: (0211) 921 64 83 • WWW.CHRISTIAN-RUETZ.DE • [email protected] RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 178 97/2005