Kriminalpräventiver Rat
Aus der amtlichen Vorlage
Kriminalpräventiver Rat Sehr geehrter Herr Bezirksvorsteher, die CDU-Fraktion bittet Sie, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung folgenden Antrag beschließen zu lassen: Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Wiedereinsetzung eines Kriminalpräventiven Rats für den Stadtbezirk 8. Dem kriminalpräventiven Rat gehören der Bezirksvorsteher, je ein Vertreter der Fraktionen in der Bezirksvertretung 8, die Bezirksverwaltungsstelle sowie Vertreter von Polizei und Ordnungsbehörde an. Mitglieder der Bezirksvertretung 8, die dem Kreispolizeibeirat angehören, sind als Mitglieder mit beratender Stimme zu den Sitzungen des kriminalpräventiven Rats zu laden. Zu einzelnen Beratungsgegenständen können betroffene Institutionen, Bürger, polizeilicher Staatsschutz und Verfassungsschutz mit Rederecht geladen werden. Die Sitzungen des Rates finden in einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil statt.
Auszug aus „Antrag“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument
Beratungsweg
Bezirksvertretung 8
Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 178 97/2005