Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 178 33/2005

Jahrmärkte auf dem Gertrudisplatz 2005

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Gertrudisplatz 2005 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 2. März 2005veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Festsetzung ! des Blumen- und Kunsthandwerkermarktes am 03.04.2005 auf dem Gertrudisplatz und der Robertstraße von 11.00 bis 19.00 Uhr !

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Ö Vorlagen - Nr. 178 33/2005 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Betrifft: Jahrmärkte auf dem Gertrudisplatz 2005 1. Blumen- und Kunsthandwerkermarkt 2. Trödelmarkt 3. Das 13. Gumbert - Straßenfest Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Festsetzung ! des Blumen- und Kunsthandwerkermarktes am 03.04.2005 auf dem Gertrudisplatz und der Robertstraße von 11.00 bis 19.00 Uhr ! des Trödelmarktes am 22.05.2005 auf dem Gertrudisplatz und der Robertstraße von 11.00 bis 19.00 Uhr ! und des Gumbert-Straßenfestes am 17./18.09.2005 auf dem Gertrudisplatz, der Gertrudisstraße, der Gumbertstraße und der Robertstraße Öffnungszeit: Samstag von 10.00 bis 21.00 Uhr Sonntag von 11.00 bis 19.00 Uhr als Jahrmärkte gem. § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung. Sachdarstellung: Der Marktveranstalter beantragt die Festsetzung der oben genannten Veranstaltungen im Jahre 2005. Es wurde, wie auch in den zurückliegenden Jahren, für alle Veranstaltungstage eine Öffnungszeit ab 10.00 Uhr beantragt. Nach dem Sonn- und Feiertaggesetz NW ist eine Öffnung am Sonntag vor 11.00 Uhr nicht möglich. Ferner hat die Bezirksvertretung 8 im Jahr 2001 beschlossen, dass die Öffnungszeit am Sonntag auf 19.00 Uhr beschränkt wird. Im vergangenen Jahr wurde anläßlich des Gumbertstraßenfestes festgestellt, dass die Toiletten ohne Aufsichts- bzw. Reinigungspersonal geführt wurden. Des Weiteren wurde durch die Bühne der Zugang zu den öffentlichen Toiletten versperrt, wodurch keine behindertengerechte Toilette zur Verfügung stand. Der Veranstalter hat zugesichert, bei zukünftigen Veranstaltungen Sorge zu tragen, dass Personal in den Toiletten eingesetzt wird und der Bühnenaufbau korrekt eingehalten wird. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 178 33/2005 Seite 2 von 3 Es wird empfohlen, dem Antrag unter folgenden Auflagen zu entsprechen: 1. Der Veranstalter ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner Umgebung verantwortlich. 2. Es ist ein Rettungsweg von 5 m lichter Breite freizuhalten. Dieses Maß darf auch durch Vordächer, Bühnen, Stände und parkende Fahrzeuge nicht eingeschränkt werden. Zufahrten oder Zugänge zu Häusern, besonders Feuerwehrzufahrten, sind in ihrer ganzen Breite freizuhalten. 3. Die Hydranten müssen in einem Umkreis von mindestens 1m freigehalten werden. 4. An Grillständen und Ständen mit offenem Feuer sind Feuerlöscher bereitzuhalten. 5. Der Veranstalter sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten Parkverkehr, indem das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen verhindert wird. Händler und Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen. 6. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung aufzustellen. 7. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein. 8. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830-99410, Herr Safa. 9. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden. 10. Während der Gottesdienste in der St. Gertrudiskirche (11.00 bis 12.00 Uhr) darf keine Musik gespielt werden. 11. Die Veröffentlichungen bzw. Werbung (Plakate u.a.) dürfen nur auf die genehmigten Veranstaltungszeiten hinweisen. 12. Hinweisschilder und Plakate, die auf die Veranstaltung hinweisen, sind unverzüglich nach der jeweiligen Veranstaltung zu entfernen. 13. Die Einfahrt Konradstraße von der Bernburger Straße ist durch Verkehrszeichen VZ 250 - Verbot der Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art - mit dem Zusatz „Anwohner frei" zu sperren. 14. An der Fahrbahn der Straße Gertrudisplatz dürfen (zur Sicherung des Fußgängerverkehrs) keine Stände aufgebaut werden. 15. Rund um die Kirche ist die an der Kirche liegende Straßenseite von Aufbauten freizuhalten. 16. Im Bereich des Grundstückes Gertrudisplatz 6-8 ist die vor dem Grundstück liegende Straßenseite freizuhalten. 17. Der gesamte Haltestellenbereich Anhalterstraße sowie die gegenüberliegende Straßenseite ist durch den Einsatz von Ordnungskräften von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen freizuhalten. 18. Imbisswagen dürfen nicht unmittelbar an Hauswänden - also nicht in der ersten Standreihe entlang der Häuserfronten - aufgestellt werden. Amt: Ordnungsamt Ö Vorlagen - Nr. 178 33/2005 Seite 3 von 3 Dezernent: Beigeordneter Leonhardt

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 178 33/2005