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Ö Vorlagen - Nr. 178 33/2005
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Jahrmärkte auf dem Gertrudisplatz 2005
1. Blumen- und Kunsthandwerkermarkt
2. Trödelmarkt
3. Das 13. Gumbert - Straßenfest
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Festsetzung
! des Blumen- und Kunsthandwerkermarktes am 03.04.2005 auf dem
Gertrudisplatz und der Robertstraße von 11.00 bis 19.00 Uhr
! des Trödelmarktes am 22.05.2005 auf dem Gertrudisplatz und der
Robertstraße von 11.00 bis 19.00 Uhr
! und des Gumbert-Straßenfestes am 17./18.09.2005 auf dem Gertrudisplatz,
der Gertrudisstraße, der Gumbertstraße und der Robertstraße
Öffnungszeit: Samstag von 10.00 bis 21.00 Uhr
Sonntag von 11.00 bis 19.00 Uhr
als Jahrmärkte gem. § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung.
Sachdarstellung:
Der Marktveranstalter beantragt die Festsetzung der oben genannten Veranstaltungen im
Jahre 2005. Es wurde, wie auch in den zurückliegenden Jahren, für alle
Veranstaltungstage eine Öffnungszeit ab 10.00 Uhr beantragt. Nach dem Sonn- und
Feiertaggesetz NW ist eine Öffnung am Sonntag vor 11.00 Uhr nicht möglich. Ferner hat
die Bezirksvertretung 8 im Jahr 2001 beschlossen, dass die Öffnungszeit am Sonntag auf
19.00 Uhr beschränkt wird.
Im vergangenen Jahr wurde anläßlich des Gumbertstraßenfestes festgestellt, dass die
Toiletten ohne Aufsichts- bzw. Reinigungspersonal geführt wurden. Des Weiteren wurde
durch die Bühne der Zugang zu den öffentlichen Toiletten versperrt, wodurch keine
behindertengerechte Toilette zur Verfügung stand. Der Veranstalter hat zugesichert, bei
zukünftigen Veranstaltungen Sorge zu tragen, dass Personal in den Toiletten eingesetzt
wird und der Bühnenaufbau korrekt eingehalten wird.
RSD AllVorlg.WPT
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Es wird empfohlen, dem Antrag unter folgenden Auflagen zu entsprechen:
1. Der Veranstalter ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner
Umgebung verantwortlich.
2. Es ist ein Rettungsweg von 5 m lichter Breite freizuhalten. Dieses Maß darf auch
durch Vordächer, Bühnen, Stände und parkende Fahrzeuge nicht eingeschränkt
werden. Zufahrten oder Zugänge zu Häusern, besonders Feuerwehrzufahrten,
sind in ihrer ganzen Breite freizuhalten.
3. Die Hydranten müssen in einem Umkreis von mindestens 1m freigehalten werden.
4. An Grillständen und Ständen mit offenem Feuer sind Feuerlöscher bereitzuhalten.
5. Der Veranstalter sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten
Parkverkehr, indem das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen verhindert
wird. Händler und Besucher sind auf vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen.
6. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung
aufzustellen.
7. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein.
8. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von
Fettverwertungsbetrieben unter Tel. 830-99410, Herr Safa.
9. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden.
10. Während der Gottesdienste in der St. Gertrudiskirche (11.00 bis 12.00 Uhr) darf
keine Musik gespielt werden.
11. Die Veröffentlichungen bzw. Werbung (Plakate u.a.) dürfen nur auf die
genehmigten Veranstaltungszeiten hinweisen.
12. Hinweisschilder und Plakate, die auf die Veranstaltung hinweisen, sind
unverzüglich nach der jeweiligen Veranstaltung zu entfernen.
13. Die Einfahrt Konradstraße von der Bernburger Straße ist durch Verkehrszeichen
VZ 250 - Verbot der Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art - mit dem Zusatz „Anwohner
frei" zu sperren.
14. An der Fahrbahn der Straße Gertrudisplatz dürfen (zur Sicherung des
Fußgängerverkehrs) keine Stände aufgebaut werden.
15. Rund um die Kirche ist die an der Kirche liegende Straßenseite von Aufbauten
freizuhalten.
16. Im Bereich des Grundstückes Gertrudisplatz 6-8 ist die vor dem Grundstück
liegende Straßenseite freizuhalten.
17. Der gesamte Haltestellenbereich Anhalterstraße sowie die gegenüberliegende
Straßenseite ist durch den Einsatz von Ordnungskräften von verkehrswidrig
abgestellten Fahrzeugen freizuhalten.
18. Imbisswagen dürfen nicht unmittelbar an Hauswänden - also nicht in der ersten
Standreihe entlang der Häuserfronten - aufgestellt werden.
Amt: Ordnungsamt
Ö Vorlagen - Nr. 178 33/2005
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Dezernent: Beigeordneter Leonhardt