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Title: Vorlage 170/ 43/2017
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00288710.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 22:35:26 GMT
Number of Pages: 4
Markdown Content:
Vorlage 170/ 43/2017
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X öffentlich nicht öffentlich
Peter Ries (FWG)
in der Bezirksvertretung 10
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 10
12.03.2017
# Anfrage
Modifizierung von Straßenlaternen zur (besseren) Ausleuchtung von Gehwegen
- Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Ries (FWG) -
Herr Ries bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche technischen Möglichkeiten zur Modifikation der Leuchten gibt es, z.B. Installation einer Art Blende (Abb. 2 rotes Detail), um das Lichtprofil der Leuchten insbesondere nach vorne so weit einzuschränken, dass private Wohnräume und Gärten nicht mehr mit beleuchtet werden (siehe Nr. 1, 2 und 5 in der Begründung) und wie kann dies zeitnah in der René-Schickele Straße realisiert werden?
2. Wie kann eine ausreichende Ausleuchtung der nunmehr zu dunklen Bereiche im Bereich der René-Schickele Straße (Punkte 3 und 4 der Begründung) erreicht werden und bis wann werden diese Maßnahmen umgesetzt?
3. Wie kann die infolge der Umrüstung entstandene ungünstige Beleuchtungssituation am Spielplatz (Punkt 6 der Begründung) wieder so weit verbessert werden, dass der Spielplatz nachts nicht zu einem dunklen
Rückzugsort wird, sondern wieder einer gewissen „sozialen Kontrolle durch
vorbeigehende Passanten unterliegt?
Sachdarstellung/Begründung:
Im Einzugsbereich der René-Schickele-Straße wurde in den vergangenen Wochen nach und nach die alte Straßen- und Gehwegbeleuchtung gegen eine neue Beleuchtung mit LED-Leuchten auf 4 m hohen Masten im Bereich der Gehwege zwischen und hinter den Häusern sowie auf 5 m hohen Masten im Bereich der Vorlage 170/ 43/2017
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Fahrbahn ausgetauscht. Das Lichtprofil der auf den 4 m hohen Masten montierten Leuchten umfasst einen Bereich von ungefähr je 20 m nach beiden Seiten und nach vorne aus sowie von ca. 3 m nach hinten (Abb. 1) . Die Position der Masten wurde nur in wenigen Einzelfällen geändert. Die Positionierung der Masten war auf das Lichtprofil der bisherigen Leuchten so abgestimmt, dass insgesamt eine harmonische und in den meisten Bereichen ausreichende Beleuchtung der Fahrbahn sowie der Gehwege erfolgte, ohne dass Anwohner in ihren Gärten und Wohnräumen störenden Lichteinflüssen unterlagen. Die neu installierten LED Leuchten hingegen bringen in vielerlei Hinsicht deutliche und zum Teil nicht hinnehmbare Nachteile gegenüber der alten Beleuchtung:
1. In den mit 1,5 m Breite recht schmalen Wegen zwischen den eingeschossigen Reihenhäusern der Hausnummern 5 bis 41 strahlen die neuen Leuchten direkt in die Küche und einen zumeist als Schlafraum genutzten Raum. Dies hat zur Folge, dass diese Nachts ohne heruntergelassene Verdunkelung taghell erleuchtet sind, was insbesondere in den Schlafräumen in der warmen Jahreszeit zum Problem werden wird, weil es entweder taghell in den Schlafräumen ist oder aber eine Frischluftzufuhr durch geöffnete Fenster nicht mehr möglich ist. Dies wird zur vermehrten Installation von Klimaanlagen in diesen Häusern führen, die die Energieeinsparung durch die neuen Leuchten überkompensieren wird.
2. Die unter Punkt 1 beschriebene Situation trifft sinngemäß auch auf die Häuser 38, 49, 50, 63 und 65 zu.
3. Die Leuchten entlang der René-Schickele Straße stehen in der Nähe der Bordsteinkante. Während die gerade verlaufene Straße davor ausgeleuchtet wird, liegt der im Zickzack den Grundstücksgrenzen der Häuser mit den Hausnummern 10 bis 44 folgende Bürgersteig in weiten Teilen im Dunkeln. Vorher waren die Masten an den Stellen, an denen der Bürgersteig verspringt, mit jeweils zwei Leuchten ausgestattet.
4. Der recht weitläufige Bereich vor dem Eingang zum Hospiz (René-Schickele-Straße 8) liegt vollständig im Dunkeln.
5. Der ca. 2,5 m breite Hauptfußweg von Garath SW in Richtung Hauptzentrum verläuft hinter den Grundstücken der Häuser 10 bis 48. Aufgrund des Lichtprofils werden die Gärten der Häuser zum Teil vollflächig hell ausgeleuchtet. Dies schränkt die Nutzbarkeit der Gärten zum Erholungszweck Vorlage 170/ 43/2017
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der Bewohner in lauen Sommernächten massiv ein. So wird z.B. ein gemütliches Sitzen auf der Terrasse bei Kerzenschein wird nicht mehr möglich sein. Es steht auch zu befürchten, dass die zum Teil in den Gärten gehaltenen Haustiere, wie z.B. Zwergkaninchen, auf die dauerhafte Beleuchtung gesundheitlich negativ reagieren werden.
6. Der Spielplatz am Hauptfußweg auf Höhe der René-Schickele-Str. 50 / Emil-Barth-Straße 76 wurde durch die alte Beleuchtung in einem so ausreichenden Maße mit beleuchtet, dass das Spielen auch in der dunklen Jahreszeit bei fortgeschrittener Dämmerung noch gut möglich war und der Kinderspielplatz
in den Nachtstunden noch einer wahrnehmbaren „sozialen Kontrolle“ durch
vorbeigehende Passanten unterlag. Nun liegt der Spielplatz völlig im Dunkeln, was seine oben beschriebene Nutzbarkeit einschränkt und die Wahrscheinlichkeit von nächtlichem Wandalismus erhöht.
Die negativen Auswirkungen in den Bereichen, die nunmehr zu Hell sind (Nr. 1, 2 und 5) werden durch die extrem hohe Farbtemperatur deutlich im kaltweißen Farbspektrum zusätzlich verstärkt.
Eine Möglichkeit der Modifizierung der Leuchten zum Zweck der Begrenzung des Lichtprofils auf den öffentlichen Bereich besteht m. E. in der Nachrüstung der Leuchten mit einer Art Blende, welche ggf. auch auf den jeweiligen Bedarf einstellbar ausgeführt werden kann (Abb. 2, rotes Detail) . Sollte der Hersteller so etwas bisher nicht im Programm haben, könnte die Entwicklung einer solchen Blende den Einsatzbereich dieses Leuchtentyps deutlich erweitern und wäre damit auch zu dessen Vorteil.
Anlage Skizze Vorlage 170/ 43/2017
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Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 10 28.03.2017
Anlagen: beigefügt X nicht vorhanden
Beantwortung 170/ 43/2017 als Text anzeigen
Title: 00294094.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00294094.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:14:38 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Beantwortung zu Vorlage 170/ 43/2017
# Bezirksvertretung 10
Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Ries (FWG) vom 28.03.2017
- Modifizierung von Straßenlaternen zur (besseren) Ausleuchtung von
Gehwegen -
Frage 1
Welche technischen Möglichkeiten zur Modifikation der Leuchten gibt es, z.B. Installation einer Art Blende, um ·das Lichtprofil der Leuchten insbesondere nach vorne so weit einzuschränken, dass private Wohnräume und Gärten nicht mehr mit beleuchtet werden und wie kann dies zeitnah in der Rene-Schickele Straße realisiert werden?
Antwort ( zu Frage 1 )
Es gibt folgende technische Möglichkeiten private Wohnräume und Gärten vor Blendung zu schützen.
Die Leuchten können gedimmt werden, der Standort der Leuchte kann optimiert werden und der Leuchten Typ kann verändert werden.
Die möglichen Anpassungen in der Rene-Schickele Straße sind bereits umgesetzt.
Frage 2
Wie kann eine ausreichende Ausleuchtung der nunmehr zu dunklen Bereiche im Bereich der Rene-Schickele Straße erreicht werden und bis wann werden die Maßnahmen umgesetzt?
Antwort ( zu Frage 2 )
Die zu dunklen Bereiche in der Rene-Schickele Straße können durch Veränderung der Leuchten Standorte beseitigt werden.
Dies ist bereits umgesetzt worden.
Frage 3
Wie kann die infolge der Umrüstung entstandene ungünstige Beleuchtungssituation am Spielplatz wieder soweit verbessert werden, dass der Spielplatz nachts nicht zu einem dunklen Rückzugsort wird, sondern wieder einer gewissen "sozialen Kontrolle" durch vorbeigehende Passanten unterliegt?
Antwort (zu Frage 3):
Die Beleuchtungssituation am Spielplatz muss nicht verbessert werden. Die Verkehrsflächen um den Spielplatz sind verkehrssicher ausgeleuchtet
Spielplätze werden im Stadtgebiet grundsätzlich nicht beleuchtet.