Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 175/ 59/2016

Rheinbad - Weitere organisatorische Fragen

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Friedrich-von-Spee-Straße 30 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 13. April 2016veröffentlicht

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Title: Vorlage 175/ 59/2016 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00264612.pdf Published Time: Tue, 13 Aug 2019 15:14:10 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 175/ 59/2016 > Seite 1 von 2 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich CDU-Fraktion der Bezirksvertretung 5 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 12.04.2016 Anfrage Rheinbad - Weitere organisatorische Fragen (Anfrage Herr M. Thimm, CDU-Fraktion, vom 12.04.2016) Während der Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern zum Neubau des Rheinbades (siehe separate Anfrage) wurden auch diverse organisatorische Punkte zum Altbau bzw. zum Rheinbad allgemein angesprochen. Bisher sind alle Beteiligten davon ausgegangen, dass sich die nachfolgenden Umstände nach der Öffnung des Neubaus von selbst regeln würden. Dies scheint jedoch nicht der Fall zu sein. Seit über einem Jahr ist das Außenbecken des Altbaus geschlossen und kann nicht für den Schwimmbetrieb benutzt werden. Gleiches trifft auch auf das Solarium zu, welches ebenfalls seit einiger Zeit nicht mehr benutzt werden darf. Da sich die Öffnungszeiten grundsätzlich nicht geändert haben, bleibt wohl auch weiterhin das Rheinbad an Feiertagen geschlossen und die Möglichkeit, eine Jahreskarte o.ä. zu erwerben, ist ebenfalls nicht eingeführt worden. Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Warum sind das Außenbecken sowie das Solarium geschlossen und kann in der nächsten Zeit damit gerechnet werden, dass diese für die Nutzung wieder freigegeben werden? 2. Warum bleibt das Rheinbad an Feiertagen, wo man eigentlich mit einer entsprechenden Erhöhung der Besucherzahlen rechnen müsste, geschlossen und welche Rahmenbedingungen müssten vorhanden sein, damit eine entsprechende Öffnung möglich wäre? Vorlage 175/ 59/2016 Seite 2 von 2 > RSD Vorlage 3. Warum gibt es keine Möglichkeit, eine Jahreskarte für das Rheinbad zu erwerben? Könnten sich die Verwaltung bzw. die Bädergesellschaft vorstellen, dass man hier mal eine einführt? gez. Michael Thimm Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 5 26.04.2016 -/-¹
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Title: antwort.top 25.bv-sitzung.26-04-2016 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00268611.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 17:47:15 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: 175/ 59/2016 Anfrage Herr M. Thimm, CDU-Fraktion, am 12.04.2016 hier: Rheinbad – Weitere organisatorische Fragen Frage 1: Warum sind das Außenbecken sowie das Solarium geschlossen und kann in der nächsten Zeit damit gerechnet werden, dass diese für die Nutzung wieder frei-gegeben werden? Antwort: Das Ganzjahresaußenbecken war während der Bauzeit des 50m-Sportbeckens aus Verkehrssicherungsgründen geschlossen. Nach einer grundlegenden Überholung wird das Becken mit Beginn der Freibadsaison 2016 wieder geöffnet. Zur Einsparung von Energie wird das Außenbecken zukünftig in den Wintermonaten, in Abhängigkeit von der Außentemperatur, voraussichtlich von Dezember bis Februar geschlossen sein. Das im Rheinbad betriebene Solarium wurde von einem Solarienaufsteller angeboten. Aufgrund der Anforderungen und den Verantwortungen, die sich aus der novellierten Solarienverordnung ergeben, hat sich die Geschäftsführung gegen eine Neuaufstellung von Solarien im Rheinbad ausgesprochen. Auszüge: Anforderungen der UV-Schutz-Verordnung Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt liegt seit dem 25.07.2011 die endgültige Version der sog. "UV-Schutz-Verordnung" (UV-Schutzverordnung, UVSV, Solarienverordnung) vor, die den Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten zu kosmetischen Zwecken am Menschen im gewerblichen Bereich regelt. Hinter diesem bürokratischen Namen verbirgt sich eine Verordnung, die den Betrieb von Solarien in z.B. Sonnenstudios, Saunaanlagen, Fitnessanlagen, Hotels und Bädern regelt und deshalb für die Betreiber derartiger Anlagen und Geräte von organisatorischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Bedeutung ist. Die UV-Schutz-Verordnung ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Entsprechend müssen die Bestimmungen der UVSV und hier insbesondere die Bestimmungen zur Informationspflicht seit Januar dieses Jahres umgesetzt sein. Ab dem 1. November 2012 muss zu den Betriebszeiten der Solarien sog. Fachpersonal permanent in den Anlagen vorhanden sein. Frage 2: Warum bleibt das Rheinbad an Feiertagen, wo man eigentlich mit einer entsprechenden Erhöhung der Besucherzahlen rechnen müsste, geschlossen und welche Rahmenbedingungen müssten vorhanden sein, damit eine entsprechende Öffnung möglich wäre? Antwort: An Sonn- und Feiertagen werden die Bäder für das gesamte Stadtgebiet nachfragegesteuert betrieben. Hier stehen den Bürgerinnen und Bürgern mehrere Bäder zur Auswahl zur Verfügung. Die Vereine nutzen daneben die sportorientierten Bäder, wie auch das Rheinbad, an den Wochenenden für ihre Veranstaltungen. Für eine weitergehende Öffnung und den damit verbundenen Personalkosten wären zusätzliche Mittel erforderlich. Frage 3: Warum gibt es keine Möglichkeit, eine Jahreskarte für das Rheinbad zu erwerben? Könnte sich die Verwaltung bzw. die Bädergesellschaft vorstellen, dass man hier mal eine einführt? Antwort: Jahreskarten begünstigen den Personenkreis, der ein Hallenbad regelmäßig aufsucht. Daher sind solche Überlegungen grundsätzlich aus der Sicht der Bädergesellschaft Düsseldorf mbH zu begrüßen. Andererseits haben sich in Düsseldorf die BäderCard und die seit vielen Jahren ausgegebenen 10er Mehrfachcoins etabliert und erfreuen sich großer Beliebtheit. Über die BäderCard-Regelung vergünstigt sich z.B. der Einzeleintritt für Erwachsene von 4,60 EUR auf 3,91 EUR. Der Frühschwimmertarif von 4,10 EUR reduziert sich über die BäderCard sogar auf 3,49 EUR. Bei einer Jahreskarte müsste der Preis bei einer dreimaligen wöchentlichen Nutzung etwa 545,00 EUR betragen. An dieser Summe müsste sich die Preisgestaltung orientieren. Beispiele aus Düsseldorf und anderen Städten belegen, dass Preise dieser Höhe kaum durchsetzbar sind. Bundesweit wurden aus diesem Grund Jahreskarten überwiegend abgeschafft, weil sie in der Regel zu hoch rabattiert werden und damit keineswegs kostendeckend sein können. Außerdem können sozial Schwächere sich einen einmaligen Kaufpreis sehr häufig nicht leisten. Aus diesen Gründen hat die Landeshauptstadt Düsseldorf im Jahr 1992 den Verkauf von Jahreskarten eingestellt. Der BäderBeirat hat sich letztmalig mit der Thematik zuletzt im April 2006 befasst und sich gegen eine Wiedereinführung einer Jahreskarte ausgesprochen. Mit der im Jahr 2011 eingeführten BäderCard verbleiben den Stammkunden alle Vorteile des günstigsten Tarifes und die Aufladung der Karte lässt sich durch die Kunden selbst, je nach wirtschaftlicher Situation, beeinflussen.

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 175/ 59/2016