Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 172/ 124/2018

Überprüfung von Brücken

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 21. August 2018veröffentlicht

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Title: Vorlage 172/ 124/2018 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00323275.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 19:57:37 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: TOP Vorlage 172/ 124/2018 > Seite 1 von 1 > RSD Vorlag e X öffentlich nicht öffentlich FDP der Bezirksvertretung 2 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 2 Herrn Dr. Uwe Wagner 21.08.2018 Überprüfung von Brücken, Überführungen und Fußgängerbrücken im Stadtbezirk 2 -Anfrage von Herrn Montanus 1. Wie viele Brücken, Überführungen und Fußgängerbrücken sind im Stadtbezirk 2 von einer zeitnahen Renovierung betroffen? 2. Wie oft findet eine Überprüfung der Sicherheit der Brücken, Fußgängerüberwege und Überführungen im Stadtbezirk 2 statt? Sachdarstellung: Seit dem Brückeneinsturz in Genua ist die Sicherheit der Brücken im Allgemeinen wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Um sicher zu gehen, dass in unserem Stadtteil keine Gefahr von maroden Brücken, Fußgängerbrücken oder Überführungen ausgeht, ist es wichtig den genauen Sachstand der Überprüfung dieser Bauwerke zu erfahren. gez. Ulf Montanus
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Title: 172 124 2018 Überprüfung von Brücken URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00327555.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:50:59 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Seite  von  TOP Sitzung: 04.09.2018 Drucksache 172/ 124/2018 Antwort der Verwaltung zur Anfrage von Herrn Montanus vom 21.08.2018 Überprüfung von Brücken, Überführungen und Fußgängerbrücken im Stadtbezirk 2 - Anfrage von Herrn Montanus Frage 1: Wie viele Brücken, Überführungen und Fußgängerbrücken sind im Stadtbezirk 2 von einer zeitnahen Renovierung betroffen. Antwort 1: Von den rund 330 Brückenbauwerken für die das Amt für Verkehrsmanagement zuständig ist befinden sich rund 45 im Stadtbezirk 2. Gemäß einer Auswertung der Ergebnisse aller Brückenbauwerke im gesamten Stadtgebiet ist derzeit davon auszugehen, dass für rund 2/3‘tel aller Brücken ein „kurzfristiger“ oder „umgehender Instandsetzungsbedarf“ besteht. Die hierbei zugrunde liegenden Zustandsnoten ergeben sich aus jeweils drei Teilbenotungen der Kriterien Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit. Bei Betrachtung dieser Teilbenotungen ist jedoch festzustellen, dass sich der Instandsetzungsbedarf hauptsächlich aufgrund der Teilbenotung der Dauerhaftigkeit ergibt. Die Teilbenotung der Standsicherheit befindet sich überwiegend in den Bereichen „sehr gut“ bis „befriedigend“. Eine separate Auswertung bezogen auf die einzelnen Stadtbezirke liegt nicht vor, die Ergebnisse werden sich in den einzelnen Stadtbezirken jedoch nicht signifikant voneinander unterscheiden. Somit ist davon auszugehen, dass an ca. 30 Bauwerken im Stadtbezirk 2 ein „kurzfristiger“ oder „umgehender Instandsetzungsbedarf“ besteht. Die Umsetzung des Instandsetzungsbedarfes in realisierbare Maßnahmen ist jedoch auch abhängig von den personell und finanziell zur Verfügung stehenden Ressourcen. Hierbei ist davon auszugehen, dass Maßnahmen intern priorisiert und sukzessive abgearbeitet werden müssen. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass zeitnah an 30 Brücken entsprechende Maßnahmen stattfinden werden. Im gesamten Stadtgebiet und somit auch im Stadtbezirk 2 befinden sich weitere Brückenbauwerke in der Zuständigkeit Dritter. Für diese Bauwerke kann seitens des Amtes für Verkehrsmanagement keine Aussage getroffen werden. Seite  von  Frage 2: Wie oft findet eine Überprüfung der Sicherheit der Brücken, Fußgängerüberwege und Überführungen im Stadtbezirk 2 statt? Antwort 2: Die Überwachung und Prüfung von Brücken auf mögliche Bauwerksschäden wird durch das Amt für Verkehrsmanagement gemäß den Vorschriften der DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen: Überwachung und Prüfung“ durchgeführt. Die Prüfrhythmen sowie die Inhalte der Überwachungen sind gemäß der o. g. Norm vorgeschrieben. Im Wesentlichen handelt es sich um die folgenden Bauwerksüberwachungen: Hauptprüfung: Es erfolgt alle sechs Jahre eine handnahe Prüfung aller Bauwerksteile, auch unter Zuhilfenahme von vorhandenen und zusätzlichen Besichtigungsgeräten. Einfache Prüfung: Jeweils drei Jahre nach der Hauptprüfung ist eine „intensive, erweiterte Sichtprüfung“ durchzuführen unter Zuhilfenahme von vorhandenen jedoch ohne Verwendung von zusätzlichen Besichtigungsgeräten. Besichtigung: Einmal jährlich sind die Bauwerke soweit zugänglich unter Zuhilfenahme von vorhandenen Besichtigungsgeräten auf offensichtliche Mängel oder Schäden hin zu besichtigen. Laufende Beobachtung: Zweimal jährlich sind alle Bauteile von der Verkehrsebene bzw. vom Geländeniveau aus auf offensichtliche Mängel oder Schäden zu beobachten.

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 172/ 124/2018