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Title: Vorlage 178/ 172/2019
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00341818.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 15:05:16 GMT
Number of Pages: 3
Markdown Content:
Vorlage 178/ 172/2019
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> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
CDU - Fraktion
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
der Bezirksvertretung 8
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 8
W. Gerwald van Leyen 30.04.2019
Gertrudisplatz 8
40229 Düsseldorf
# Antrag
Vorampel Karlsruher Straße / Marburger Straße
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung 8 bitten Sie, folgenden Antrag in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung 8 beschließen zu lassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, im 1. Hj. 2019 auf der Karlsruher Straße vor der Kreuzung mit der Marburger Straße in FR Nordost eine Vorampel (Signal Gelb/Rot) zu der Lichtzeichenanlage vor der Eisenbahnunterführung anzubringen und in Betrieb zu nehmen, eine Haltelinie vor der Vorampel auf der Fahrbahn zu markieren und im Bereich der Vorampel die Beschilderung
„Bus und Radfahrer frei“ anzubringen.
Sollte eine Zuständigkeit des OVA bestehen, beschließt die Bezirksvertretung 8, dem OVA diese Anregung nach § 1 Abs. 3 der Bezirkssatzung in seiner nächsten Sitzung zur Entscheidung vorzulegen. Dabei sind auch Stellungnahmen der Rheinbahn und der Polizei einzuholen und dem Fachausschuss vorzulegen.
Die Vorampel nebst Haltelinie ist bei der weiteren Planung zur Umsetzung des Bedarfsbeschlusses Radhauptnetz (Ö-Vorl. 66/86/2018 i.V.m. 01/285/2018) zu berücksichtigen; ggf. ist neben der Vorampel ein Radfahr- und Busampel anzubringen, die die Weiterfahrt von Bus und Radverkehr bis zur eigentlichen Ampel auch bei Rot für den Kfz-Verkehr erlaubt.
Begründung:
Die Situation am Kreuzungspunkt Karlsruher Straße/Marburger Straße beschäftigt die Bezirksvertretung 8 seit mehreren Jahren. Dort kommt es bei Rotlicht in Richtung Heidelberger Straße/Deutzer Straße häufig zur Rückstaubildung in und in den Kreuzungsbereich. Vorlage 178/ 172/2019
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Die Bezirksvertretung hatte daher zunächst auf Antrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen angeregt, eine Haltemarkierung vor der Kreuzung aufzutragen und ein Schild
„bei Rot hier halten“ anzub ringen. Dies hat die Verwaltung abgelehnt, da der Abstand zu der Ampel vor der Bahnunterführung mit rund 40 Metern zu weit sei (Ö-
Vorlage 178/167/2015). Daraufhin wurde auf Antrag der SPD die Beschilderung „Bei Rückstau bitte Kreuzung freihalten“ als Appel l den Individualverkehr angebracht (Ö-Vorl. 178/302/2015).
Nach Beobachtungen von Polizei, Verwaltung und Anwohnern kommt es jedoch
weiterhin zu regelmäßigen „Überstauungen des Kreuzungsbereichs“ (Ö -Vorl. 178/307/2017). Die Bezirksvertretung hat daraufhin einen Prüfantrag beschlossen, vor dem Kreuzungsbereich eine Vorampel anzubringen, die Autofahrer dazu verpflichtet, bei Rot vor der Bahnunterführung bereits vor der Marburger Straße zu halten (Ö-Vorl. 178/202/2017).
Eine Vorampel – wie sie in Düsseldorf vielfach an anderer Stelle im Einsatz ist und zum Beispiel durch die Verwaltung jüngst an der Kreuzung Worringer Straße/Am Wehrhahn angebracht wurde – würde an der Karlsruher Straße in FR Nordost vor der Marburger Straße die Verkehrsabwicklung erheblich verbessern. Rheinbahnfahrzeuge
könnten leichter aus der Bushaltestelle „D -Eller Süd S“ in den fließenden Verkehr
ausfahren. Zugleich würde es für aus beiden Richtungen der Marburger Straße kommende Fahrzeuge erleichtert, in die Karlsruher Straße einzubiegen. Weniger Rückstau und weniger Luftschadstoffe wären die Folge; die Zielrichtung
„Luftreinhaltung“ der Stadt würde unterstützt. Durch eine Zusatzbeschilderung „Bus und Radfahrer frei“ würden zugleich Bus und Radverkehr privilegiert; diese könnten
bis zur zweiten Ampel vorfahren bzw. in den Haltestellenbereich einfahren und dann deutlich vor dem Kfz-Verkehr bei Grün weiterfahren. So würde auch die Verkehrssicherheit im Unterführungsbereich für Radfahrer erhöht und es würden die Ziele des Radhauptnetzes für diesen Bereich unterstützt. Vorlage 178/ 172/2019
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> (Bedarfsbeschluss Radhauptnetz, noch ohne Haltelinieneinzeichnung vor der Kreuzung)
Die Verwaltung hat auf den Prüfantrag hin keine Hinderungsgründe zur Anbringung festgestellt, die von der Bezirksvertretung bei positivem Prüfergebnis erbetene Installation der Vorampel jedoch gleichwohl mit dem Argument abgelehnt, da der
Kreuzungsbereich „insgesamt leistungsfähig sei“ und die Verkehre „abgewickelt“ werden könnten, bestehe „seitens der Verwaltung kein Bedarf für weitere
Maßnah men an dieser Stelle.“ Die Umsetzung von Beschlüssen der Bezirks vertretung
richtet sich jedoch nicht danach, ob die Verwaltung einen eigenen „Bedarf“ für eine
Maßnahme erkennt, zumal einräumt ist, dass es mit den Bestandsregelungen weiterhin zu Überstauungen kommt. Vielmehr trifft die Verwaltung dann, wenn keine tatsächlichen oder rechtlichen Hinderungsgrüne bestehen, eine Vollzugspflicht zu Beschlüssen der Bezirksvertretung, des Rates oder der Fachausschüsse (§ 62 Abs. 2 GO).
Die Bezirksvertretung beantragt daher nun noch einmal ohne Prüfvorbehalt die Anbringung und Inbetriebnahme der Vorampel mit Haltelinie.
gez. Dagmar von Dahlen gez. Susanne Ott
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 8 16.05.2019