Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 175/ 163/2016

Zukünftige Planung Grün-/Brachfläche östlich Lilienthalstraße

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Lilienthalstraße · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 10. November 2016veröffentlicht

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Title: Vorlage 175/ 163/2016 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00280216.pdf Published Time: Tue, 13 Aug 2019 09:36:28 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Vorlage 175/ 163/2016 > Seite 1 von 1 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich CDU-Fraktion der Bezirksvertretung 5 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 02.11.2016 Anfrage Zukünftige Planung Grün-/Brachfläche östlich Lilienthalstraße (Anfrage Herr Golißa, CDU-Fraktion, vom 02.11.2016) In der Vergangenheit gab es bereits mehrfach Anfragen und Anträge u.a. mit der Zielsetzung, auf der Fläche zwischen der Bahntrasse der U 79 und der Lilienthalstraße einen Park & Ride Parkplatz zu errichten. Seitens der Verwaltung gab es hierzu ablehnende Stellungnahmen. Der Spielplatz, der sich früher dort befunden hatte, wurde bereits vor Jahren entfernt. Bedauerlicherweise wuchert die Fläche zusehends zu, ohne dass sie der Allgemeinheit zur Nutzung zur Verfügung steht. Da nicht erkennbar ist, ob oder welche Nutzung der Fläche die Verwaltung anstrebt, wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Gibt es für die Fläche hinsichtlich der Nutzung und der Pflege bereits Überlegungen der Verwaltung, die dem unschönen aktuellen Eindruck ab-helfen könnten? 2. Ließe sich die Fläche durch entsprechende planungsrechtliche Maßnahmen für eine Gewerbe- oder auch Wohnbebauung erschließen? 3. Besteht, für den Fall, dass Frage 2 negativ beantwortet wird, die Möglichkeit, eine kleinere Sportfläche – wünschenswert wäre hier z.B. ein Fußball-Kleinfeld und/oder auch ein Bewegungsspielbereich ähnlich dem auf dem neuen Sportplatz der Internationalen Schule Düsseldorf – zu errichten? gez. Stefan Golißa Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatu m Ergebnis Bezirksvertretung 5 29.11.2016 -/-¹
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Title: antwort.top 13.bv-sitzung.31-01-2017 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00285704.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:05:25 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: 175/ 163/2016 Anfrage Herr Golißa, CDU-Fraktion, am 02.11.2016 hier: Zukünftige Planung Grün-/Brachfläche östlich Lilienthalstraße Frage 1: Gibt es für die Fläche hinsichtlich der Nutzung und der Pflege bereits Überlegungen der Verwaltung, die dem unschönen aktuellen Eindruck abhelfen könnten? Antwort: Nach Rückbau des Spielplatzes steht die Grünfläche nach wie vor der öffentlichen Nutzung sowie für gelegentliche Veranstaltungen, z.B. des Heimat- und Bürgervereins Lohausen-Stockum e.V., zur Verfügung. Der Rasen wird regelmäßig gemäht und die Hecke entlang der Lilienthalstraße wird geschnitten. Im nördlichen Abschnitt hat sich durch natürliche Sukzession ein kleines Wäldchen mit Brombeer-Unterwuchs entwickelt, in dem Pflegemaßnahmen bis auf die Gewährleistung der Verkehrssicherheit unterbleiben. Frage 2: Ließe sich die Fläche durch entsprechende planungsrechtliche Maßnahmen für eine Gewerbe- oder auch Wohnbebauung erschließen? Antwort: Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines Fluchtlinienplanes 5282/03 aus dem Jahre 1931, der eine Freifläche der Stadt Düsseldorf dort festsetzt. Es handelt sich hier um einen Außenbereich im unverplanten Innenbereich und das Grundstück liegt zudem in der Fluglärmschutzzone 1. Eine Genehmigungsfähigkeit für Wohn- und Gewerbebauten wird von hier aus zurzeit nicht gesehen. Darüber hinaus sind keine planungsrechtlichen Maßnahmen vorgesehen, um eine bauliche Nutzung zu ermöglichen. Frage 3: Besteht für den Fall, dass Frage 2 negativ beantwortet wird, die Möglichkeit, eine kleinere Sportfläche – wünschenswert wäre hier z.B. ein Fußball-Kleinfeld und/oder auch ein Bewegungsspielbereich ähnlich dem auf dem neuen Sportplatz der Internationalen Schule Düsseldorf – zu errichten? Antwort: Für die Errichtung eines Kleinspielfeldes oder eines Bewegungsspielbereichs ist eine Baugenehmigung erforderlich. Insbesondere ist der Lärmschutz für die unmittelbar angrenzende Wohnbebauung zu beachten und die Zulässigkeit durch ein Gutachten gemäß Sportanlagenlärmschutzverordnung zu prüfen. Die Fläche liegt am Rand eines eher aufgelockerten, dünn besiedelten Stadtquartiers, so dass der potenzielle Nutzerkreis und die zu erwartenden Baukosten von 80.000 bis 100.000 Euro sowie die erhöhten Folgekosten für die Unterhaltung eines Kunststofffeldes in einem ungünstigen Verhältnis stehen. Aus diesem Grund sollte von der Errichtung eines Kleinspielfeldes oder eine Bewegungsspielbereichs hier abgesehen und die Fläche weiterhin als nutzungsoffene Rasenfläche der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 175/ 163/2016