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JHA/053/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder
hier: Kita Dabringhauser Str. 34
Fachbereich:
51 - Amt für Soziales und Jugend
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Jugendhilfeausschuss02.09.2026Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Katholische Kirchengemeinde
St. Nikolaus, vormals Katholischer Kirchengemeindeverband Düsseldorfer
Rheinbogen, einen freiwilligen städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in
einer Tageseinrichtung für Kinder in Höhe von insgesamt 23.083,00 Euro zu
gewähren.
Eine Bewilligung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für das Jahr
2026.
Maßnahme(n):
Ausstattungsmaßnahme (Küchenerneuerung)
Sachdarstellung:
Bei dem vorgenannten Träger Katholische Kirchengemeinde St. Nikolaus handelt es
sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
(Sozialgesetzbuch, 8. Buch).
Der Träger Katholische Kirchengemeinde St. Nikolaus betreibt die viergruppige
Tageseinrichtung für Kinder an der Dabringhauser Straße 34.
Bei einer Hygieneprüfung der Küche wurden erhebliche bauliche Mängel durch das
Amt für Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung) protokolliert. Die Abnutzung
der Möbel führt dazu, dass der Grad des zulässigen Hygienestandards nicht
eingehalten werden kann. Es wurde ein Bußgeld angedroht für den Fall, dass kein
Austausch der Küche erfolgt.
Ein Austausch der Küche ist daher dringend notwendig, um die Auflagen in Zukunft
gewährleisten zu können.
Fördermittel aus dem Landesfördermittelprogramm können nicht in Anspruch
genommen werden.
Bei der Prüfung durch den Fachbereich Betriebskosten des Amtes für Soziales und
Jugend wurde der wirtschaftliche und sparsame Umgang mit den Fördermitteln
bestätigt.
Unter Beachtung des Beschlusses JHA/041/2019 ist seitens des Trägers ein Anteil
von 25% der Gesamtkosten zu übernehmen, da Erhaltungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen nicht hinreichend nachgewiesen wurden.
Platzangebot:
Infolge der Maßnahme werden keine neuen Plätze in institutioneller Betreuung
geschaffen. Nach aktueller Jugendhilfeplanung (ab Kindergartenjahr 2025/2026)
stehen in der Einrichtung 5 Plätze für Kinder unter drei Jahren und 77 Plätze für
Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt in der Gruppenstruktur T1, T3,
T3, T3 zur Verfügung.
Auswirkungen auf die Jugendhilfeplanung:
Die Kindertageseinrichtung wird zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen
Betreuungsplatz in Düsseldorf benötigt und entsprechend in der Jugendhilfeplanung
berücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierung erfolgt aus Ansatzmitteln im PSP-Element 1.10.36.365.01
(Tageseinrichtungen).
Finanzierungsart: Kostendarstellung:
Gesamtkosten der Maßnahme30.778,00 Euro
abzüglich Trägeranteil i.H.v. 25% an den
Gesamtkosten -7.695,00 Euro
Kommunaler Zuschussbedarf23.083,00 Euro
Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss die Bewilligung des Zuschusses vor.
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