Beschlussvorlage Aktenzeichen JHA/053/2026

Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder - hier: Kita Dabringhauser Str. 34

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 2. Juni 2026veröffentlicht

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Beschluss & Empfehlung

  • Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Katholische Kirchengemeinde

Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder hier: Kita Dabringhauser Str. 34 Fachbereich: 51 - Amt für Soziales und Jugend Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Jugendhilfeausschuss02.09.2026Entscheidung Beschlussdarstellung:

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JHA/053/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder hier: Kita Dabringhauser Str. 34 Fachbereich: 51 - Amt für Soziales und Jugend Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Jugendhilfeausschuss02.09.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Katholische Kirchengemeinde St. Nikolaus, vormals Katholischer Kirchengemeindeverband Düsseldorfer Rheinbogen, einen freiwilligen städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung für Kinder in Höhe von insgesamt 23.083,00 Euro zu gewähren. Eine Bewilligung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für das Jahr 2026. Maßnahme(n):  Ausstattungsmaßnahme (Küchenerneuerung) Sachdarstellung: Bei dem vorgenannten Träger Katholische Kirchengemeinde St. Nikolaus handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch). Der Träger Katholische Kirchengemeinde St. Nikolaus betreibt die viergruppige Tageseinrichtung für Kinder an der Dabringhauser Straße 34. Bei einer Hygieneprüfung der Küche wurden erhebliche bauliche Mängel durch das Amt für Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung) protokolliert. Die Abnutzung der Möbel führt dazu, dass der Grad des zulässigen Hygienestandards nicht eingehalten werden kann. Es wurde ein Bußgeld angedroht für den Fall, dass kein Austausch der Küche erfolgt. Ein Austausch der Küche ist daher dringend notwendig, um die Auflagen in Zukunft gewährleisten zu können. Fördermittel aus dem Landesfördermittelprogramm können nicht in Anspruch genommen werden. Bei der Prüfung durch den Fachbereich Betriebskosten des Amtes für Soziales und Jugend wurde der wirtschaftliche und sparsame Umgang mit den Fördermitteln bestätigt. Unter Beachtung des Beschlusses JHA/041/2019 ist seitens des Trägers ein Anteil von 25% der Gesamtkosten zu übernehmen, da Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nicht hinreichend nachgewiesen wurden. Platzangebot: Infolge der Maßnahme werden keine neuen Plätze in institutioneller Betreuung geschaffen. Nach aktueller Jugendhilfeplanung (ab Kindergartenjahr 2025/2026) stehen in der Einrichtung 5 Plätze für Kinder unter drei Jahren und 77 Plätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt in der Gruppenstruktur T1, T3, T3, T3 zur Verfügung. Auswirkungen auf die Jugendhilfeplanung: Die Kindertageseinrichtung wird zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz in Düsseldorf benötigt und entsprechend in der Jugendhilfeplanung berücksichtigt. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung erfolgt aus Ansatzmitteln im PSP-Element 1.10.36.365.01 (Tageseinrichtungen). Finanzierungsart: Kostendarstellung: Gesamtkosten der Maßnahme30.778,00 Euro abzüglich Trägeranteil i.H.v. 25% an den Gesamtkosten -7.695,00 Euro Kommunaler Zuschussbedarf23.083,00 Euro Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss die Bewilligung des Zuschusses vor. Seite 2

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen JHA/053/2026