Beschlussvorlage Aktenzeichen JHA/054/2026

Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder - hier: Kita Duisburger Str. 62a

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 2. Juni 2026veröffentlicht

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  • Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Diakonie Düsseldorf einen

Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder hier: Kita Duisburger Str. 62a Fachbereich: 51 - Amt für Soziales und Jugend Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Jugendhilfeausschuss24.06.2026Entscheidung Beschlussdarstellung:

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JHA/054/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder hier: Kita Duisburger Str. 62a Fachbereich: 51 - Amt für Soziales und Jugend Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Jugendhilfeausschuss24.06.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Diakonie Düsseldorf einen freiwilligen städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung für Kinder in Höhe von insgesamt 148.165,77 Euro zu gewähren. Eine Bewilligung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für das Jahr 2026. Maßnahme(n): Sanierung Außengelände Sachdarstellung: Bei dem vorgenannten Träger Diakonie Düsseldorf handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch). Der Träger Diakonie Düsseldorf betreibt die dreigruppige Tageseinrichtung für Kinder an der Duisburger Straße 62a. Bei der letzten Hauptuntersuchung des Außengeländes wurde festgestellt, dass sich dieses in einem sanierungsbedürftigen Zustand befindet und einige Spielgeräte Sicherheitsmängel aufweisen. Die Sanierung des Außengeländes ist somit zwingend erforderlich, um die Sicherheit der Kinder gewährleisten zu können. Im Rahmen der Sanierungsarbeiten soll zudem die barrierefreie Erreichbarkeit des Außengeländes umgesetzt werden. Fördermittel aus dem Landesfördermittelprogramm können nicht in Anspruch genommen werden. Bei der Prüfung durch das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wurde der wirtschaftliche und sparsame Umgang mit den Fördermitteln bestätigt. Der Träger übernimmt unter Beachtung des Beschlusses JHA/041/2019 einen Eigenanteil in Höhe von 10% der Gesamtkosten. Platzangebot: Infolge der Maßnahme werden keine neuen Plätze in institutioneller Betreuung geschaffen. Nach aktueller Jugendhilfeplanung (ab Kindergartenjahr 2025/2026) stehen in der Einrichtung 55 Plätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt in der Gruppenstruktur T3, T3, T3 zur Verfügung. Auswirkungen auf die Jugendhilfeplanung: Die Kindertageseinrichtung wird zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz in Düsseldorf benötigt und entsprechend in der Jugendhilfeplanung berücksichtigt. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung erfolgt aus Ansatzmitteln im PSP-Element 1.10.36.365.01 (Tageseinrichtungen). Finanzierungsart: Kostendarstellung: Gesamtkosten der Maßnahme abzüglich 164.628,63 Euro Trägeranteil des kommunalen Zuschussbedarfs in Höhe von 10%- 16.462,86 Euro Zu bewilligender kommunaler Zuschuss148.165,77 Euro Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss die Bewilligung des Zuschusses vor. Seite 2

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen JHA/054/2026