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JHA/054/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder
hier: Kita Duisburger Str. 62a
Fachbereich:
51 - Amt für Soziales und Jugend
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Jugendhilfeausschuss24.06.2026Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Diakonie Düsseldorf einen
freiwilligen städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung
für Kinder in Höhe von insgesamt 148.165,77 Euro zu gewähren.
Eine Bewilligung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für das
Jahr 2026.
Maßnahme(n):
Sanierung Außengelände
Sachdarstellung:
Bei dem vorgenannten Träger Diakonie Düsseldorf handelt es sich um einen
anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch).
Der Träger Diakonie Düsseldorf betreibt die dreigruppige Tageseinrichtung für Kinder
an der Duisburger Straße 62a.
Bei der letzten Hauptuntersuchung des Außengeländes wurde festgestellt, dass sich
dieses in einem sanierungsbedürftigen Zustand befindet und einige Spielgeräte
Sicherheitsmängel aufweisen.
Die Sanierung des Außengeländes ist somit zwingend erforderlich, um die Sicherheit
der Kinder gewährleisten zu können.
Im Rahmen der Sanierungsarbeiten soll zudem die barrierefreie Erreichbarkeit des
Außengeländes umgesetzt werden.
Fördermittel aus dem Landesfördermittelprogramm können nicht in Anspruch
genommen werden.
Bei der Prüfung durch das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wurde der
wirtschaftliche und sparsame Umgang mit den Fördermitteln bestätigt.
Der Träger übernimmt unter Beachtung des Beschlusses JHA/041/2019 einen
Eigenanteil in Höhe von 10% der Gesamtkosten.
Platzangebot:
Infolge der Maßnahme werden keine neuen Plätze in institutioneller Betreuung
geschaffen. Nach aktueller Jugendhilfeplanung (ab Kindergartenjahr 2025/2026)
stehen in der Einrichtung 55 Plätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum
Schuleintritt in der Gruppenstruktur T3, T3, T3 zur Verfügung.
Auswirkungen auf die Jugendhilfeplanung:
Die Kindertageseinrichtung wird zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen
Betreuungsplatz in Düsseldorf benötigt und entsprechend in der Jugendhilfeplanung
berücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierung erfolgt aus Ansatzmitteln im PSP-Element 1.10.36.365.01
(Tageseinrichtungen).
Finanzierungsart: Kostendarstellung:
Gesamtkosten der Maßnahme abzüglich 164.628,63 Euro
Trägeranteil des kommunalen
Zuschussbedarfs in Höhe von 10%- 16.462,86 Euro
Zu bewilligender kommunaler Zuschuss148.165,77 Euro
Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss die Bewilligung des Zuschusses vor.
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