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JHA/056/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder
hier: Kita Krahestr. 13b
Fachbereich:
51 - Amt für Soziales und Jugend
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Jugendhilfeausschuss24.06.2026Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Kleine Freiheit e.V. einen
freiwilligen städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung
für Kinder in Höhe von insgesamt 3.498,99 Euro zu gewähren.
Eine Bewilligung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für das
Jahr 2026.
Maßnahme(n):
Malerarbeiten (Mehrkosten)
Sachdarstellung:
Bei dem vorgenannten Träger Kleine Freiheit e.V. handelt es sich um einen
anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch).
Der Träger Kleine Freiheit e.V. betreibt die viergruppige Tageseinrichtung für Kinder
an der Krahestr. 13a/b (Elterninitiative).
In der Sitzung vom 29.11.2024 wurde dem Träger für die erforderliche
Instandsetzungsmaßnahme (Malerarbeiten) ein kommunaler Zuschuss in Höhe von
25.753,00 EUR gewährt.
Im Zuge der Umsetzung der Maßnahmen ergaben sich Mehrkosten in Höhe von
3.888,21 EUR durch Zusatzarbeiten, die aufgrund von Rissen, Hohlräumen und alten
Farbschichten erforderlich waren. Die hieraus entstehenden erhöhten Material- und
Arbeitskosten waren bei der Planung der Maßnahme nicht absehbar.
Fördermittel aus dem Landesfördermittelprogramm können nicht in Anspruch
genommen werden.
Bei der Prüfung durch den Fachbereich Betriebskosten des Amtes für Soziales und
Jugend wurde der wirtschaftliche und sparsame Umgang mit den Fördermitteln
bestätigt.
Der Träger übernimmt einen Eigenanteil in Höhe von 10% der Gesamtkosten.
Platzangebot:
Infolge der Maßnahme werden keine neuen Plätze in institutioneller Betreuung
geschaffen. Nach aktueller Jugendhilfeplanung (ab Kindergartenjahr 2025/2026)
stehen in der Einrichtung 21 Plätze für Kinder unter drei Jahren und 57 Plätze für
Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt in der Gruppenstruktur T1(45),
T3(45), DF, DF zur Verfügung.
Auswirkungen auf die Jugendhilfeplanung:
Die Kindertageseinrichtung ist mit einer zukunftssicheren Gruppenstruktur versehen
und wird seitens der Jugendhilfeplanung benötigt, um den Bedarf nach
Betreuungsplätzen im Stadtteil Flingern Süd zu decken. Aus diesem Grund wird die
Einrichtung entsprechend in der Jugendhilfeplanung berücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierung erfolgt aus Ansatzmitteln im PSP-Element 1.10.36.365.01
(Tageseinrichtungen).
Finanzierungsart: Kostendarstellung:
Gesamtkosten der Maßnahme32.502,21 Euro
abzüglich U6-Bundes-/Landesmittel0,00 Euro
abzüglich U6-städt. Anteil0,00 Euro
kommunaler Zuschussbedarf32.502,21 Euro
abzüglich Trägeranteil des kommunalen-3.250,22 Euro
Zuschussbedarfs in Höhe von 10%
Zuschussbedarf nach Eigenanteil29.251,99 Euro
Bereits bewilligt 25.753,00 Euro
Zu bewilligender kommunaler Zuschuss3.498,99 Euro
Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss die Bewilligung des Zuschusses vor.
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