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JHA/064/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder
hier: Kita Akazienweg 4
Fachbereich:
51 - Amt für Soziales und Jugend
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Jugendhilfeausschuss02.09.2026Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger Angermäuse gGmbH
einen freiwillig städtischen Zuschuss zur investiven Maßnahme „Neubau
der Tageseinrichtung für Kinder" Akazienweg 4 in Höhe von insgesamt 1.092.785 Euro zu
gewähren.
Eine Bewilligung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für das Jahr
2026.
Maßnahme(n):
Neubau
Sachdarstellung:
Der Träger Angermäuse gGmbH wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
17.01.2024 erstmalig, zunächst befristet für ein Jahr, und dann am 17.09.2025 erneut
befristet bis zum 31.07.2026 als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
(Sozialgesetzbuch, 8. Buch) anerkannt. Die Verlängerung der befristeten Anerkennung für
den Zeitraum 01.08.2026 bis 31.07.2027 erfolgt zeitgleich zur Vorlage zum kommunalen
Investitionskostenzuschuss im Rahmen einer gesonderten Beschlussvorlage.
Die Anerkennung bezieht sich auf die neu zu bauende Tageseinrichtung für Kinder sowie
eine Großtagespflegestelle am Standort Akazienweg 4, 40489 Düsseldorf. Der Neubau
entsteht auf einem insgesamt rund 2.200 qm großen Grundstück, das Außengelände
umfasst rund 1.160 qm. Die Fertigstellung ist für den Sommer 2027 geplant.
Nach Gesprächen mit der Jugendhilfeplanung der Landeshauptstadt Düsseldorf wurde
bereits im Juni 2021 der Bedarf für eine zweigruppige Kindertagesrichtung (eine T2 Gruppe
für Kinder unter drei Jahren und einer T3 Gruppe für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum
Schuleintritt) sowie einer Großtagespflege in Angermund bestätigt.
Ein umfassendes Lärmschutzkonzept stellt sicher, dass alle Schallgrenzwerte im Innen- und
Außenbereich unterschritten werden, da das Grundstück in unmittelbarer Nähe zur
Bahnstrecke Düsseldorf-Duisburg liegt. Ein entsprechender Nachweis erfolgt durch ein
Schallschutzgutachten eines Ingenieurbüros.
Fördermittel aus dem Landes-/Bundesfördermittel wurden bereits beantragt und bewilligt.
Die Gesamtbaukosten liegen bei 2.477.045 Euro, der Landesanteil liegt bei 1.017.900 Euro.
Bei der baufachlichen Prüfung durch den Fachbereich Gebäudemanagement des Amtes für
Soziales und Jugend wurde der wirtschaftliche und sparsame Umgang mit den Fördermitteln
bestätigt.
Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt der Landeshauptstadt Düsseldorf hat ebenfalls eine
positive Stellungnahme zu den geplanten Kosten abgegeben.
Die Prüfung des Fachbereiches Betriebskosten ergab nicht-förderfähige Kosten in Höhe von
131.840 Euro, welche vor Berechnung des Zuschussbedarfes von den Gesamtbaukosten in
Abzug gebracht wurden.
Der Träger übernimmt einen Eigenanteil in Höhe von 10% des kommunalen
Zuschussbedarfs.
Der kommunale Investitionskostenzuschuss erfolgt als Festbetragsfinanzierung.
Die Übernahme von etwaigen Mehrkosten ist ausgeschlossen.
Platzangebot:
Infolge der Maßnahme werden insgesamt 30 neue Plätze, davon 10 Plätze für Kinder unter
drei und 20 für Kinder ab drei Jahren in institutioneller Betreuung geschaffen.
Auswirkungen auf die Jugendhilfeplanung:
Die Kindertageseinrichtung ist mit einer zukunftssicheren Gruppenstruktur versehen und wird
seitens der Jugendhilfeplanung benötigt, um den Bedarf nach Betreuungsplätzen im Stadtteil
Angermund zu decken. Aus diesem Grund wird die Einrichtung entsprechend in der
Jugendhilfeplanung berücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierung erfolgt aus Ansatzmitteln im PSP-Element 1.10.36.365.01
(Tageseinrichtungen).
Finanzierungsart:Kostendarstellung:
Gesamtkosten der Maßnahme2.477.045,00Euro
abzüglich nicht förderfähiger Kosten-131.840,00Euro
abzüglich U6-Bundes-/Landesmittel-1.017.900,00Euro
abzüglich U6-städt. Anteil-113.100,00Euro
kommunaler Zuschussbedarf1.214.205,00Euro
abzüglich Trägeranteil des kommunalen-121.420,00Euro
Zuschussbedarfs in Höhe von 10%
Zu bewilligender kommunaler Zuschuss1.092.785,00Euro
Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss die Bewilligung des Zuschusses vor.
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