Düsseldorf plant Instandhaltung von Kita‑Grundstücken und -Anlagen im Bezirk 5
Amtlicher Titel: Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 5 - Haushalt 2026 (Liste B), Maßnahmen an diversen Kita-Einrichtungen
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Das Wichtigste
Die Bezirksvertretung 5 wird am 15. September 2026 über die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen an verschiedenen Kindertagesstätten im Stadtbezirk 5 entscheiden. Die Maßnahme ist Teil des Haushalts 2026 (Liste B). Ziel ist, die bestehenden Kita‑Gebäude und -Gelände zu erhalten und funktionsfähig zu halten. Ohne Beschluss fehlt noch die Finanzierung.
Eine rechtzeitige Instandhaltung sichert sichere Lern- und Spielumgebungen für die Kinder und verhindert höhere Folgekosten durch Verschleiß.
Die Details
- Thema: Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen an Kitas
- Ort: Stadtbezirk 5, diverse Kita‑Einrichtungen
- Gremium: Bezirksvertretung 5
- Termin: 15. September 2026, 17:00 Uhr
- Haushalt: 2026 (Liste B)
Einordnung
Der Beschluss betrifft alle Kita‑Standorte im Stadtbezirk 5 und hat direkte Auswirkungen auf Kinder, Eltern und das pädagogische Personal vor Ort. Es handelt sich um eine haushaltsrelevante Entscheidung, die noch nicht getroffen ist.
Hintergrund
Unterhaltung bedeutet hier die regelmäßige Wartung, Reparatur und Modernisierung von Gebäuden und Außenanlagen, um deren Funktionsfähigkeit und Sicherheit zu gewährleisten.
Nächste Schritte
Bezirksvertretung 5 berät den Vorschlag am 15. September 2026.
Themen
Beschluss & Empfehlung
- Die Bezirksvertretung 5 beschließt gemäß § 3 Absatz 2 der Bezirkssatzung folgende
Beratungsweg
Bezirksvertretung 5
KI-gestützt aufbereitet am 4. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/110/2026