Anfrage AfD Aktenzeichen BAU/024/2026

Arbeitssicherheit auf kommunalen Baustellen - Wahrnehmung der Bauherrenpflichten nach der Baustellenverordnung - Anfrage der AfD-Ratsfraktion -

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 5. Oktober 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Durch welches Verfahren ist bei den erfassten Baumaßnahmen sichergestellt, dass die Bauherrenpflichten nach der Baustellenverordnung, insbesondere die rechtzeitige Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators, während der gesamten Bauausführung erfüllt werden?
  2. Wie viele meldepflichtige Arbeitsunfälle auf Baustellen der erfassten Baumaßnahmen sind der Verwaltung beziehungsweise den betreffenden Gesellschaften für die Jahre 2021 bis 2025 bekannt geworden?
  3. Wie viele Beanstandungen, Anordnungen oder Bußgeldverfahren der staatlichen Arbeitsschutzbehörde mangels der Wahrnehmung von Bauherrenpflichten richteten sich in den Jahren 2021 bis 2025 gegen die Landeshauptstadt Düsseldorf, den Stadtentwässerungsbetrieb oder eine der genannten Gesellschaften als Bauherrin?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 5. Oktober 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · BAU/024/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Antwort der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 4.1.2

    Bauausschuss. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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BAU/024/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 05.10.2026 An den Vorsitzenden des Bau-Ausschusses der Landeshauptstadt Düsseldorf Herrn Andreas Hartnigk Betrifft: Arbeitssicherheit auf kommunalen Baustellen - Wahrnehmung der Bauherrenpflichten nach der Baustellenverordnung Sehr geehrter Herr Vorsitzender, hiermit bitte ich Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des BAU am 13.10.2026 zu nehmen und um Beantwortung durch die Verwaltung. Arbeiten auf Baustellen sind mit erheblichen Unfallgefahren verbunden. Nach Angaben der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) wurden in ihrem Zuständigkeitsbereich im Jahr 2024 insgesamt 91.813 meldepflichtige Arbeitsunfälle registriert, davon 78 mit Todesfolge. Die Baustellenverordnung weist neben den ausführenden Unternehmen auch dem Bauherrn Aufgaben für Sicherheit und Gesundheitsschutz zu. Dazu gehören, abhängig von den Voraussetzungen des jeweiligen Vorhabens, die Vorankündigung, die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und die Bestellung geeigneter Koordinatoren. Bei einer Übertragung von Bauherrenpflichten auf einen Dritten bleiben insbesondere die sorgfältige Auswahl, die klare Übertragung der Aufgaben und Befugnisse sowie die Überprüfung ihrer Wahrnehmung von Bedeutung. Die eigenen Arbeitsschutzpflichten der ausführenden Unternehmen bleiben unberührt. Die Anfrage betrifft die organisatorische Sicherstellung der Bauherrenpflichten, die der Bauherrin bekannt gewordenen meldepflichtigen Arbeitsunfälle sowie behördliche Maßnahmen, die sich gegen die Bauherrin richteten. Die Arbeitsschutzverantwortung der ausführenden Unternehmen ist von den Pflichten des Bauherrn zu unterscheiden. Erfasst werden Hochbaumaßnahmen in Düsseldorf, bei denen die Landeshauptstadt oder eine unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich von ihr gehaltene Gesellschaft Bauherrin ist beziehungsweise war, sowie Baumaßnahmen des Stadtentwässerungsbetriebs (im Folgenden: erfasste Baumaßnahmen). Für die Fragen 2 und 3 ist jeweils der Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2025 maßgeblich, unabhängig vom Beginn oder Abschluss des Bauvorhabens. Es wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1.Durch welches Verfahren ist bei den erfassten Baumaßnahmen sichergestellt, dass die Bauherrenpflichten nach der Baustellenverordnung, insbesondere die rechtzeitige Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators, während der gesamten Bauausführung erfüllt werden? 2.Wie viele meldepflichtige Arbeitsunfälle auf Baustellen der erfassten Baumaßnahmen sind der Verwaltung beziehungsweise den betreffenden Gesellschaften für die Jahre 2021 bis 2025 bekannt geworden? 3.Wie viele Beanstandungen, Anordnungen oder Bußgeldverfahren der staatlichen Arbeitsschutzbehörde mangels der Wahrnehmung von Bauherrenpflichten richteten sich in den Jahren 2021 bis 2025 gegen die Landeshauptstadt Düsseldorf, den Stadtentwässerungsbetrieb oder eine der genannten Gesellschaften als Bauherrin? Mit freundlichen Grüßen Andreas Winter Ratsherr AfD Fraktion Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BAU/024/2026