Anfrage AfD Aktenzeichen RAT/503/2026

Rat fragt nach Mikrohandel‑Kosten im NAV Eisenstraße

Amtlicher Titel: Anfrage des Ratsherrn Dr. Bresztowszky: Mikrohandel im Trägerkonzept und Standortfolgekosten beim NAV Eisenstraße

Beratung geplant Nächster Termin am 24.09.2026 bei Rat.
24. September 2026nächster Termin 1Dokument 14. September 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Der Ratsherr Dr. Bresztowszky hat beim Rat eine Anfrage gestellt. Er will Informationen zum Mikrohandel im Trägerkonzept und zu den Standortfolgekosten beim NAV Eisenstraße. Die Anfrage wird im Rat am 24.09.2026 behandelt und ist noch offen.

Warum wichtig

Bürger:innen erhalten Einblick, ob und in welchem Umfang Mikrohandelsflächen am NAV Eisenstraße entstehen und welche Kosten dafür anfallen.

Die Details

  • Antragsteller: Ratsherr Dr. Bresztowszky
  • Thema: Mikrohandel im Trägerkonzept und Standortfolgekosten beim NAV Eisenstraße
  • Gremium: Rat, Termin 24.09.2026

Einordnung

Die Anfrage klärt, wie kleine Einzelhandelsflächen am NAV Eisenstraße finanziell und konzeptionell einzuordnen sind – ein Vorbereitungsschritt für mögliche zukünftige Entscheidungen zur Flächennutzung.

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • hiermit bitte ich Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ratssitzung am
  • abgelehnt worden. Die zuständige Dezernentin Koch hat im Ausschuss für Gesundheit
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Dokumenttexte

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RAT/503/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 14.09.2026 An den Vorsitzenden des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller Betrifft: Anfrage des Ratsherrn Dr. Bresztowszky: Mikrohandel im Trägerkonzept und Standortfolgekosten beim NAV Eisenstraße Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, hiermit bitte ich Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 24.09.2026 zu nehmen und um Beantwortung durch die Verwaltung. Hintergrund: Der gemeinsame Vorstoß der Oberbürgermeister von Düsseldorf und Köln zu Modellprojekten mit Mikrohandel ist von Gesundheits- und Innenministerium des Landes abgelehnt worden. Die zuständige Dezernentin Koch hat im Ausschuss für Gesundheit und Soziales erklärt, Tageseinrichtung, Drogenkonsumraum sowie medizinische und soziale Betreuung funktionierten auch unabhängig von einer neuen rechtlichen Regelung zum Mikrohandel mit illegalen Drogen; im Konzept des SKFM bleibe der Mikrohandel deswegen zunächst integriert. Aufgrund dieser Lage ergeben sich signifikante Informationsbedarfe. Ich bitte daher die Verwaltung um Beantwortung der folgenden beiden Fragen: 1.Ist der Tausch und die Weitergabe kleiner Drogenmengen unter Konsumierenden im aktuellen SKFM-Konzept für den Tagesaufenthalt an der Eisenstraße 49 noch als integrierter Bestandteil vorgesehen? 2.Falls ja: Auf welcher Rechtsgrundlage soll dieser „Ameisenhandel" nach der Ablehnung entsprechender Modellprojekte durch die NRW-Landesministerien für Arbei, Gesundheit und Soziales sowie für Inneres erfolgen? Nennen Sie die konkreten rechtlichen Vorschriften, die Ihrer Einschätzung zugrunde liegen. 3.Falls ja: Welche Rechtsgutachten wurden in diesem Zusammenhang beauftragt? Bitte vollständig unter Nennung des jeweiligen Tenors auflisten (inklusive innerstädtischer Expertisen). Mit freundlichen Grüßen,Für die Richtigkeit: Thomas Krabbe Ratsherr AfD Fraktion Seite 2

KI-gestützt aufbereitet am 16. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/503/2026