Anfrage Die Linke Aktenzeichen OVA/161/2024

Neues Urteil zu Gehwegparken -Anfrage Ratsfraktion Die LINKE-

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 4. November 2024veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Wie weit ist die Verwaltung mit der Erstellung eines angepassten Parkraumkonzeptes und wann wird dies dem Ordnungs - Verkehrsausschuss vorgelegt?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 4. November 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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OVA/161/2024 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 04.11.2024 An den Vorsitzenden des Ordnungs- und Verkehrsausschusses Herrn Norbert Czerwinski Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des OVA am 20.11.2024 Betrifft: Neues Urteil zu Gehwegparken -Anfrage Ratsfraktion Die LINKE- Sehr geehrter Herr Vorsitzender, zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 20. November 2024 stellt DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf folgende Anfrage: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat in seinem Urteil vom 06. Juni 2024 (3 C 5.23) beschlossen, dass illegales Parken auf dem Gehweg auf Verlangen der Anwohner durch die Straßenverkehrsbehörde sa nktioniert werden muss. 1 In ihrem Urteil aus Leipzig schlagen die Richter:innen den Städten vor, ein umfassendes Parkkonzept zu entwickeln, um illegales Gehwegparken zu ahnden mit der Priorisierung besonders belasteter Quartiere. Der ökologische Verkehrsclub VCD teilte daraufhin in einer Stellungnahme mit: „Alle deutschen Städte, die beim Gehwegparken die Augen zugedrückt haben, müssen jetzt umdenken." Parkende Autos auf Gehwegen seien für Menschen mit Kinderwagen oder mit Rollator, im Rollstuhl oder im Elektromobil eine schwere Einschränkung. 2 Sie beziehen sich auf die Straßenverkehrsordnung § 12 Absatz 4 und 4a. Die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) geben ein Regelmaß von 2,50 Metern vor. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) plädiert bei Gehwegparken auf die Einhaltung des Regelmaßes von 2,50 und die konsequente Entfernung des Zeichen 315 „Parken auf Gehwegen", wenn die 1 https://www.bverwg.de/de/pm/2024/28 2 https://www.vcd.org/service/presse/pressemitteilungen/gehwegparken-bverwg-raeumt-betroffenen-anspruch-auf- handeln-der-kommune-ein-vcd-fordert-parkende-autos-runter-vom-buergersteig Seite 2 Gehwegbreite nicht eingehalten werden kann. 3 Der VCD empfiehlt, ein Mindestmaß von 1,80 Metern einzuhalten. Für die LINKE Düsseldorf führt die Umsetzung des Urteils zu mehr Flächengerechtigkeit im Modal Split 4 für Fußgänger:innen und ist ein wichtiger Baustein der Fußverkehrsförderung des Mobilitätsplan D. Die LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: 1. Wie weit ist die Verwaltung mit der Erstellung eines angepassten Parkraumkonzeptes und wann wird dies dem Ordnungs - Verkehrsausschuss vorgelegt? 2. Unter welcher E-Mail-Adresse, App oder Telefonnummer können Anwohner:innen illegales Gehwegparken anzeigen? Anja Vorspel Sigrid Lehmann Birgit Götz F.d.R. Sönke Voigt 3 https://www.dvr.de/fileadmin/downloads/verkehrssicherheit-fuer- Entscheider/Verkehrssicherheit_fuer_Entscheider_Sichere_Gehwege_planen.pdf 4 https://www.forschungsinformationssystem.de/servlet/is/481960/ Der so genannte Modal Split wird genutzt, um die Anteile einzelner Verkehrsarten wie zum Beispiel des Fuß- und Radverkehrs an allen Verkehrsarten darzustellen. Die Modal-Split-Werte sind in der verkehrsplanerischen Praxis und Politik aber auch in der Verkehrswissenschaft von großer Bedeutung, um Erkenntnisse über den Stand, die Hintergründe und die Potenziale der Verkehrsentwicklung zu gewinnen. Die Anteilswerte des Modal Split können für den Personenverkehr sowohl auf die Anzahl der absolvierten Wege oder der beförderten Personen (Verkehrsaufkommen) als auch auf die Menge der absolvierten Kilometer (Verkehrsleistung) bezogen werden.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/161/2024