Anfrage FDP Aktenzeichen GLA/010/2026

Anfrage der FDP-Ratsfraktion: Zusammenarbeit von Land NRW und Landeshauptstadt Düsseldorf im Bereich Antidiskriminierung

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 30. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Die Fragen der Anfrage

  1. In welchen Bereichen arbeitet die Landeshauptstadt Düsseldorf aktuell mit Stellen des Landes NRW im Bereich Antidiskriminierung zusammen (z. B. Beratung, Prävention, Fortbildung, Netzwerke)?
  2. Welche Anknüpfungspunkte, auch in Form von Austausch und Verzahnung von kommunalen und landesweiten Angeboten, könnten sich ergeben durch das geplante Landesantidiskriminierungsgesetz für die bestehende kommunale Antidiskriminierungsarbeit in Düsseldorf?
  3. Nimmt die Landeshauptstadt Düsseldorf an landesweiten Austauschformaten oder Arbeitskreisen zur Antidiskriminierung teil, bzw. welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, kommunale Erfahrungen stärker in landesweite Prozesse einzubringen?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Anfrage“

1. In welchen Bereichen arbeitet die Landeshauptstadt Düsseldorf aktuell mit Stellen des Landes NRW im Bereich Antidiskriminierung zusammen (z. B. Beratung, Prävention, Fortbildung, Netzwerke)?

2. Welche Anknüpfungspunkte, auch in Form von Austausch und Verzahnung von kommunalen und landesweiten Angeboten, könnten sich ergeben durch das geplante Landesantidiskriminierungsgesetz für die bestehende kommunale Antidiskriminierungsarbeit in Düsseldorf?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 30. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · GLA/010/2026

Weitere Unterlagen zum Inhalt

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

Antwort der Verwaltung GLA_010_2026

Dateidatum im RIS: 28.04.2026 · Amtliches Original (PDF)

Weitere zugeordnete Unterlage; nicht als vollständige Beantwortung oder Beschluss eingeordnet.

GLA/010/2026 Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Anfrage der FDP-Ratsfraktion: Zusammenarbeit von Land NRW und Landeshauptstadt Düsseldorf im Bereich Antidiskriminierung 1. In welchen Bereichen arbeitet die Landeshauptstadt Düsseldorf aktuell mit Stellen des Landes NRW im Bereich Antidiskriminierung zusammen (z. B. Beratung, Prävention, Fortbildung, Netzwerke)? 2. Welche Anknüpfungspunkte, auch in Form von Austausch und Verzahnung von kommunalen und landesweiten Angeboten, könnten sich ergeben durch das geplante Landesantidiskriminierungsgesetz für die bestehende kommunale Antidiskriminierungsarbeit in Düsseldorf? 3. Nimmt die Landeshauptstadt Düsseldorf an landesweiten Austauschformaten oder Arbeitskreisen zur Antidiskriminierung teil, bzw. welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, kommunale Erfahrungen stärker in landesweite Prozesse einzubringen? Zusammengefasste Beantwortung der Fragen 1 - 3 Das Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung vertritt die Landeshauptstadt seit vielen Jahren in zahlreichen Austauschformaten, Fachgruppen und Netzwerken zum Thema Antidiskriminierung auf Bundes- Landes- und kommunaler Ebene. Das Amt ist intersektional aufgestellt. Die Mitarbeitenden bringen schwerpunktbezogen ihre fachliche Expertise und Erfahrung, auch auf Landesebene, zu den Themen Beratung, Prävention und Fortbildung ein. Gleichstellung Die Leiterin des Amtes ist zugleich die Gleichstellungsbeauftragte der Landeshauptstadt. Sie vertritt die Stadt Düsseldorf u.a. auf Landesebene in der Landesarbeitsgemeinschaft Gleichstellung in den Arbeitsbereichen: Vernetzung von Gleichstellungsakteur*innen, fachlicher Austausch zu den Themen Gendergerechtigkeit, Antidiskriminierung, Vereinbarkeit Familie und Beruf, politische Interessensvertretung gegenüber Landesregierung und Parlament, Stellungnahmen zu Gesetzen und politischen Vorhaben. Antidiskriminierung Die Antidiskriminierungsstelle des Amtes nimmt an unterschiedlichen Fachgruppen und Netzwerken auf Bundes- Landes -und kommunaler Ebene teil. Sie ist u.a. aktive Teilnehmerin des Netzwerks kommunaler Antidiskriminierungsstellen, welches von der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus (ECCAR) koordiniert wird. Inhalt sind z.B. kollegiale Beratung, Teilnahme gemeinsamen Qualifizierungsmodulen, die Einladung externer Expert*innen für ausgesuchte aktuelle Fragestellungen, sowie der Austausch von Best Practise Modellen. Als Teil des Diversity-Netzwerkes ist Düsseldorf Kooperationspartnerin bei der Erstellung einer praxisorientierten Handreichung zum diskriminierungskritischen und diversitäts- orientierten Handeln von öffentlichen Verwaltungen im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Istanbul-Konvention Die im Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung angesiedelte Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention ist Teil des Netzwerks der Koordinierungsstellen Istanbul-Konvention NRW. Das Netzwerk steht in Austausch mit der Koordinierungsstelle des Landes Nordrhein- Westfalen. Die Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention der Landeshauptstadt Düsseldorf beteiligt sich zudem regelmäßig am fachlichen Austausch auf Landes- und Bundesebene zur Umsetzung der Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene sowie zu Fragen des Gewaltschutzes im Allgemeinen LSBTIQ+ Der im Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung angesiedelten Sachbearbeiterin mit dem Schwerpunkt LSBTIQ+ obliegt die Leitung der Fachgruppe „Gewaltprävention LSBTIQ+" im Kriminalpräventiven Rat, die ein wichtiger Austauschraum für Initiativen auf kommunaler und Landesebene, wie beispielsweise mit der Meldestelle Melde- und Informationsstelle für Queerfeindlichkeit in NRW (MIQ) ist. Außerdem ist das Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung Teil des Netzwerks Queer.Kommunal und steht vor allem auf Landesebene im regelmäßigen Austausch mit den in NRW befindlichen Teilnehmer*innen. Es finden außerdem jährliche Fachgespräche mit den Landesfachstellen und kommunalen Beauftragten zum Thema LSBTIQ+ statt, sie werden durch das Referat 314 - Politikfeld gleichgeschlechtliche Lebensweisen und geschlechtliche Vielfalt (LSBTIQ*) des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW organisiert. Antisemitismus Der Beauftragte zur Bekämpfung von Antisemitismus und Förderung jüdischen Lebens in Düsseldorf arbeitet eng vernetzt vor allem mit SABRA (spezialisierte vom Land geförderte Anlaufstelle für Menschen, die Diskriminierung insbesondere Antisemitismus oder Rassismus erleben), RIAS (zuständig für die Sammlung, Sichtbarmachung und Auswertung anti-semitischer Vorfälle) sowie mit der Landesantisemitismusbeauftragten (Initiierung und Koordinierung von Maßnahmen zur Antisemitismusbekämpfung sowie zur Stärkung jüdischen Lebens und einer lebendigen Erinnerungskultur). Zusammenfasend ist zu sagen, dass das Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung, unabhängig von dem geplanten Landesantidiskriminierungsgesetz, seit vielen Jahren erfolgreich dazu beiträgt, kommunale Strukturen und landesweiter Antidiskriminierungsansätze miteinander zu verzahnen.

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Vorgang · GLA/010/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Antwort der Verwaltung GLA_010_2026 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 3.2

    öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Antidiskriminierung. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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Title: Anfrage URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582242.pdf Published Time: 2026-03-30T10:20:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: GLA/010/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 30.03.2026 Ratsfraktion – FDP Ratsfrau Sabine Humpert-Kalb Vorsitzende des Ausschusses für Gleichstellung Anfrage der FDP-Ratsfraktion zur Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung am 28.04. 2026 # Betrifft: Anfrage der FDP-Ratsfraktion: Zusammenarbeit von Land NRW und Landeshauptstadt Düsseldorf im Bereich Antidiskriminierung Sehr geehrte Frau Humpert-Kalb, im Namen meiner Fraktion bitte ich Sie, die nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung am 28. April 2026 zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen. Anfrage: 1. In welchen Bereichen arbeitet die Landeshauptstadt Düsseldorf aktuell mit Stellen des Landes NRW im Bereich Antidiskriminierung zusammen (z. B. Beratung, Prävention, Fortbildung, Netzwerke)? 2. Welche Anknüpfungspunkte, auch in Form von Austausch und Verzahnung von kommunalen und landesweiten Angeboten, könnten sich ergeben durch das geplante Landesantidiskriminierungsgesetz für die bestehende kommunale Antidiskriminierungsarbeit in Düsseldorf? 3. Nimmt die Landeshauptstadt Düsseldorf an landesweiten Austauschformaten oder Arbeitskreisen zur Antidiskriminierung teil, bzw. welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, kommunale Erfahrungen stärker in landesweite Prozesse einzubringen? Begründung: Im Zusammenhang mit dem geplanten Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG NRW) stellt sich die Frage, wie bestehende kommunale Strukturen und landesweite Antidiskriminierungsansätze sinnvoll miteinander verzahnt Seite 2 werden können. Die Landeshauptstadt Düsseldorf verfügt bereits über mehrere etablierte Aktionspläne und Handlungskonzepte im Bereich Gleichstellung und Antidiskriminierung. Der Gesetzesentwurf zum LADG NRW befand sich bislang in der Verbändeanhörung, soll im Anschluss im Landtag eingebracht werden und in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten. Vor diesem Hintergrund bitte ich die Verwaltung um Auskunft. André Witner

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen GLA/010/2026