Anfrage Die Linke Aktenzeichen RAT/496/2026

Die Linke fordert Kontrolle der Quotierungsregelung im Wohnungsbau

Amtlicher Titel: Anfrage der Ratsfraktion Die Linke: Quotierungsregelung im Wohnungsbau - Kontrolle und Ausgestaltung

Beratung geplant Nächster Termin am 24.09.2026 bei Rat.
24. September 2026nächster Termin 1Dokument 15. September 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die Fraktion Die Linke hat im Rat eine Anfrage gestellt, um die aktuelle Quotierungsregelung im Wohnungsbau zu prüfen. Sie will wissen, wie die Regelung ausgestaltet ist und welche Kontrollmechanismen vorgesehen sind. Die Stadtverwaltung soll dazu Auskunft geben.

Warum wichtig

Klare Informationen zur Quotierungsregelung sichern, dass geforderte Sozialwohnungen tatsächlich gebaut werden und der Wohnungsmarkt fair bleibt.

Die Details

  • Anfrage: Quotierungsregelung im Wohnungsbau – Kontrolle und Ausgestaltung
  • Fraktion: Die Linke
  • Ziel: Auskunft über Ausgestaltung und Kontrollmechanismen der Regelung
  • Gremium: Rat (Sitzung am 24.09.2026)

Einordnung

Die Anfrage betrifft die Wohnungsbaupolitik der Stadt und damit die Anzahl sozialer und bezahlbarer Wohnungen, die bei Neubauprojekten geschaffen werden müssen. Sie richtet sich an die Verwaltung und kann Auswirkungen auf Bauherren, Mieterinnen und Mieter sowie die gesamte Stadtentwicklung haben.

Hintergrund

Eine Quotierungsregelung verpflichtet Bauherren, einen festgelegten Prozentsatz neuer Wohnflächen für soziale oder preisgünstige Wohnungen bereitzustellen. Sie dient dazu, den Anteil bezahlbaren Wohnraums in wachsenden Städten zu sichern.

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Anfrage der Ratsfraktion Die Linke Düsseldorf zur Sitzung des Rates
  • Anfrage der Ratsfraktion Die Linke: Quotierungsregelung im Wohnungsbau - Kontrolle
  • Mit der Beschlussvorlage zur Weiterentwicklung der Quotierungsregelungen sollen
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Dokumenttexte

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RAT/496/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 11.09.2026 An den Oberbürgermeister Herrn Dr. Stephan Keller Anfrage der Ratsfraktion Die Linke Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 24.09.2026 Betrifft: Anfrage der Ratsfraktion Die Linke: Quotierungsregelung im Wohnungsbau - Kontrolle und Ausgestaltung Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zur Sitzung des Rates am 24.09.2026 stellt Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf folgende Anfrage: Mit der Beschlussvorlage zur Weiterentwicklung der Quotierungsregelungen sollen künftig bei Wohnungsbauvorhaben ab 75 Wohneinheiten auf privaten Grundstücken mindestens 30 Prozent öffentlich geförderter Wohnungsbau und 20 Prozent "gemein- wohlorientierte" Wohnformen umgesetzt werden. Bei städtischen Grundstücken sind mindestens 40 Prozent öffentlich geförderter sowie mindestens 20 Prozent „gemein wohlorientierter" Wohnungsbau vorgesehen. Bei Wohnbauvorhaben unter 75 Wohnein- heiten, soll eine Quotierung in Zukunft vollständig wegfallen. Als Beispiele für „gemeinwohlorientierte" Wohnformen werden unter anderem Wohnun- gen mit förderfähigen Grundrissen, genossenschaftliches Wohnen, gemeinschaftliche Wohnformen, Beschäftigtenwohnen, Housing First, altersgerechte Wohnungen und Weitere genannt. Für diese werden jeweils unterschiedliche Kriterien und Bedingungen formuliert, beispielsweise bei Wohnungen mit förderfähigen Grundrissen ein festge- schriebenes Verhältnis von Wohnfläche zu Zimmerzahl. Bei anderen Kriterien bleibt offen, wie deren Einhaltung nach der Umsetzung dauerhaft sichergestellt werden soll und über welchen Zeitraum die entsprechende Nutzung verbindlich erhalten bleiben muss. Anders als beim öffentlich geförderten Wohnungsbau wird für die aus Sicht der Verwaltung „gemeinwohlorientierten" Wohnformen in der Beschlussvorlage keine konkrete Bindungsdauer benannt. Die vorgesehene Evaluation nach drei Jahren bezieht sich auf die Quotierungsregelung insgesamt und stellt keine erkennbare Bindungsfrist für die einzelnen Wohnungen dar. Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, welche konkreten Anforderungen an die Wohn- kosten der gemeinwohlorientierten Wohnungen gestellt werden. Die Vorlage begründet beispielsweise die Einhaltung von Wohnflächenobergrenzen mit einem „bezahlbaren Preis-Leistungsverhältnis", enthält jedoch keine allgemeine Vorgabe zu einer bestimmten Miethöhe oder Preisniveau. Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: 1.Wie kontrolliert die Verwaltung die Einhaltung der Kriterien der ihrer Meinung nach gemeinwohlorientierten Wohnformen nach Fertigstellung der Wohnungen? 2.Für welchen Zeitraum sind die von der Verwaltung als gemeinwohl- orientierte Wohnformen angerechneten Wohnungen an die jeweils vereinbarte Nutzung gebunden und werden wirksam auf Einhaltung kontrolliert? 3.Welchen konkreten Gemeinwohlbeitrag wird der Grundrisszuschnitt der gemeinwohlorientierten Wohnformen im Sinne der Bezahlbarkeit im Vergleich zu Wohnformen außerhalb der Gemeinwohlquotierung leisten? (Beispielhaft an der maximalen Netto-Kaltmiete pro Quadratmeter bei Erstvermietung.) Mit freundlichen Grüßen Sigrid Lehmann Chris J. Demmer f.d.R. Christian Jäger Seite 2

KI-gestützt aufbereitet am 16. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/496/2026