Anfrage Die Linke Aktenzeichen RAT/499/2026

Düsseldorf prüft mögliche Nutzungssperre für Halskestraße 8

Amtlicher Titel: Anfrage der Ratsfrau Marmulla: Halskestraße 8 – Androhung der Nutzungsuntersagung

Beratung geplant Nächster Termin am 24.09.2026 bei Rat.
24. September 2026nächster Termin 1Dokument 15. September 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Ratsfrau Julia Marmulla (Die Linke) fordert Auskunft, warum die Stadtverwaltung die Nutzung der Wohnungen im rückwärtigen Anbau der Halskestraße 8 wegen baulicher Mängel und fehlender Rettungswege untersagen will und welche Schritte bereits gegen den Vermieter eingeleitet wurden.

Warum wichtig

Ein möglicher Nutzungssperre könnte die Bewohner*innen ihrer Wohnungen berauben, obwohl sie selbst keine baulichen Änderungen vorgenommen haben – und die Sicherheit im Gebäude steht auf dem Spiel.

Die Details

  • Ort: Halskestraße 8, Düsseldorf
  • Problem: Ungenehmigte bauliche Veränderungen und fehlende Rettungswege, die Lebensgefahr für die Bewohner*innen darstellen (Bauaufsicht, 24.06.2026)
  • Verwaltungsschrift: Schreiben vom 06.07.2026 mit Androhung einer gebührenpflichtigen Ordnungsverfügung zur sofortigen Vollziehung
  • Fragen der Ratsfrau: 1. Wann und wie wurde der Vermieter kontaktiert? 2. Welche konkreten Gründe liegen der geplanten Nutzungsuntersagung zugrunde? 3. Welche Maßnahmen zur Durchsetzung der baulichen Mängelbeseitigung sind vorgesehen?
  • Beteiligte: Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller, Ratsmitglied Julia Marmulla, stellvertretend Christian Jäger

Einordnung

Die Anfrage klärt, wie die Stadt baurechtliche Gefahrenabwehr zwischen Eigentümerpflicht und Mieterschutz abwägt. Sie betrifft die Mieter*innen der Halskestraße 8 und hat keine unmittelbare Auswirkung auf das gesamte Stadtgebiet.

Hintergrund

Eine Nutzungsuntersagung ist eine behördliche Anordnung, die die weitere Nutzung einer Immobilie untersagt, wenn bauliche Mängel die Sicherheit gefährden. Sie wird meist durch eine Ordnungsverfügung mit Frist und ggf. Gebührenpflicht verbunden.

Nächste Schritte

Die Fragen werden in der Ratssitzung am 24.09.2026 behandelt.

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Anfrage der Ratsfrau Marmulla: Halskestraße 8 - Androhung der Nutzungsuntersagung
  • unter anderem ungenehmigte bauliche Veränderungen sowie fehlende erforderliche
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Dokumenttexte

Anfrage als Text anzeigen
RAT/499/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 11.09.2026 An den Oberbürgermeister Herrn Dr. Stephan Keller Anfrage des Ratsmitglieds Julia Marmulla zur Sitzung des Rates am 24.09.2026 Betrifft: Anfrage der Ratsfrau Marmulla: Halskestraße 8 - Androhung der Nutzungsuntersagung Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zur Sitzung des Rates am 24.09.2026 stelle ich folgende Anfrage: Bei einer Ortsbesichtigung am 24.06.2026 stellte die Bauaufsicht an der Halskestraße 8 unter anderem ungenehmigte bauliche Veränderungen sowie fehlende erforderliche Rettungswege fest, wodurch eine konkrete Lebensgefahr für die Bewohner*innen beste- hen kann. Mit einem Schreiben vom 06.07.2026 wurden die Mieter*innen darüber infor- miert, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Nutzung ihrer Wohnungen im rückwärtigen Anbau durch eine gebührenpflichtige Ordnungsverfügung unter Androhung der sofortigen Vollziehung zu untersagen. Aus dem Schreiben geht nicht hervor, ob und in welcher Form der Eigentümer bezie- hungsweise Vermieter zu den festgestellten Mängeln kontaktiert und zur Beseitigung der baulichen Missstände aufgefordert wurde. Ebenfalls nicht bekannt ist, ob dem Vermieter eine kostenpflichtige Ersatzvornahme angedroht wurde, um die Gefahr für Leib und Leben kurzfristig zu beseitigen. Gleichzeitig stehen die betroffenen Mieter*- innen vor der Situation, dass ihnen die weitere Nutzung ihrer Wohnungen untersagt werden könnte, obwohl sie selbst keinen baulichen Handlungsspielraum hinsichtlich der festgestellten Mängel haben. Vor diesem Hintergrund stellt sich insbesondere die Frage, wie die Verwaltung im Rahmen der notwendigen und zeitnahen bauordnungsrechtlichen Gefahrenabwehr zwischen der Verantwortlichkeit des Eigentümers und dem Schutz der betroffenen Mieter*innen abwägt. Ich frage an: 1.Wann wurde der Vermieter kontaktiert und zur Beseitigung der festgestell- ten Mängel aufgefordert? (Bitte alle Begleitumstände wie eingeleitete oder angekündigte Zwangsmaßnahmen - z.B. Ersatzvornahmen - benennen.) 2.Aus welchen konkreten Gründen richtet sich die beabsichtigte Nutzungs untersagung an die betroffenen Mieter*innen (z.B. Erwartungen an konkre- te Gegenmaßnahmen von Seiten der Mieter*innen; bitte auflisten)? 3.Welche konkreten Maßnahmen hat die Verwaltung vorgesehen / angeordnet / durchgeführt, um die erforderlichen baulichen Maßnahmen zeitnah gegenüber dem Eigentümer durchzusetzen? Mit freundlichen Grüßen Julia Marmulla f.d.R. Christian Jäger Seite 2

KI-gestützt aufbereitet am 16. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/499/2026