Anfrage Die Linke Aktenzeichen AGS/051/2025

Stellenausschreibung „Mitarbeiter*in Außendienst- und Haftangelegenheiten“: Befugnisse und Qualifikationsanforderungen im kommunalen Rückkehrmanagement

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 11. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Auf welcher konkreten Rechtsgrundlage sollen Beschäftigte dieser Stelle Feststellungen des illegalen Aufenthalts mit Freiheitsentzug (inklusive Festnahme, Sicherstellung von Beweismitteln und Vorführung bei Gerichten zur Beantragung von Abschiebehaft) eigenständig durchführen?
  2. Welche verbindlichen Qualifikationen und Ausbildungseinheiten (z. B. rechtliche Befugnisse, Vollzugs-/Einsatztraining, Deeskalations- und Rechtsunterweisung, gesundheitliche Eignungsprüfung) müssen Bewerber*innen nachweislich erfüllen, bevor sie solche Zwangsmaßnahmen ausüben dürfen?
  3. Wie wird gewährleistet, dass bei Maßnahmen mit Grundrechts - eingriffen - insbesondere richterliche Kontrolle bei Freiheits- entzug, lückenlose Dokumentation und Information der betroffenen Person über Rechtsbehelfe sowie die Mö glichkeit einer externen Beschwerde - jederzeit rechtsstaatliche Standards eingehalten werden?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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AGS/051/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 11.11.2025 An die Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit und Soziales Frau Antonia Frey Anfrage der Ratsfraktion Die Linke Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 25.11.2025 Betrifft: Stellenausschreibung „Mitarbeiter*in Außendienst- und Haftangelegenheiten„: Befugnisse und Qualifikationsanforderungen im kommunalen Rückkehrmanagement Sehr geehrte Frau Vorsitzende, zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 25. November 2025 stellt Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf folgende Anfrage: Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat kürzlich die Stelle „Mitarbeiter*in Außendienst- und Haftangelegenheiten" im Team „Allgemeines Rückkehr - management" der Kommunalen Ausländerbehörde ausgeschrieben. Neben klassischen Verwaltungsaufgaben sind in der Stellenbeschreibung folgende Aufgaben aufgeführt:  Durchführung eigener ausländerrechtlicher Kontrollen und örtlicher Ermittlungen,  Feststellung des illegalen Aufenthalts inklusive Festnahmen,  Überstellung an die Polizei, Sicherstellung von Beweismitteln,  Vorführungen bei Botschaften zur Identitätsklärung,  Vorführungen bei Gerichten zur Beantragung von Abschiebehaft ,  Mitwirkung bei Abschiebungen und Rücküberstellungen auf dem Land - und Luftweg. Weiter werden Bereitschaftsdienste, das Tragen von Dienstkleidung und die Teilnahme an speziellen Einsatztrainings genannt. Diese Aufgabenzuschnitte betreffen Eingriffe höchsten Gewichts - insbesondere Maßnahmen mit potenziellem Freiheitsentzug und anderen zwangsweisen Seite 2 Vollzugsmaßnahmen. Solche Maßnahmen berühren elementare Grundrechte und unterliegen daher strengen gesetzlichen Vorgaben, richterlichen Kontrollen und besonderen Anforderungen an Ausbildung, Zuständigkeit, Verfahrenssicherheit sowie Dokumentation. Gleichwohl benennt die Ausschreibung als mögliche Qualifikation im Anfor- derungsprofil u. a. Verwaltungswirt*innen, Verwaltungsfachangestellte oder als tätigkeitsnah geltende Ausbildungen (z. B. Fachkraft für Schutz und Sicherheit). Für Personen ohne klassische Verwaltungsausbildung wird intern ein Verwal- tungslehrgang innerhalb der ersten fünf Jahre angeboten. Vor diesem Hintergrund bestehen gewichtige Fragen zur Rechtsklarheit, zu Verantwortlichkeiten und zur Vereinbarkeit der Kompetenzen der Stelle mit geltendem Recht. Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: 1. Auf welcher konkreten Rechtsgrundlage sollen Beschäftigte dieser Stelle Feststellungen des illegalen Aufenthalts mit Freiheitsentzug (inklusive Festnahme, Sicherstellung von Beweismitteln und Vorführung bei Gerichten zur Beantragung von Abschiebehaft) eigenständig durchführen? 2. Welche verbindlichen Qualifikationen und Ausbildungseinheiten (z. B. rechtliche Befugnisse, Vollzugs-/Einsatztraining, Deeskalations- und Rechtsunterweisung, gesundheitliche Eignungsprüfung) müssen Bewerber*innen nachweislich erfüllen, bevor sie solche Zwangsmaßnahmen ausüben dürfen? 3. Wie wird gewährleistet, dass bei Maßnahmen mit Grundrechts - eingriffen - insbesondere richterliche Kontrolle bei Freiheits- entzug, lückenlose Dokumentation und Information der betroffenen Person über Rechtsbehelfe sowie die Mö glichkeit einer externen Beschwerde - jederzeit rechtsstaatliche Standards eingehalten werden? Freundliche Grüße Matthias Poczatek Cornelia Schlemper Renate Steinsberger f.d.R. Christian Jäger

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AGS/051/2025