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AGS/051/2025
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Düsseldorf, 11.11.2025
An die Vorsitzende
des Ausschusses für
Gesundheit und Soziales
Frau Antonia Frey
Anfrage der Ratsfraktion Die Linke Düsseldorf zur Sitzung des
Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 25.11.2025
Betrifft:
Stellenausschreibung „Mitarbeiter*in Außendienst- und Haftangelegenheiten„:
Befugnisse und Qualifikationsanforderungen im kommunalen
Rückkehrmanagement
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 25. November
2025 stellt Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf folgende Anfrage:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat kürzlich die Stelle „Mitarbeiter*in
Außendienst- und Haftangelegenheiten" im Team „Allgemeines Rückkehr -
management" der Kommunalen Ausländerbehörde ausgeschrieben.
Neben klassischen Verwaltungsaufgaben sind in der Stellenbeschreibung
folgende Aufgaben aufgeführt:
Durchführung eigener ausländerrechtlicher Kontrollen und örtlicher
Ermittlungen,
Feststellung des illegalen Aufenthalts inklusive Festnahmen,
Überstellung an die Polizei, Sicherstellung von Beweismitteln,
Vorführungen bei Botschaften zur Identitätsklärung,
Vorführungen bei Gerichten zur Beantragung von Abschiebehaft ,
Mitwirkung bei Abschiebungen und Rücküberstellungen auf dem Land -
und Luftweg.
Weiter werden Bereitschaftsdienste, das Tragen von Dienstkleidung und die
Teilnahme an speziellen Einsatztrainings genannt.
Diese Aufgabenzuschnitte betreffen Eingriffe höchsten Gewichts - insbesondere
Maßnahmen mit potenziellem Freiheitsentzug und anderen zwangsweisen
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Vollzugsmaßnahmen. Solche Maßnahmen berühren elementare Grundrechte und
unterliegen daher strengen gesetzlichen Vorgaben, richterlichen Kontrollen und
besonderen Anforderungen an Ausbildung, Zuständigkeit, Verfahrenssicherheit
sowie Dokumentation.
Gleichwohl benennt die Ausschreibung als mögliche Qualifikation im Anfor-
derungsprofil u. a. Verwaltungswirt*innen, Verwaltungsfachangestellte oder als
tätigkeitsnah geltende Ausbildungen (z. B. Fachkraft für Schutz und Sicherheit).
Für Personen ohne klassische Verwaltungsausbildung wird intern ein Verwal-
tungslehrgang innerhalb der ersten fünf Jahre angeboten.
Vor diesem Hintergrund bestehen gewichtige Fragen zur Rechtsklarheit, zu
Verantwortlichkeiten und zur Vereinbarkeit der Kompetenzen der Stelle mit
geltendem Recht.
Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
1. Auf welcher konkreten Rechtsgrundlage sollen Beschäftigte dieser
Stelle Feststellungen des illegalen Aufenthalts mit Freiheitsentzug
(inklusive Festnahme, Sicherstellung von Beweismitteln und
Vorführung bei Gerichten zur Beantragung von Abschiebehaft)
eigenständig durchführen?
2. Welche verbindlichen Qualifikationen und Ausbildungseinheiten
(z. B. rechtliche Befugnisse, Vollzugs-/Einsatztraining,
Deeskalations- und Rechtsunterweisung, gesundheitliche
Eignungsprüfung) müssen Bewerber*innen nachweislich erfüllen,
bevor sie solche Zwangsmaßnahmen ausüben dürfen?
3. Wie wird gewährleistet, dass bei Maßnahmen mit Grundrechts -
eingriffen - insbesondere richterliche Kontrolle bei Freiheits-
entzug, lückenlose Dokumentation und Information der
betroffenen Person über Rechtsbehelfe sowie die Mö glichkeit
einer externen Beschwerde - jederzeit rechtsstaatliche Standards
eingehalten werden?
Freundliche Grüße
Matthias Poczatek Cornelia Schlemper Renate Steinsberger
f.d.R. Christian Jäger