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AUS/007/2024
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 03.01.2024
An den
Vorsitzenden des Ausschusses für
Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz
Ratsherrn Philipp Thämer
Betrifft:
Anfrage der Ratsfraktion Die PARTEI-Klima-Fraktion: Schottern verbieten endlich
erlaubt?
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
am 1. Januar 2024 trat die neue Landesbauordnung für NRW in Kraft.
In diesem Zusammenhang bittet Die PARTEI -Klima-Fraktion Sie diese Anfrage
auf die Tagesordnung der Sitzung des Umweltausschusses am 18. Januar zu
setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen:
1. Welche Möglichkeiten ergeben sich für die Verwaltung aus den
Änderungen in der Landesbauordnung beim Umgang mit vorhande nen
Schottergärten oder auf andere Art versiegelten Vorgartenflächen?
2. Plant die Verwaltung auf Basis der Neufassung der Landesbauordnung
konkret gegen solche unzulässigen Vorgartengestaltungen vorzugehen?
3. Wenn noch nicht, ab wann?
Hintergund:
Der nachfolgend zitierte Artikel in der Rheinischen Post ist der Anlass für unsere
Anfrage:
„Ab 2024 gilt ein präziseres Verbot von Schottergärten. Kommunen in
Nordrhein-Westfalen können ab dem Jahr 2024 leichter gegen Schottergärten
vorgehen. In der zum ersten Januar wirksam werdenden neuen
Landesbauordnung ist ein schon länger geltendes Verbot nicht begrünter
Gartenflächen präziser gefasst worden: Schotterungen und Kunstrasen sind zur
Gestaltung von Gartenflächen nun wörtlich ausgeschlossen. „Damit wird es
einerseits schwer werden, überhaupt noch neue Schottergärten anzulegen.
Andererseits können Kommunen den Rückbau bestehender Schottergärten
einfacher durchsetzen", erläuterte Andrea Wegner von der Verbraucherzentrale
NRW der Deutschen Presse-Agentur. Die Biologin ist Fachreferentin für das
Verbrauchenzentralen-Projekt „Mehr Grün am Haus".
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Auch der Städte- und Gemeindebund in Nordrhein-Westfalen sieht in der neuen
Regelung ein „deutliches Signal an Bürgerinnen und Bürger, dass Schottergärten
keine Option sind", wie NRW-Hauptgeschäftsführer Christof Sommer mitteilte.
Ob die Kommunen das Verbot nun durchsetzen, entscheide sich im Einzelfall vor
Ort. „Mit dem flächendeckenden Aufbau einer Gartenpolizei rechne ich nicht", so
Sommer. Die Kommunen hätten gute Erfahr ungen mit Aufklärung und
Förderprogrammen gemacht.
...
Bereits das bestehende Gesetz sah vor, dass nicht überbaute Grundstücke
wasseraufnahmefähig gestaltet und begrünt werden müssen, erklärt Expertin
Wegner. „Weil Schottergärten diese Merkmale nicht haben, sind sie also faktisch
schon lange verboten", so Wegner. Entsprechend seien viele Kommunen in
Nordrhein-Westfalen seit mehreren Jahren bereits aktiv, Schottergärten zu
verhindern. „Die meisten versuchen Anreize zu setzen, die Kies- und
Schotterflächen zu ersetzen oder zu verhindern, etwa durch Förderprogramme
für Entsiegelungsmaßnahmen, Aufklärungskampagnen oder Wettbewerbe",
sagte Wegner.
Einige Kommunen hätten auch bereits Schottergartenbesitzer zum Rückbau
aufgefordert - nicht selten mit erheblichen Diskussionen bis hin zu juristischen
Auseinandersetzungen. „Dann wurde argumentiert, man habe unter dem Kies
wasserdurchlässige Vliese verwendet und hier und da auch Pflanzungen
vorgenommen", erklärt Wegner. Mit der Gesetzeskonkretisierung könnten
Grundstücksbesitzer und -besitzerinnen den Sachverhalt nun leichter
nachvollziehen, so Wegner. „Mit der Präzisierung lassen sich von vorneherein
Rechtsstreitigkeiten unterbinden, die die Bauaufsichtsbehörden möglicherweise
in der Vergangenheit abgeschreckt haben."
Tatsächlich gibt es aber - etwa beim Verwaltungsgericht Minden - bereits auf
alter Gesetzesgrundlage Rechtsprechung, die einen Rückbau für verhältnismäßig
erachtet. So hatte der Kreis Gütersloh erfolgreich durchgesetzt, dass die
Eigentümer eines Mehrfamilienhauses die Schotterung um das Gebäude
entfernen und die Fläche stattdessen bepflanzen muss - das Urteil ist seit
Sommer rechtskräftig.
Bei der Diskussion um Schottergärten geht es dabei um viel mehr als
Geschmacksfragen, betont die Biologin Wegner. Insbesondere an heißen
Sommertagen heizen sich die Steine so stark auf, dass sie noch nachts Hitze
abgeben und das Mikroklima in der Stadt beeinträchtigen. Grüne Vorgärten
dagegen bieten Lebensraum für Tiere und Pflanzen und fördern so die
Artenvielfalt.
Außerdem könne Regenwasser leichter versickern und die Grundwasserspiegel
auffüllen - damit dient ein Schottergartenverbot auch dem Schutz vor
Überflutungen. „Argumente Schottergärten zurückzubauen, gibt es genug -
gerade im dicht bebauten NRW mit seinem hohen Versiegelungsgrad", sagt
Wegner. Mit der richtigen Gestaltung, etwa als naturnaher Steingarten oder mit
vielen Stauden und Gehölzen, gebe es auch pflegeleichte und klimaangepasste
Alternativen."
Mit freundlichen Grüßen
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F.d.R. Christopher Schrage Lukas Fix