Anfrage SPD/Volt Aktenzeichen RAT/505/2026

SPD/Volt will Klarheit zur Gemeinwohlquote im Wohnungsbau

Amtlicher Titel: Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion: Den Markt regeln, statt vom Markt geregelt werden – die Gemeinwohlquote und ihre unklaren Auswirkungen auf den geförderten Wohnungsbau

Beratung geplant Nächster Termin am 24.09.2026 bei Rat.
24. September 2026nächster Termin 1Dokument 15. September 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die SPD/Volt‑Fraktion hat im Rat eine Anfrage gestellt, um zu erfahren, welche Folgen die neue Gemeinwohlquote für den geförderten Wohnungsbau hat. Sie kritisiert, dass der Markt derzeit zu stark von Vorgaben gesteuert wird und fordert klare Regelungen. Die Antwort soll Aufschluss geben, ob die Quote den Bau von Sozialwohnungen beschleunigt oder behindert.

Warum wichtig

Eine Klärung hilft Bürger:innen, die auf bezahlbaren Wohnraum warten, zu verstehen, ob neue Projekte schneller umgesetzt werden.

Die Details

  • Antragsteller: SPD/Volt‑Fraktion
  • Thema: Gemeinwohlquote und geförderter Wohnungsbau
  • Ziel: Klärung der Auswirkungen auf Bauvorhaben
  • Frage: Wie wirkt die Quote auf die Realisierung von Sozialwohnungen?

Einordnung

Die Anfrage betrifft die zukünftige Planung und Finanzierung von geförderten Wohnungen in Düsseldorf und könnte die Bedingungen für Bauherren und Mieter verändern.

Hintergrund

Die Gemeinwohlquote ist ein Instrument, das einen festgelegten Anteil neuer Wohnungsbauprojekte für gemeinnützige Zwecke (z. B. Sozialwohnungen) reservieren soll. Sie soll sicherstellen, dass ein Teil des Neubaus dem öffentlichen Interesse dient, kann aber die Wirtschaftlichkeit von Bauprojekten beeinflussen.

Nächste Schritte

Der Rat behandelt die Anfrage am 24.09.2026.

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • des Düsseldorfer Baulandmodells zur Abstimmung vorgelegt. Neben der umfangreichen
  • Anwendung des sogenannten Bau-Turbos genehmigt (nach laufenden und
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Dokumenttexte

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RAT/505/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 15.09.2026 Ratsfraktion SPD/Volt An Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Vorsitzender des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf Anfrage SPD/Volt-Ratsfraktion zur Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 24.09.2026 Betrifft: Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion: Den Markt regeln, statt vom Markt geregelt werden - die Gemeinwohlquote und ihre unklaren Auswirkungen auf den geförderten Wohnungsbau Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf wird mit der Vorlage APS/058/2026 die Weiterentwicklung der Quotierungsregelungen zur Gemeinwohlquote als Bestandteil des Düsseldorfer Baulandmodells zur Abstimmung vorgelegt. Neben der umfangreichen Neugestaltung der Quoten für den öffentlich geförderten Wohnungsbau und die sogenannten gemeinwohlorientierten Wohnformen ist die Einführung einer Ausnahmeregelung für Projekte mit weniger als 75 Wohneinheiten eine wesentliche Neuerung. Die Verwaltung erhofft sich durch die Einführung eine Vereinfachung der Anforderungen für kleinere Projekte, um Entwickler*innen von Investitionen in den Düsseldorfer Wohnungsmarkt zu überzeugen. Dadurch sollen kurzfristig mehr freifinanzierte Wohnungen entstehen. Ob diese Wohnungen bei gleichzeitigem Ausbleiben von neuen öffentlich geförderten Wohnungen zu einer Entspannung auf dem Wohnungsmarkt führen könnten, bleibt fraglich. Darüber hinaus betrifft diese Kappungsgrenze auch Anwendungsfälle des sogenannten Bau-Turbos. Seit Einführung wurden dem Rat und seinen Ausschüssen mehrere Vorlagen präsentiert, bei denen Bauherren auch unter Anwendung des Bau-Turbos öffentlich geförderte Wohnungen hergestellt haben. Die Stadt würde somit in diesen Fällen einen wertvollen Verhandlungsspielraum gegenüber den Entwickler*innen verlieren, um ein beschleunigtes und vereinfachtes Planungsverfahren gegen die Erfüllung wohnungspolitischer Ziele wie der Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnraum anzubieten. Um die Auswirkungen dieser Kappungsgrenze auf die beschriebenen Fälle zu beurteilen, ist ein Blick auf vergangene Projekte seit Einführung der noch gültigen Quotierungsregelung wesentlich. Auch die Betrachtung der bestehenden Wohnungsbaupotenziale (RAT/438/2025, RAT/363/2026) könnte dazu beitragen, die Auswirkungen der gewählten Grenze von 75 Wohneinheiten nachvollziehen zu können. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie im Namen der SPD/Volt-Ratsfraktion, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 24. September 2026 zu nehmen und von der Verwaltung beantworten zu lassen: 1.Wie viele Wohnungsbauprojekte hätten seit Beschluss der bestehenden Quotierungsregelung in 2023 oberhalb bzw. unterhalb der angestrebten Grenze von 75 Wohneinheiten gelegen (nach laufenden und abgeschlossenen Verfahren sowie nach Zahl der Wohneinheiten aufgeschlüsselt)? 2.Wie viele öffentlich geförderte Wohneinheiten wurden im Rahmen der Anwendung des sogenannten Bau-Turbos genehmigt (nach laufenden und abgeschlossenen Verfahren aufgeschlüsselt)? 3.Welche Auswirkungen hätte die Quotierungsregelung auf die errechneten Wohnungsbaupotenziale der Landeshauptstadt Düsseldorf? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Sabrina Proschmann Seite 2

KI-gestützt aufbereitet am 16. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/505/2026