Das Wichtigste
Die SPD/Volt‑Fraktion hat im Rat eine Anfrage gestellt, um zu erfahren, welche Folgen die neue Gemeinwohlquote für den geförderten Wohnungsbau hat. Sie kritisiert, dass der Markt derzeit zu stark von Vorgaben gesteuert wird und fordert klare Regelungen. Die Antwort soll Aufschluss geben, ob die Quote den Bau von Sozialwohnungen beschleunigt oder behindert.
Warum wichtig
Eine Klärung hilft Bürger:innen, die auf bezahlbaren Wohnraum warten, zu verstehen, ob neue Projekte schneller umgesetzt werden.
Die Details
- Antragsteller: SPD/Volt‑Fraktion
- Thema: Gemeinwohlquote und geförderter Wohnungsbau
- Ziel: Klärung der Auswirkungen auf Bauvorhaben
- Frage: Wie wirkt die Quote auf die Realisierung von Sozialwohnungen?
Einordnung
Die Anfrage betrifft die zukünftige Planung und Finanzierung von geförderten Wohnungen in Düsseldorf und könnte die Bedingungen für Bauherren und Mieter verändern.
Hintergrund
Die Gemeinwohlquote ist ein Instrument, das einen festgelegten Anteil neuer Wohnungsbauprojekte für gemeinnützige Zwecke (z. B. Sozialwohnungen) reservieren soll. Sie soll sicherstellen, dass ein Teil des Neubaus dem öffentlichen Interesse dient, kann aber die Wirtschaftlichkeit von Bauprojekten beeinflussen.
Nächste Schritte
Der Rat behandelt die Anfrage am 24.09.2026.
Beschluss & Empfehlung
- des Düsseldorfer Baulandmodells zur Abstimmung vorgelegt. Neben der umfangreichen
- Anwendung des sogenannten Bau-Turbos genehmigt (nach laufenden und
Verfahrensstand
Beratungsweg
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RAT/505/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 15.09.2026
Ratsfraktion SPD/Volt
An
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller
Vorsitzender des Rates
der Landeshauptstadt Düsseldorf
Anfrage SPD/Volt-Ratsfraktion
zur Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 24.09.2026
Betrifft:
Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion: Den Markt regeln, statt vom Markt geregelt werden -
die Gemeinwohlquote und ihre unklaren Auswirkungen auf den geförderten
Wohnungsbau
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf wird mit der Vorlage APS/058/2026 die
Weiterentwicklung der Quotierungsregelungen zur Gemeinwohlquote als Bestandteil
des Düsseldorfer Baulandmodells zur Abstimmung vorgelegt. Neben der umfangreichen
Neugestaltung der Quoten für den öffentlich geförderten Wohnungsbau und die
sogenannten gemeinwohlorientierten Wohnformen ist die Einführung einer
Ausnahmeregelung für Projekte mit weniger als 75 Wohneinheiten eine wesentliche
Neuerung.
Die Verwaltung erhofft sich durch die Einführung eine Vereinfachung der Anforderungen
für kleinere Projekte, um Entwickler*innen von Investitionen in den Düsseldorfer
Wohnungsmarkt zu überzeugen. Dadurch sollen kurzfristig mehr freifinanzierte
Wohnungen entstehen. Ob diese Wohnungen bei gleichzeitigem Ausbleiben von neuen
öffentlich geförderten Wohnungen zu einer Entspannung auf dem Wohnungsmarkt
führen könnten, bleibt fraglich.
Darüber hinaus betrifft diese Kappungsgrenze auch Anwendungsfälle des sogenannten
Bau-Turbos. Seit Einführung wurden dem Rat und seinen Ausschüssen mehrere
Vorlagen präsentiert, bei denen Bauherren auch unter Anwendung des Bau-Turbos
öffentlich geförderte Wohnungen hergestellt haben. Die Stadt würde somit in diesen
Fällen einen wertvollen Verhandlungsspielraum gegenüber den Entwickler*innen
verlieren, um ein beschleunigtes und vereinfachtes Planungsverfahren gegen die
Erfüllung wohnungspolitischer Ziele wie der Schaffung von öffentlich gefördertem
Wohnraum anzubieten.
Um die Auswirkungen dieser Kappungsgrenze auf die beschriebenen Fälle zu
beurteilen, ist ein Blick auf vergangene Projekte seit Einführung der noch gültigen
Quotierungsregelung wesentlich. Auch die Betrachtung der bestehenden
Wohnungsbaupotenziale (RAT/438/2025, RAT/363/2026) könnte dazu beitragen, die
Auswirkungen der gewählten Grenze von 75 Wohneinheiten nachvollziehen zu können.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie im Namen der SPD/Volt-Ratsfraktion, folgende
Anfrage auf die Tagesordnung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 24.
September 2026 zu nehmen und von der Verwaltung beantworten zu lassen:
1.Wie viele Wohnungsbauprojekte hätten seit Beschluss der bestehenden
Quotierungsregelung in 2023 oberhalb bzw. unterhalb der angestrebten
Grenze von 75 Wohneinheiten gelegen (nach laufenden und
abgeschlossenen Verfahren sowie nach Zahl der Wohneinheiten
aufgeschlüsselt)?
2.Wie viele öffentlich geförderte Wohneinheiten wurden im Rahmen der
Anwendung des sogenannten Bau-Turbos genehmigt (nach laufenden und
abgeschlossenen Verfahren aufgeschlüsselt)?
3.Welche Auswirkungen hätte die Quotierungsregelung auf die errechneten
Wohnungsbaupotenziale der Landeshauptstadt Düsseldorf?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Sabrina Proschmann
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KI-gestützt aufbereitet am 16. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/505/2026