Anfrage Aktenzeichen BV2/039/2023

Anwohnerparkgebiete in Flingern-Süd - Anfrage der CDU-Fraktion

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Graf-Recke-Straße 21 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 2Dokumente 15. Februar 2023veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Aus „Sachdarstellung“

Vor Kurzem wurden in Flingern -Süd Parkscheinautomaten au fgestellt. Dies stellt die Anwohner vor Ort vor viele offene Fragen, zumal diese nicht vorher informiert wurden. Eine entsprechende Beschilderung ist noch nicht vorhanden.

In der Anzeige der Parkscheinautomaten ist zu lesen, dass diese ab 01.04.2023 in Bet rieb seien.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 15. Februar 2023. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00476512.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00476512.pdf Published Time: Thu, 26 Oct 2023 10:11:38 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV2/039/2023 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 14.02.2023 CDU -Fraktion der Bezirksvertretung 2 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 2 Herrn Philipp Schlee Betrifft: Anwohnerparkgebiete in Flingern -Süd - Anfrage der CDU -Fraktion 1. Ab wann gilt die Gebührenpflicht in den neuen Anwohnerparkgebieten (u. a. Wohngebiet Gerresheimer Straße) in Flingern -Süd, in denen vor Kurzem die Parkscheinautomaten aufgestell t wurden? 2. Gilt die Parkgebührenpflicht erst, wenn die entsprechende Beschilderung angebracht wurde? 3. Gilt in diesen Bewohnerparkgebieten eine Höchstparkdauer von 2 Stunden? Sachdarstellung: Vor Kurzem wurden in Flingern -Süd Parkscheinautomaten au fgestellt. Dies stellt die Anwohner vor Ort vor viele offene Fragen, zumal diese nicht vorher informiert wurden. Eine entsprechende Beschilderung ist noch nicht vorhanden. In der Anzeige der Parkscheinautomaten ist zu lesen, dass diese ab 01.04.2023 in Bet rieb seien. Am 04.02.2023 – also Wochen nach Aufstellung der ominösen Parkscheinautomaten – erhielten die Anwohner ein Informationsschreiben vom Amt für Verkehrsmanagement, welches die o. g. Fragen aber auch nicht beantwortet. In diesem Schreiben ist u. a . von einer Höchstparkdauer von 2 Stunden die Rede. Dieses Schreiben wurde von demselben Mitarbeiter verfasst, der in der Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 13.12.2022 angekündigt hat, dass es im Stadtbezirk 2 keine Höchstparkdauer mehr geben wird. Diese Widersprüche verunsichern die Bevölkerung. gez. Achim Graf Fraktionsvorsitzender Seite 2
Beantwortung BV2 039 2023 Anwohnerparkgebiete in Flingern Süd als Text anzeigen
Title: TOP 23 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00504884.pdf Published Time: Thu, 23 Nov 2023 07:37:17 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Seite 1 von 1 TOP Sitzung: 28.11.2023 Vorlagennummer BV2/ 039/2023 Anfrage der CDU -Fraktion vom 14.02.2023 hier: Anwohnerparkgebiete in Flingern -Süd Frage: Ab wann gilt die Gebührenpflicht in den neuen Anwohnerparkgebieten (u. a. Wohngebiet Gerresheimer Straße) in Flingern -Süd, in denen vor Kurzem die Parkscheinautomaten aufgestellt wurden? Antwort: Die Bewohnerparkregelung gilt seit dem 01.04.2023. Ab dann gilt auch die Parkscheinpflicht für das Kurzzeitparken. Frage: Gilt die Parkgebührenpflicht erst, wenn die entsprechende Beschilderung angebracht wurde? Antwort: Ja Frage: Gilt in diesen Bewohnerparkgebieten eine Höchstparkdauer von 2 Stunden? Antwort: Die Einrichtung der Bewohnerparkregelung basiert auf dem OVA -Beschluss OVA/134/2021. Die Höchstparkdauer für Kurzzeitparkende beträgt zunächst zwei Stunden. Hinweis: Inzwischen wurde auf Basis der Änderung der Parkgebührenordnung zum 01.04.2023 die Höchstparkdauer abgeschafft.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/039/2023