Anfrage Aktenzeichen BV5/062/2022

Aufstellung von Absperrpfosten und eines Zauns im Treppenbereich zur Kirche St. Remigius in Wittlaer

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Edmund-Bertrams-Straße 7 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 16. März 2022veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus dem Original

(Anfrage Herr Biermann, CDU -Fraktion, vom 16. März 2022) An dem Ende des Treppenaufganges vor der Wittlaerer Kirche St. Remigius wurden 2 Absperrpfosten installiert. Im weiteren Verlauf der abwärts führenden Treppe wurde ein Gitterzaun errichtet (siehe Fotos).

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 16. März 2022. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00443402.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00443402.pdf Published Time: Wed, 16 Mar 2022 11:30:23 GMT Number of Pages: 3 Markdown Content: BV5/062/2022 CDU -Fraktion der Bezirksvertretung 5 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 16.03.2022 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 29. März 2022 Betrifft: Aufstellung von Absperrpfosten und eines Zauns im Treppenbereich zur Kirche St. Remigius in Wittlaer (Anfrage Herr Biermann, CDU -Fraktion, vom 16. März 2022) An dem Ende des Treppenaufganges vor der Wittlaerer Kirche St. Remigius wurden 2 Absperrpfosten installiert. Im weiteren Verlauf der abwärts führenden Treppe wurde ein Gitterzaun errichtet (siehe Fotos). Von einigen Bürgern wurden die Poller und der Zaun als störend empfunden, die den Anblick der denkmalgeschützten Kirche stark beeinträchtigten. 1. Was war der Grund für die Installation der Poller und die Errichtung des Zaunes? 2. Sind die Maßnahmen in Anbetracht des Denkmalschutzes der Kirche und des Bebauungsplanes 5187/008 des Gebietes zulässig? 3. Wurden die Maßnahmen von der Verwaltung und dem Denkmalamt genehmigt? gez. Norbert Biermann Seite 2Seite 3
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Title: 00468972.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00468972.pdf Published Time: Tue, 29 Nov 2022 11:22:35 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV5/062/2022 Anfrage Herr Biermann, CDU-Fraktion vom 16. März 2022 hier: Aufstellung von Absperrpfosten und eines Zauns im Treppenbereich zur Kirche St. Remigius in Wittlaer Frage 1: Was war der Grund für die Installation der Poller und die Errichtung des Zaunes? Antwort: Anlass für das Setzen der Pfosten war eine Bürgerbeschwerde, dass die Treppe bei Dunkelheit nicht erkennbar sei und die Gefahr bestehe, dass Fahrradfahrende dort die Stufen übersehen könnten. Der Zaun wurde von privater Seite gesetzt, wurde aber mittlerweile wieder entfernt. Frage 2: Sind die Maßnahmen in Anbetracht des Denkmalschutzes der Kirche und des Bebauungsplanes 5187/008 des Gebietes zulässig? Antwort: Aufgrund der möglichen Gefahrensituation ist keine Abstimmung mit dem Denkmalschutz erfolgt. Im Bebauungsplan werden Verkehrspfosten nicht geregelt. Die Pfosten stehen auf städtischer Fläche. Frage 3: Wurden die Maßnahmen von der Verwaltung und dem Denkmalamt genehmigt? Antwort: Für das Aufstellen von Verkehrspfosten bedarf es keiner bauaufsichtlichen Genehmigung. Das Setzen der Pfosten erfolgte durch die Verwaltung aus Gründen der Verkehrs-sicherheit.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/062/2022