Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.
Aus dem Original
(Anfrage Herr Biermann, CDU -Fraktion, vom 16. März 2022) An dem Ende des Treppenaufganges vor der Wittlaerer Kirche St. Remigius wurden 2 Absperrpfosten installiert. Im weiteren Verlauf der abwärts führenden Treppe wurde ein Gitterzaun errichtet (siehe Fotos).
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 16. März 2022. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
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Dokumenttexte
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Title: 00443402.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00443402.pdf
Published Time: Wed, 16 Mar 2022 11:30:23 GMT
Number of Pages: 3
Markdown Content:
BV5/062/2022
CDU -Fraktion
der Bezirksvertretung 5
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 16.03.2022
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 29. März 2022
Betrifft:
Aufstellung von Absperrpfosten und eines Zauns im Treppenbereich zur Kirche
St. Remigius in Wittlaer
(Anfrage Herr Biermann, CDU -Fraktion, vom 16. März 2022)
An dem Ende des Treppenaufganges vor der Wittlaerer Kirche St. Remigius
wurden 2 Absperrpfosten installiert. Im weiteren Verlauf der abwärts führenden
Treppe wurde ein Gitterzaun errichtet (siehe Fotos).
Von einigen Bürgern wurden die Poller und der Zaun als störend empfunden, die
den Anblick der denkmalgeschützten Kirche stark beeinträchtigten.
1. Was war der Grund für die Installation der Poller und die Errichtung des
Zaunes?
2. Sind die Maßnahmen in Anbetracht des Denkmalschutzes der Kirche und
des Bebauungsplanes 5187/008 des Gebietes zulässig?
3. Wurden die Maßnahmen von der Verwaltung und dem Denkmalamt
genehmigt?
gez. Norbert Biermann Seite 2Seite 3
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Title: 00468972.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00468972.pdf
Published Time: Tue, 29 Nov 2022 11:22:35 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV5/062/2022
Anfrage Herr Biermann, CDU-Fraktion vom 16. März 2022
hier: Aufstellung von Absperrpfosten und eines Zauns im Treppenbereich zur Kirche St. Remigius in Wittlaer
Frage 1:
Was war der Grund für die Installation der Poller und die Errichtung des Zaunes?
Antwort:
Anlass für das Setzen der Pfosten war eine Bürgerbeschwerde, dass die Treppe bei Dunkelheit nicht erkennbar sei und die Gefahr bestehe, dass Fahrradfahrende dort die Stufen übersehen könnten.
Der Zaun wurde von privater Seite gesetzt, wurde aber mittlerweile wieder entfernt.
Frage 2:
Sind die Maßnahmen in Anbetracht des Denkmalschutzes der Kirche und des Bebauungsplanes 5187/008 des Gebietes zulässig?
Antwort:
Aufgrund der möglichen Gefahrensituation ist keine Abstimmung mit dem Denkmalschutz erfolgt. Im Bebauungsplan werden Verkehrspfosten nicht geregelt. Die Pfosten stehen auf städtischer Fläche.
Frage 3:
Wurden die Maßnahmen von der Verwaltung und dem Denkmalamt genehmigt?
Antwort:
Für das Aufstellen von Verkehrspfosten bedarf es keiner bauaufsichtlichen Genehmigung.
Das Setzen der Pfosten erfolgte durch die Verwaltung aus Gründen der Verkehrs-sicherheit.