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Title: 00374413.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00374413.pdf
Published Time: Thu, 12 Mar 2020 08:08:13 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV4/033/2020
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 11.03.2020
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
der Bezirksvertretung 4
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 4
Anfrage
zur Sitzung der Bezirksvertretung 4 am 25.03.2020
Betrifft:
Baumfällungen Simon-Gatzweiler-Platz und an der Drususstraße, Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Begründung:
In der Sitzung der Bezirksvertretung vom 26.02.20 wurde eine Informationsvorlage seitens der Verwaltung zur Kenntnisnahme für die Rodungsarbeiten im Zuge der Massnahme Regenrückhaltebecken Simon-Gatzweiler-Platz vorlegt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass entgegen der Darlegung der Verwaltung, die Bezirksvertretung für die Genehmigung der Baumfällungen nicht zuständig sein sollte.
In der Satzung über Bezirksvertretungen und Bezirksverwaltungsstellen (Bezirkssatzung) der Landeshauptstadt Düsseldorf sind im § 3 die Aufgaben der Bezirksvertretungen festgelegt. In dem Absatz Pflege des Stadtbildes und Angelegenheiten der Denkmalpflege wird das Fällen von Bäumen und somit deren Genehmigung als Aufgabe der Bezirksvertretung festgelegt. Daher ist es zumindest fraglich, warum die Bezirksvertretung die Vorlage aus Sicht der Verwaltung nur zur Kenntisnahme nehmen sollte und hier kein Beschluss herbeigeführt wurde. Darüber hinaus hat die Verwaltung dargestellt, dass die Entscheidung über die Fällungen in diesem Projekt dem Betriebsausschuss, also dem Bauausschuss, obliegt.
Diesem wurde in der Sitzung am 23.01.20 ein Beschluss zur Ausführung und Finanzierung des Projektes vorgelegt. Es fehlt nicht nur eine Formulierung, dass innerhalb des Beschlusses auch über Baumfällungen zu entscheiden ist, sondern in dem als Anlage beigefügten Lageplan ist lediglich die Baustelleneinrichtungsfläche auf dem Simon-Gatzweiler-Platz dargestellt. Ein Plan mit den Fällungen fehlt.
Eine Aussage, dass auch Bäume im Bereich der Drususstraße gefällt werden, fehlt ebenso.
Im letzten Absatz der Vorlage schreibt die Verwa ltung zu den Fällungen folgendes: „Zur Umsetzung der Baumaßnahme müssen WENIGE Bäume gefällt werden. Dafür
werden Ersatzpflanzungen vorgenommen, die im landschaftspflegerischen
Begleitplan beschrieben sind.“ Seite 2
Es sind jedoch neben geschlossenen Heckenstrukturen über 30 satzungsgeschützte und zusätzlich weit mehr kleinere Bäume gefällt worden.
Es sind auch hier fraglich, ob die Verwaltung den Politiker*innen des Betriebsausschusses eine ordnungsgemäße Vorlage zur Entscheidung vorlegt hat.
Grundsätzlich hatte sich die Verwaltung bereit erklärt, bei Fällungen von Bäumen die Anwohner*innen zu informieren. Es ist bedauerlicherweise dass dies bei den Fällarbeiten an der Drususstraße unterblieben ist. Dies Defizit an Informationen hat bei den Anwohner*innen zu einem großen Unmut und Unverständnis geführt.
Wir bitten die Verwaltung, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie begründet die Verwaltung ihre Auffassung, dass die Bezirksvertretung nicht für die Genehmigung der Baumfällungen für das Regenrückhaltebecken zuständig sei?
2. Ist es richtig, dass die Verwaltung die Auffassung vertritt, dass ein ordnungsgemäßer Beschluss zu den Baumfällungen in der Sitzung des Betriebsausschusses im Januar 2020 gefasst wurde?
3. Warum sind die Anwohner*innen an der Pariser Straße entgegen der Vereinbarung nicht von den Baumfällungen im Vorfeld unterrichtet worden?