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Title: 00385988.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00385988.pdf
Published Time: Wed, 07 Apr 2021 11:29:18 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV6/126/2020
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 24.08.2020
CDU-Fraktion
An
den Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 6
Herrn Ralf Thomas
Anfrage der CDU-Fraktion
zur Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 9. September 2020
Betrifft:
Anfrage der CDU-Fraktion: Baumaßnahmen auf der Eitelstraße/Auf der Reide
Begründung:
Sehr zum Leidwesen der Anwohner werden die Eitelstraße und die Straße Auf der Reide momentan zum wiederholten Male aufgerissen. Da liegt der Verdacht nahe, dass sich die zuständigen städtischen Gesellschaften/Verwaltung vor Beginn von geplanten Baumaßnahmen nicht oder nicht hinlänglich abstimmen.
Vor diesem Hintergrund bittet die CDU -Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass bei bevorstehenden Baumaßnahmen
- insbesondere Straßenbaumaßnahmen - bei Straßen im Stadtbezirk/stadtweit eine Abstimmung zwischen den verschiedenen Maßnahmenträgern (Stadtwerke, Netzgesellschaft, Telekommunikationsanbieter usw.) stattfindet?
2. Fand in den o.a. Fällen Eitelstraße/Auf der Reide vor Beginn der letzten größeren Straßenbaumaßnahme eine entsprechende Abstimmung statt? Falls nein, warum nicht?
3. Werden in den Fällen, in denen Straßen innerhalb weniger Jahre zum wiederholten Male aufgerissen werden, den Anwohnern die entsprechenden Kosten auferlegt bzw. könnten durch intensive Vorabstimmung der Maßnahmenträger Anliegerbeiträge minimiert werden?
Für eine zeitnahe Beantwortung wären wir dankbar.
Weitere Begründungen ggf. in der Sitzung.
gez. Gerhard Peters gez. Birgit Schentek Seite 2
Anlagen:
BV6-126-2020 Antwort Anfrage Baumaßnahmen Eitelstraße Auf der Reide
BV6-126-2020 Antwort Anfrage Baumaßnahmen Eitelstraße Auf der Reide als Text anzeigen
Title: TOP 23
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00394238.pdf
Published Time: Wed, 02 Dec 2020 13:55:44 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Drucksache BV6/126/2020
Antwort der Verwaltung
zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 24.08.2020 Baumaßnahmen auf der Eitelstraße / Auf der Reide
Die Anfrage wird vom Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) wie folgt beantwortet:
Frage 1 :
Wie stellt die Verwaltung sicher, dass bei bevorstehenden Baumaßnahmen insbesondere Straßenbaumaßnahmen – bei der Straßen im Stadtbezirk/stadtweit eine Abstimmung zwischen den verschiedenen Maßnahmenträgern (Stadtwerke, Netzgesellschaft, Telekommunikation usw.) stattfindet?
Antwort :
Die Verwaltung ist nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) gesetzlich dazu verpflichtet, Baumaßnahmen zu koordinieren. Im regelmäßigen Turnus findet eine Koordinierungssitzung mit verschiedenen Maßnahmenträgern statt.
Frage 2 :
Fand in den o.a. Fällen Eitelstraße / Auf der Reide vor Beginn der letzten größeren Straßenbaumaßnahme eine entsprechende Abstimmung statt? Falls nein, warum nicht?
Antwort :
1. Bauvorhaben Auf der Reide 2. Bauabschnitt:
Die Maßnahme wurde im Vorfeld mit den verschiedenen Maßnahmenträgern koordiniert. Im Ergebnis wurde die Maßnahme als gemeinsame Ausschreibung und Vergabe zwischen der Netzgesellschaft und dem Stadtentwässerungsbetrieb durchgeführt.
Im Anschluss erfolgte die Straßenwiederherstellung. Die Maßnahme Auf der Reide 2. BA ist nunmehr komplett abgeschlossen.
2. Bauvorhaben Eitelstraße:
Die Maßnahme wurde ebenfalls im Vorfeld mit den verschiedenen Maßnahmenträgern koordiniert. Eine gemeinsame Ausschreibung zwischen Netzgesellschaft und Stadtentwässerungsbetrieb wurde diskutiert, konnte aber aus technischen Gründen nicht realisiert werden und wurde deshalb verworfen.
Frage 3 :
Werden in den Fällen, in denen Straßen innerhalb weniger Jahre zum wiederholten Male aufgerissen werden, den Anwohnern die entsprechenden Kosten auferlegt bzw. könnten durch intensive Vorabstimmung der Maßnahmenträger Anliegerbeiträge minimiert werden?
Antwort :
Die Verlegung einer Leitung durch einen Dritten (z.B. Telekommunikationsunternehmen) und das damit verbundene Aufgraben und Verschließen einer Fahrbahn löst keine Beitragspflicht nach § 8Kommunalabgabengesetz (KAG) aus. Der dadurch entstandene Aufwand wird den Grundstückseigentümern in diesen Fällen nicht auferlegt.
Beitragsfähig sind nur Aufwendungen, die aufgrund straßenbaulicher Maßnahmen durch den Träger der Straßenbaupflicht, also der Landeshauptstadt Düsseldorf, entstehen und die den Tatbestand der Erneuerung, Verbesserung oder Erweiterung einer Teilanlage nach den Maßgaben des § 8 KAG in Verbindung mit der gemeindlichen Satzung erfüllen, z.B. am Abwasserkanal, dem Gehweg, der Beleuchtung oder der Fahrbahn.
Im Vorfeld von straßenbaulichen Maßnahmen finden intensive Vorabstimmungen statt. So erfolgt der Kanalausbau in der Straße Auf der Reide aufgrund einer unterschiedlichen Schadensausprägung in zwei Bauabschnitten. Der erste Bauabschnitt ist seit 2015 fertiggestellt. Im zweiten Bauabschnitt sind Arbeiten der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH hinsichtlich der Gasleitung, der Wasserleitung und der Stromleitung notwendig. Daher führten der Stadtentwässerungsbetrieb der Landeshauptstadt Düsseldorf und die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH die Baumaßnahmen im zweiten Abschnitt gemeinsam durch.
Es wird, so weit möglich, alles getan um mehrfache Aufgrabungen zu verhindern.