Anfrage Aktenzeichen BV7/088/2024

Denkmalschutz Bergische Kaserne - Anfrage der CDU-Fraktion -

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Gräulinger Straße 27 · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 3Dokumente 13. Mai 2024veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Auf Grundlage welchen Kriterienkatalogs können Abweichungen von den beschrieben und vorhandenen Denkmalbereichen in die städtebauliche Planung des Areals und zukünftige Nutzung geplant und berechnet werden?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Anfrage“

zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 28.05.2024 Betrifft: Denkmalschutz Bergische Kaserne - Anfrage der CDU -Fraktion - Die CDU -Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Auf Grundlage welchen Kriterienkatalogs können Abweichungen von den beschrieben und vorhandenen Denkmalbereichen in die städtebauliche Planung des Areals und zukünftige Nutzung geplant und berechnet werden?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 13. Mai 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00520209.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00520209.pdf Published Time: Mon, 13 May 2024 12:16:05 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV7/088/2024 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 13.05.2024 CDU -Fraktion Bezirksvertretung 7 An Bezirksbürgermeisterin Stadtbezirk 7 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 28.05.2024 Betrifft: Denkmalschutz Bergische Kaserne - Anfrage der CDU -Fraktion - Die CDU -Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Auf Grundlage welchen Kriterienkatalogs können Abweichungen von den beschrieben und vorhandenen Denkmalbereichen in die städtebauliche Planung des Areals und zukünftige Nutzung geplant und berechnet werden? 2. Wer entscheidet nach Erwerb des Areals durch die Landeshauptstadt Düsseldorf über mögliche, notw endige bauliche Veränderungen im Inneren und Äußeren der Gebäude, der Frei - und Grünflächen, der Grünanlagen, den Einfriedungen, …? Sachdarstellung: Die Bergische Kaserne im Stadtteil Hubbelrath ist mit wesentlichen Bereichen in die Denkmalliste der Lande shauptstadt Düsseldorf eingetragen. Gemäß Eintragungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf sind Bestandteile des Baudenkmals: Die Kasernenbauten auf dem Gelä nde der heutigen Bergischen Kaserne (ehemalige Flakkaserne), die in den spä ten 1930er Jahren er richtet wurde, in Substanz und Erscheinungsbild, innen und außen. Dezidiert handelt es sich hierbei um die Gebä ude 1 ,2, 2a, 3, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 15, 18, 19, 20, 24, 25, 35, 36, 37, 38, die auf dem beigefü gten Lageplan kartiert sind Die summarisch in der Baubeschreibung aufgefü hrten Ausstattungselemente. Das bauzeitliche Straßen - und Wegenetz, die Frei - und Grü nfläc hen mit Treppen - ,Platz -, und Grü nanlagen, der Baumbestand, die Einfriedungen, die umgebenden Mauern und Toranlagen, sowie der Georgsbrunnen gemä ß beigefü gtem Lageplan. gez.: Martin Klein Anlagen: Anlage Lageplan zum Schutzumfang der Bergischen Kaserne
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Title: Microsoft Word - Denkmalschutz Bergische Kaserne.docx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00531219.pdf Published Time: Mon, 30 Sep 2024 12:47:47 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: # 6.1 Anlage 1 zu Vorlage BV7/088/2024 Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 01.10.2024 Denkmalschutz Bergische Kaserne Anfrage der CDU-Fraktion Frage 1: Auf Grundlage welchen Kriterienkatalogs können Abweichungen von den beschrieben und vorhandenen Denkmalbereichen in die städtebauliche Planung des Areals und zukünftige Nutzung geplant und berechnet werden? Antwort: Die Bauwerke und Freiflächen der ehemaligen Bergischen Kaserne, die in der Denkmalliste kartiert sind, stehen rechtskräftig unter Denkmalschutz. Eine Änderung des Eintragungsumfangs sieht das Denkmalschutzgesetz nur dann vor, wenn die Voraussetzungen für die Unterschutzstellung entfallen sind, was im Falle der Bergischen Kaserne nicht zu erwarten ist. Der denkmalgeschützte Bestand ist somit bei der städtebaulichen Planung des Areals zu berücksichtigen und zu integrieren. Änderungen und Weiterentwicklungen des Bestandes sind gleichwohl möglich, um das Baudenkmal auch weiterhin sinnvoll nutzen zu können. Diese sind vorab mit der zuständigen Denkmalbehörde abzustimmen. Im Falle der Bergischen Kaserne liegt die denkmalrechtliche Zuständigkeit noch bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Frage 2: Wer entscheidet nach Erwerb des Areals durch die Landeshauptstadt Düsseldorf über mögliche, notwendige bauliche Veränderungen im Inneren und Äußeren der Gebäude, der Frei- und Grünflächen, der Grünanlagen, den Einfriedungen, …? Antwort: Werden sämtliche Bauwerke und Freiflächen, die zum Baudenkmal Bergische Kaserne gehören, erworben, geht die denkmalrechtliche Zuständigkeit auf die Landeshauptstadt Düsseldorf über. Die Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde nimmt dann das Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege im Bauaufsichtsamt wahr, das in denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren nach Anhörung des Landschaftsverbandes Rheinland entscheidet.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/088/2024