Anfrage als Text anzeigen
Title: 00520209.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00520209.pdf
Published Time: Mon, 13 May 2024 12:16:05 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV7/088/2024
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 13.05.2024
CDU -Fraktion
Bezirksvertretung 7
An
Bezirksbürgermeisterin
Stadtbezirk 7
Anfrage
zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 28.05.2024
Betrifft:
Denkmalschutz Bergische Kaserne
- Anfrage der CDU -Fraktion -
Die CDU -Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender
Fragen:
1. Auf Grundlage welchen Kriterienkatalogs können Abweichungen von den
beschrieben und vorhandenen Denkmalbereichen in die städtebauliche
Planung des Areals und zukünftige Nutzung geplant und berechnet
werden?
2. Wer entscheidet nach Erwerb des Areals durch die Landeshauptstadt
Düsseldorf über mögliche, notw endige bauliche Veränderungen im
Inneren und Äußeren der Gebäude, der Frei - und Grünflächen, der
Grünanlagen, den Einfriedungen, …?
Sachdarstellung:
Die Bergische Kaserne im Stadtteil Hubbelrath ist mit wesentlichen Bereichen in
die Denkmalliste der Lande shauptstadt Düsseldorf eingetragen.
Gemäß Eintragungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf sind Bestandteile
des Baudenkmals:
Die Kasernenbauten auf dem Gelä nde der heutigen Bergischen Kaserne
(ehemalige Flakkaserne), die in den spä ten 1930er Jahren er richtet wurde, in
Substanz und Erscheinungsbild, innen und außen. Dezidiert handelt es sich
hierbei um die Gebä ude 1 ,2, 2a, 3, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 15, 18, 19, 20, 24, 25,
35, 36, 37, 38, die auf dem beigefü gten Lageplan kartiert sind
Die summarisch in der Baubeschreibung aufgefü hrten Ausstattungselemente.
Das bauzeitliche Straßen - und Wegenetz, die Frei - und Grü nfläc hen mit Treppen -
,Platz -, und Grü nanlagen, der Baumbestand, die Einfriedungen, die umgebenden
Mauern und Toranlagen, sowie der Georgsbrunnen gemä ß beigefü gtem
Lageplan.
gez.: Martin Klein
Anlagen:
Anlage Lageplan zum Schutzumfang der Bergischen Kaserne
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - Denkmalschutz Bergische Kaserne.docx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00531219.pdf
Published Time: Mon, 30 Sep 2024 12:47:47 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
# 6.1
Anlage 1 zu Vorlage BV7/088/2024
Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 01.10.2024
Denkmalschutz Bergische Kaserne Anfrage der CDU-Fraktion Frage 1:
Auf Grundlage welchen Kriterienkatalogs können Abweichungen von den beschrieben und vorhandenen Denkmalbereichen in die städtebauliche Planung des Areals und zukünftige Nutzung geplant und berechnet werden?
Antwort:
Die Bauwerke und Freiflächen der ehemaligen Bergischen Kaserne, die in der Denkmalliste kartiert sind, stehen rechtskräftig unter Denkmalschutz. Eine Änderung des Eintragungsumfangs sieht das Denkmalschutzgesetz nur dann vor, wenn die Voraussetzungen für die Unterschutzstellung entfallen sind, was im Falle der Bergischen Kaserne nicht zu erwarten ist. Der denkmalgeschützte Bestand ist somit bei der städtebaulichen Planung des Areals zu berücksichtigen und zu integrieren. Änderungen und Weiterentwicklungen des Bestandes sind gleichwohl möglich, um das Baudenkmal auch weiterhin sinnvoll nutzen zu können. Diese sind vorab mit der zuständigen Denkmalbehörde abzustimmen. Im Falle der Bergischen Kaserne liegt die denkmalrechtliche Zuständigkeit noch bei der Bezirksregierung Düsseldorf.
Frage 2:
Wer entscheidet nach Erwerb des Areals durch die Landeshauptstadt Düsseldorf über mögliche, notwendige bauliche Veränderungen im Inneren und Äußeren der Gebäude, der Frei- und Grünflächen, der Grünanlagen, den Einfriedungen, …?
Antwort:
Werden sämtliche Bauwerke und Freiflächen, die zum Baudenkmal Bergische Kaserne gehören, erworben, geht die denkmalrechtliche Zuständigkeit auf die Landeshauptstadt Düsseldorf über. Die Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde nimmt dann das Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege im Bauaufsichtsamt wahr, das in denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren nach Anhörung des Landschaftsverbandes Rheinland entscheidet.