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Title: 00396182.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00396182.pdf
Published Time: Mon, 22 Feb 2021 10:11:22 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV8/013/2021
CDU-Fraktion
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
in der Bezirksvertretung 8
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 05.01.2021
Frau Bezirksbürgermeisterin
Dagmar von Dahlen
Rathaus Eller
Gertrudisplatz 8
40229 Düsseldorf
Betrifft:
Gewerbegebiet Jägerstraße / Cruthovener Straße (Anfrage CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Im Bereich der Jägerstraße/Cruthovener Straße stehen einige Gewerbegrundstücke bzw. Gewerbeimmobilien leer. Insbesondere im Bereich eines ehemaligen Tankstellengeländes bzw. Getränkehandels gegenüber dem Bürgerhaus Eller kommt es zu Verwahrlosungstendenzen, dort sammelt sich Unrat und Gerümpel (siehe Fotos), auf den Grundstücken stehen ausgeschlachtete, funktionsunfähige Autos.
In der Begründung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans (Vorentwurf) 08/005 heißt es zu diesem Areal, dass es für die Gewerbenutzung gesichert werden soll:
„Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst außerdem die westlich
der geplanten Wohnbaufläche gelegenen, bestehenden Gewerbeflächen beidseits der Cruthovener Straße und südlich der Jägerstraße. Es ist ausdrückliches Ziel der Landeshauptstadt Düsseldorf, diese ortsbezogenen Strukturen von lokalem Handwerk und Gewerbe im Bestand zu sichern. Im Bebauungsplanverfahren werden Festsetzungen zum Immissionsschutz der geplanten sowie bestehenden Wohnnutzung und zur Sicherung der gewerblichen Nutzung getroffen werden. Hierdurch soll ein immissionsschutzrechtlich zulässiges Nebeneinander von bestehender gewerblicher Nutzung und der geplanten und bestehenden Wohnnutzung gesteuert werden.
Vor über zwei Jahren fand im Sommer 2018 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in dem B-Plan-Verfahren statt, die frühzeitige Behördenbeteiligung erfolgte im Sommer 2019. Ende 2019 teilte die Verwaltung mit, dass die Erstellung von Fachgutachten, die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags noch ausstünden.
Wir fragen daher:
1. Wie stellt sich aktuell der Situation der Gewerbeflächen beidseits der Cruthovener Straße und südlich der Jägerstraße dar (Leerstandsquote, Zahl der Betriebe und Branchen, Beschäftigtenzahl)? Seite 2
2. Welche Maßnahmen unternimmt die Verwaltung aktuell zur Beseitigung der Müllablagerungen auf den ungenutzten Grundstücken und wie wird
aktuell „gesteuert“, dass die Grundstücke tatsächlich auch genutzt werden („ortsbezogene Strukturen von lokalem Handwerk und Gewerbe“)?
3. Wird das Planungsziel des Gewerbeflächenerhalts in dem genannten Bereich angesichts der aktuellen Entwicklungen beibehalten, wie ist angesichts der angestrebten Baureife im Jahr 2021 der Sachstand des Bebauungsplanverfahrens und was ist Grund für die Verzögerungen im Verfahren?
# gez. Christoph Wolongiewicz gez. Susanne Ott