Anfrage Aktenzeichen BV5/037/2026

Wird eine Grundwasser Förderung und Grundwasser Nutzung ab 1.10.2027 in Kaiserswerth und Lohausen wieder möglich sein trotz PFT Verbleibens im Grundwasser?

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
Edmund-Bertrams-Straße 26 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 11. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Aus dem Original

Diese chemischen Stoffe sind schwer abbaubar und somit persistent.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · BV5/037/2026

Das antwortet die Verwaltung

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

Antwort der Verwaltung

Dateidatum im RIS: 24.04.2026 · Amtliches Original (PDF)

BV5/037/2026 Anfrage Frau Dr. Dr. Hagen, FDP, vom 10. März 2026 hier: Wird eine Grundwasser Förderung und Grundwasser Nutzung ab. 1.10.2027 in Kaiserswerth und Lohausen wieder möglich sein trotz PFT Verbleibens im Grund- wasser?

Frage 1:

Kann das Umweltamt eine Übersicht der letzten zehn Jahre vorlegen mit den Grundwasser Beprobungs Ergebnissen im Gebiet von Kaiserswerth und Lohausen, um zu sehen, ob sich die Grundwasser Verunreinigungen mit PFT/PFAS zurück entwickelt werden?

Antwort:

Seit Anfang 2015 befindet sich eine jährlich aktualisierte Chronologie über die durchgeführten Messkampagnen im Internet. Direkt abrufbar ist das Dokument über diesen Link: https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt19/umweltamt/altlasten/pdf/Einzelpunkte_Fahnenentw icklung2007- 2024_web_bf.pdf. Dargestellt ist die Entwicklung der PFAS-Grundwasserverun- reinigung von 2007 bis 2024. Durch unplausible Daten fehlt darin lediglich die Darstellung für das Jahr 2023. Aufgrund der seit 2015 be ziehungs weise 2016 in Betrieb befindlichen drei Grund- wassersanierungsanlagen auf dem Flughafengelände zeigt sich bereits ein deutlicher Rückgang der PFAS-Konzentrationen in den drei verschiedenen Fahnenabschnitten.

Frage 2:

Wann wird eine Kartierung der PFT/PFAS Verunreinigungen in Kaiserswerth und Lohausen auf der Homepage der Stadt Düsseldorf mit genauer Datumsangabe veröffentlicht?

Antwort:

Die Beprobung und Analytik der Grundwassermessstellen in Lohausen/Kaiserswerth im Herbst 2025 ist abgeschlossen. Derzeit werden die Daten durch einen Fachgutachter geprüft, ausge- wertet und in eine flächige „Fahnendarstellung" überführt. Da im Rahmen der Fahnenaufnahme mehr als 100 Grundwassermessstellen beprobt und analysiert werden, wird sich die Datums- angabe auf den Zeitraum der Probenahme beziehen und nicht auf ein einzelnes Datum. Die Veröffentlichung auf den Internetseiten des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz ist für April 2026 vorgesehen.

Frage 3:

Kann die Allgemeinverfügung am 1. Oktober 2027 aufgehoben werden, damit die Entnahme von Grundwasser und die Nutzung von Grundwasser in Kaiserswerth und Lohausen wieder möglich sein wird?

Antwort:

Die Allgemeinverfügung zur Untersagung der Grundwasserförderung und - nutzung in Teilbe- reichen von Düsseldorf-Lohausen/Kaiserswerth sowie der Untersagung der Nutzung von Wasser aus den Kaiserswerther Seen zu Bewässerungszwecken wurde im Mai 2013 erlassen. Sie gilt bis zum 1. Oktober 2027 (https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/1/19/19-310). Nach heutiger Ein- schätzung wird auch weiterhin für Teilbereiche mit höheren PFAS-Konzentrationen die Nutzung von Grund- und Seewasser untersagt werden müssen. Die genaue Abgrenzung des Verfügungs- gebietes wird auf der Grundlage der weiteren Schadstoffentwicklung festgelegt. Dazu erfolgt im Herbst 2026 eine erneute Fahnenaufnahme.

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Vorgang · BV5/037/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Den vollständigen ausgelesenen Text finden Sie im Inhaltsbereich dieser Seite.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Schriftliche Antwort

    Antwort der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 21

    Bezirksvertretung 5. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/037/2026