Anfrage Aktenzeichen BV7/112/2020

Haftungssituation Villa Sohl - Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Deterding (FDP-Fraktion) -

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Nach den Mauresköthen 5 · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 2Dokumente 10. März 2020veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Welche Verantwortlichkeiten im Hinblick auf jegliche Störfälle (Kriminalität, Unwetterfolgen etc. ) bestehen um das Gelände der sog. Villa Sohl?
  2. Welche kriminelle Delikte oder strafrechtlich relevanten Vorfälle sind der Verwaltung in den letzten 2 Jahren auf beschriebenem Gebiet bekannt?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Die sog. Villa Sohl an der Straße Am Gartenkamp steht seit längerem leer und ist durch verschiedene Internetforen als sogenannter „Lost Place" überregional bekannt gemacht worden. Seitdem finden sich dort regelmäßig Besucher e in, die hier Privatbesichtigungen vornehmen. Das Haus und das Gelände sind auch durch mehrere Eingänge ungehindert begehbar. Hierdurch wurden auch in der Vergangenheit spielende Kinder und fremde Dritte animiert, an diesem Platz ein Abenteuer zu suchen. In jüngster Vergangenheit kam es auch zu einem Brandereignis im Gebäude, was glücklicherweise durch Nachbarn entdeckt und kurzfristig gemeldet werden konnte, so dass die Feuerwehr den Schaden begrenzt hat.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 10. März 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Dokumenttexte

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BV7/112/2020 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 08.03.2020 Julian Deterding (FDP-Fraktion) Bezirksvertretung 7 An Bezirksbürgermeister Stadtbezirk 7 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 24.03.2020 Betrifft: Haftungssituation Villa Sohl - Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Deterding (FDP-Fraktion) - Der Bezirksvertreter Herr Deterding (FDP -Fraktion) bittet die Verwaltung um Beantwortung folgend er Fragen: 1. Welche Verantwortlichkeiten im Hinblick auf jegliche Störfälle (Kriminalität, Unwetterfolgen etc. ) bestehen um das Gelände der sog. Villa Sohl? 2. Welche kriminelle Delikte oder strafrechtlich relevanten Vorfälle sind der Verwaltung in den letzten 2 Jahren auf beschriebenem Gebiet bekannt? 3. Welche Maßnahmen stehen der Verwaltung zur Verfügung, um die Begehbarkeit des offensichtlich unfallträchtigen baufälligen Hauses und den sonstigen Aufbauten für Dritte (zum Beispiel spielende Kinder) zu verhindern? Sachdarstellung: Die sog. Villa Sohl an der Straße Am Gartenkamp steht seit längerem leer und ist durch verschiedene Internetforen als sogenannter „Lost Place" überregional bekannt gemacht worden. Seitdem finden sich dort regelmäßig Besucher e in, die hier Privatbesichtigungen vornehmen. Das Haus und das Gelände sind auch durch mehrere Eingänge ungehindert begehbar. Hierdurch wurden auch in der Vergangenheit spielende Kinder und fremde Dritte animiert, an diesem Platz ein Abenteuer zu suchen. In jüngster Vergangenheit kam es auch zu einem Brandereignis im Gebäude, was glücklicherweise durch Nachbarn entdeckt und kurzfristig gemeldet werden konnte, so dass die Feuerwehr den Schaden begrenzt hat. gez. Julian Deterding
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
7.6 Anlage 1 zu Vorlage BV7/112/2020 Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 26.05.2020 Haftungssituation Villa Sohl Anfrage der FDP-Fraktion Frage 1: Welche Verantwortlichkeiten im Hinblick auf jegliche Störfälle (Kriminalität, Unwet- terfolgen etc.) bestehen um das Gelände der sog. Villa Sohl? Frage 2: Welche kriminelle Delikte oder strafrechtlich relevanten Vorfälle sind der Verwaltung in den letzten 2 Jahren auf beschriebenem Gebiet bekannt? Frage 3: Welche Maßnahmen stehen der Verwaltung zur Verfügung, um die Begehbarkeit des offensichtlich unfallträchtigen baufälligen Hauses und den sonstigen Aufbauten für Dritte (zum Beispiel spielende Kinder) zu verhindern? Antworten: Hinsichtlich strafrechtlich relevanter Vorfälle verweise ich auf die Polizei. Ansonsten ist grundsätzlich der Eigentümer für den Zustand seines Grundstücks und der darauf befindlichen Gebäude verantwortlich. Der Eigentümer hat zugesagt, das Gebäude zu sichern. Sollte er dieser Zusage nicht nachkommen, kann das Bauaufsichtsamt ihn hierzu durch eine Ordnungsverfügung auffordern.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/112/2020