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Title: 00371438.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00371438.pdf
Published Time: Wed, 12 Feb 2020 06:30:27 GMT
Number of Pages: 3
Markdown Content:
BV5/036/2020
CDU-Fraktion
der Bezirksvertretung 5
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 11.02.2020
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 26. Februar 2020
Betrifft:
Haus Litzbrück (Anfrage Herr Schilling, CDU-Fraktion, vom 11. Februar 2020)
Das Haus Litzbrück (gebaut 1907) ist ein architektonisch und städtebaulich markantes Gebäude in Angermund.
Derzeit ist zu hören, dass das Gebäude beseitigt und das Grundstück einer anderen Nutzung zugeführt werden soll.
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Hält die Untere Denkmalbehörde das Gebäude für denkmalwürdig?
2. Wenn die Frage mit Nein beantwortet wird: Welche planerischen Möglichkeiten gibt es, den Bestand zu erhalten?
3. Welche Nutzungen sind bauplanungsrechtlich auf dem Grundstück möglich?
Anlage: Fotos
gez. Martin Schilling Seite 2 Seite 3
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - Antwort.TOP41-Haus Litzbrück.docx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00380032.pdf
Published Time: Wed, 27 May 2020 12:52:14 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV5/036/2020
Anfrage Herr Schilling, CDU-Fraktion, vom 11. Februar 2020
hier: Haus Litzbrück
Frage 1:
Hält die Untere Denkmalbehörde das Gebäude für denkmalwürdig?
Antwort:
Das Objekt Bahnhofstraße 33 ist nicht in die Denkmalliste der Stadt Düsseldorf ein-
getragen. Eine wissenschaftliche Denkmalwertprüfung durch das Institut für Denk-
malschutz und Denkmalpflege oder den LVR als Amt für Denkmalpflege im Rheinland
erfolgte bislang nicht, so dass eine belastbare Einschätzung zurzeit ausscheidet.
Die Untere Denkmalbehörde wird das Objekt als Prüffall vormerken und im Rahmen
der personellen Ressourcen, spätestens bei Anzeige einer Beseitigung beim Bauauf-
sichtsamt, auf seinen Denkmalwert hin untersuchen.
Frage 2:
Wenn die Frage mit nein beantwortet wird: Welche planerischen Möglichkeiten gibt
es, den Bestand zu erhalten?
Antwort:
Das Bauaufsichtsamt sieht ohne Eintrag in die Denkmalliste keine planerischen Mög-
lichkeiten, einen etwaigen Bauantrag auf Umbau des Bestandsgebäudes oder auf
Abriss und Neubau ablehnend zu bescheiden.
Frage 3:
Welche Nutzungen sind bauplanungsrechtlich auf dem Grundstück möglich?
Antwort:
Die Umgebung ist durch Wohngebäude geprägt, eine Wohnbebauung ist somit gene-
rell zulässig.
Auch (kleinflächige) Läden und/oder nicht störende Handwerksbetriebe, kleine Be-
triebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für soziale, kirchliche, kulturelle, ge-
sundheitliche und sportliche Zwecke wären – sofern sie auf die Bedürfnissen der Be-
wohner des Gebiets ausgerichtet wären – ausnahmsweise zulässig.