Anfrage Aktenzeichen BV2/041/2020

Information des Amtes für Verkehrsmanagements aus September 2019 zum Einsatz der Geschwindigkeitstafeln im Stadtbezirk 2 im Jahr 2018 - Anfrage der SPD-Fraktion

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Walter-Eucken-Straße 95 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 2Dokumente 11. März 2020veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus „Begründung“

In der Vorlage wurde nach dem Einsatz der Geschwindigkeitstafeln festgestellt, dass die V85 an bestimmten Straßenabschnitten erhöht war. Polizei und Ordnungsamt wurden daraufhin gebeten, entsprechende Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen.

Dies betraf die Mettmanner Straße (30 km/h), die Lacombletstraße (30 km/h), die Neumannstraße (30 km/h), die Bruchstraße (30 km/h; in Fahrtrichtung Lindenstraße) sowie die Schlüterstraße (30 km/h; in Fahrtrichtung Kreisverkehr). Vor dem Hintergrund der Empfehlungen und der Bitte des Amtes für Verkehrsmanagements fragen wir: 1. Sind Kontrollen erfolgt und deren Ergebnisse bekannt?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. März 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV2/041/2020 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 09.03.2020 SPD-Fraktion der Bezirksvertretung 2 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 2 Herrn Dr. Uwe Wagner Betrifft: Information des Amtes für Verkehrsmanagements aus September 2019 zum Einsatz der Geschwindigkeitstafeln im Stadtbezirk 2 im Jahr 2018 - Anfrage der SPD-Fraktion Begründung: In der Vorlage wurde nach dem Einsatz der Geschwindigkeitstafeln festgestellt, dass die V85 an bestimmten Straßenabschnitten erhöht war. Polizei und Ordnungsamt wurden daraufhin gebeten, entsprechende Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Dies betraf die Mettmanner Straße (30 km/h), die Lacombletstraße (30 km/h), die Neumannstraße (30 km/h), die Bruchstraße (30 km/h; in Fahrtrichtung Lindenstraße) sowie die Schlüterstraße (30 km/h; in Fahrtrichtung Kreisverkehr). Vor dem Hintergrund der Empfehlungen und der Bitte des Amtes für Verkehrsmanagements fragen wir: 1. Sind Kontrollen erfolgt und deren Ergebnisse bekannt? 2. Ergeben sich aus Sicht der Verwaltung weitere Handlungsempfehlungen? gez. Michael Kendura Fraktionssprecher
Beantwortung BV2 041 2020 Einsatz der Geschwindigkeitstafeln im Stadtbezirk 2 im Jahr 2018 als Text anzeigen
Seite 1 von 2 TOP Sitzung: 26.05.2020 Drucksache BV2/041/2020 Antwort der Verwaltung zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 09.03.2020 Information des Amtes f ür Verkehrsmanagement aus September 2019 zum Einsatz der Geschwindigkeitstafeln im Stadtbezirk 2 im Jahr 2018 -Anfrage der SPD-Fraktion Frage 1: Sind Kontrollen erfolgt und deren Ergebnisse bekannt? Antwort zu Frage 1: Stellungnahme der Polizei: Die in Rede stehenden Örtlichkeiten -mit Ausnahme der Lacombletstraße- wurden im Hinblick auf die Einhaltung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit von der Polizei überwacht. Dabei konnten in den Jahren 2018 und 2019 folgende Verstöße festgestellt und geahndet werden: Ort Kontrollen Erhobene Verwarnungsgelder Mettmanner Straße 6 15 Neumannstraße 15 25 Bruchstraße 5 7 Schlüterstraße 5 16 Die Kontrollen wurden zu unterschiedlichen Zeiten durchgeführt und ergaben im Mittel keine überdurchschnittlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Sie werden auch weiterhin - im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und perso- nellen Ressourcen - durchgeführt. Stellungnahme des Ordnungsamtes: Mettmanner Straße: Die Straße befindet sich regelmäßig in der hiesigen Einsatzplanung. Aufgrund des Parkdrucks sind Kontrollen jedoch häufig nicht möglich, da keine ausreichende Aufstellfläche (2 Parkplätze) für die Messfahrzeuge zu finden ist. In der Stunde wurden ca. 21 Überschreitungen festgestellt. Lacombletstraße: Mit den derzeitigen Messfahrzeugen ist eine parallele Ausrichtung zur Fahrbahn nicht möglich. Noch in diesem Jahr wird eine Messtechnik angeschafft, die eine parallele Ausrichtung nicht mehr erfordert. Sobald die neue Messtechnik vorhanden ist, wird die Straße auf die Möglichkeit von Geschwindigkeitsmessungen hin erneut überprüft. Neumannstraße: Es ist kein geradliniger Straßenverlauf vorhanden, so dass Messungen mit der hiesigen Technik ausscheiden. Sobald die neue Messtechnik angeschafft ist, wird die Straße auf die Möglichkeit von Geschwindigkeitsmessungen hin überprüft. Seite 2 von 2 Bruchstraße (FR Lindenstraße): Es ist keine Aufstellmöglichkeit für die Messfahrzeuge vorhanden (Querparker). Schlüterstraße (FR Kreisverkehr): Die Schlüterstraße befindet sich auf der Vormerkungsliste zukünftiger Messstellen. In den kommenden Wochen werden dort Messungen aufgenommen. Frage 2: Ergeben sich aus Sicht der Verwaltung weitere Handlungsempfehlungen? Antwort zu Frage 2: Da es sich bereits um Bereiche mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30km/h handelt, sind weitere straßenverkehrsrechtliche Möglichkeiten nicht gegeben. Die Kontrollen durch Polizei und Ordnungsamt werden entsprechend der personellen Möglichkeiten aufrechterhalten. Im zeitlichen Abstand ist ein erneuter Einsatz der Geschwindigkeitstafeln vorgesehen.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/041/2020