Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.
Aus „Begründung“
In der Vorlage wurde nach dem Einsatz der Geschwindigkeitstafeln festgestellt, dass die V85 an bestimmten Straßenabschnitten erhöht war. Polizei und Ordnungsamt wurden daraufhin gebeten, entsprechende Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen.
Dies betraf die Mettmanner Straße (30 km/h), die Lacombletstraße (30 km/h), die Neumannstraße (30 km/h), die Bruchstraße (30 km/h; in Fahrtrichtung Lindenstraße) sowie die Schlüterstraße (30 km/h; in Fahrtrichtung Kreisverkehr). Vor dem Hintergrund der Empfehlungen und der Bitte des Amtes für Verkehrsmanagements fragen wir: 1. Sind Kontrollen erfolgt und deren Ergebnisse bekannt?
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. März 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
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BV2/041/2020
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 09.03.2020
SPD-Fraktion
der Bezirksvertretung 2
An
den Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 2
Herrn Dr. Uwe Wagner
Betrifft:
Information des Amtes für Verkehrsmanagements aus September 2019 zum Einsatz
der Geschwindigkeitstafeln im Stadtbezirk 2 im Jahr 2018
- Anfrage der SPD-Fraktion
Begründung:
In der Vorlage wurde nach dem Einsatz der Geschwindigkeitstafeln festgestellt, dass
die V85 an bestimmten Straßenabschnitten erhöht war. Polizei und Ordnungsamt
wurden daraufhin gebeten, entsprechende Geschwindigkeitskontrollen
durchzuführen.
Dies betraf die Mettmanner Straße (30 km/h), die Lacombletstraße (30 km/h), die
Neumannstraße (30 km/h), die Bruchstraße (30 km/h; in Fahrtrichtung
Lindenstraße) sowie die Schlüterstraße (30 km/h; in Fahrtrichtung Kreisverkehr). Vor
dem Hintergrund der Empfehlungen und der Bitte des Amtes für
Verkehrsmanagements fragen wir:
1. Sind Kontrollen erfolgt und deren Ergebnisse bekannt?
2. Ergeben sich aus Sicht der Verwaltung weitere Handlungsempfehlungen?
gez. Michael Kendura
Fraktionssprecher
Beantwortung BV2 041 2020 Einsatz der Geschwindigkeitstafeln im Stadtbezirk 2 im Jahr 2018 als Text anzeigen
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Sitzung: 26.05.2020
Drucksache BV2/041/2020
Antwort der Verwaltung zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 09.03.2020
Information des Amtes f ür Verkehrsmanagement aus September 2019 zum
Einsatz der Geschwindigkeitstafeln im Stadtbezirk 2 im Jahr 2018
-Anfrage der SPD-Fraktion
Frage 1:
Sind Kontrollen erfolgt und deren Ergebnisse bekannt?
Antwort zu Frage 1:
Stellungnahme der Polizei:
Die in Rede stehenden Örtlichkeiten -mit Ausnahme der Lacombletstraße- wurden im
Hinblick auf die Einhaltung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit von der Polizei
überwacht.
Dabei konnten in den Jahren 2018 und 2019 folgende Verstöße festgestellt und
geahndet werden:
Ort Kontrollen Erhobene Verwarnungsgelder
Mettmanner Straße 6 15
Neumannstraße 15 25
Bruchstraße 5 7
Schlüterstraße 5 16
Die Kontrollen wurden zu unterschiedlichen Zeiten durchgeführt und ergaben im
Mittel keine überdurchschnittlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Sie werden auch weiterhin - im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und perso-
nellen Ressourcen - durchgeführt.
Stellungnahme des Ordnungsamtes:
Mettmanner Straße:
Die Straße befindet sich regelmäßig in der hiesigen Einsatzplanung. Aufgrund des
Parkdrucks sind Kontrollen jedoch häufig nicht möglich, da keine ausreichende
Aufstellfläche (2 Parkplätze) für die Messfahrzeuge zu finden ist. In der Stunde
wurden ca. 21 Überschreitungen festgestellt.
Lacombletstraße:
Mit den derzeitigen Messfahrzeugen ist eine parallele Ausrichtung zur Fahrbahn nicht
möglich. Noch in diesem Jahr wird eine Messtechnik angeschafft, die eine parallele
Ausrichtung nicht mehr erfordert. Sobald die neue Messtechnik vorhanden ist, wird
die Straße auf die Möglichkeit von Geschwindigkeitsmessungen hin erneut überprüft.
Neumannstraße:
Es ist kein geradliniger Straßenverlauf vorhanden, so dass Messungen mit der
hiesigen Technik ausscheiden. Sobald die neue Messtechnik angeschafft ist, wird die
Straße auf die Möglichkeit von Geschwindigkeitsmessungen hin überprüft.
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Bruchstraße (FR Lindenstraße):
Es ist keine Aufstellmöglichkeit für die Messfahrzeuge vorhanden (Querparker).
Schlüterstraße (FR Kreisverkehr):
Die Schlüterstraße befindet sich auf der Vormerkungsliste zukünftiger Messstellen. In
den kommenden Wochen werden dort Messungen aufgenommen.
Frage 2:
Ergeben sich aus Sicht der Verwaltung weitere Handlungsempfehlungen?
Antwort zu Frage 2:
Da es sich bereits um Bereiche mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von
30km/h handelt, sind weitere straßenverkehrsrechtliche Möglichkeiten nicht
gegeben. Die Kontrollen durch Polizei und Ordnungsamt werden entsprechend der
personellen Möglichkeiten aufrechterhalten. Im zeitlichen Abstand ist ein erneuter
Einsatz der Geschwindigkeitstafeln vorgesehen.