Anfrage Aktenzeichen BV10/002/2020

Modernisierung Rheinwohnungsbau - Anfrage der SPD-Fraktion -

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Kein Beratungstermin veröffentlicht Im Ratsinformationssystem ist derzeit kein belastbarer Beratungstermin verknüpft.
Clausthal-Zellerfelder-Straße 2 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 13. Januar 2020veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus „Begründung“

Die Beantwortung der vorstehenden Frage ist notwendig, um zu klären in welchem Umfang und mit welcher Reichweite die Bezirksvertretung Kompetenzen zur Prüfung der oben genannten Maßnahmen der Wohnungsbaugesellschaft Rheinwohnungsbau hat.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 13. Januar 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00368297.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00368297.pdf Published Time: Mon, 13 Jan 2020 08:30:12 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV10/002/2020 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 13.01.2020 SPD- Fraktion der Bezirksvertretung 10 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 10 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 10 am 28.01.2020 Betrifft: Modernisierung Rheinwohnungsbau - Anfrage der SPD-Fraktion - Das Wohnungsbauunternehmen Rheinwohnungsbau beabsichtigt bekanntlich in Garath Süd West Modernisierung- und Umbauarbeiten bei ihren Häusern Jakob-Kneip-Straße 23 - 61 und 70 – 72. Geplant ist zum Teil die Aufstockung um ein Staffelgeschoss. Vor diesem Hintergrund bitte ich folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten BV Sitzung zu setzen: Gibt es für den oben genannten Bereich einen Bebauungsplan? Wenn ja, # in Form eines einfachen (§30 Abs.3 BauGB) oder # einen qualifizierten (§30 Abs. 1 BauGB) Bebauungsplanes? Liegt eine Aufstockung um ein Staffelgeschoss im Rahmen der Feststellung des Bebauungsplanes (sofern ein solcher vorhanden ist) vor? Ist nach den bebauungsrechtlichen Gegebenheiten für die geplanten Modernisierungs- und Umbauarbeiten sowie für die geplante Aufstockung um ein Staffelgeschoss die Genehmigung der Bezirksvertretung nach der Bezirkssatzung der Stadt Düsseldorf erforderlich? Begründung: Die Beantwortung der vorstehenden Frage ist notwendig, um zu klären in welchem Umfang und mit welcher Reichweite die Bezirksvertretung Kompetenzen zur Prüfung der oben genannten Maßnahmen der Wohnungsbaugesellschaft Rheinwohnungsbau hat.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/002/2020