Anfrage Aktenzeichen BV10/105/2022

Nutzungsänderungsgenehmigung für das ehemalige Hotel und Restaurant Achteck, beziehungsweise Oktogon in Garath/Mitte - Anfrage der SPD-Fraktion -

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

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Peter-Behrens-Straße 91 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 2Dokumente 16. August 2022veröffentlicht

Beschluss & Empfehlung

  • Bekanntlich ist für das oben genannte Objekt im Hauptzentrum Garath ein Umbau und eine Änderung der Nutzung für das Erdgeschoss genehmigt worden. Da das Objekt in zentraler Lage im Hauptzentrum gelegen ist und daher städtebaulich – dazu gehört auch die Art der Nutzung – nicht ohne Bedeutung sein dürfte, ist es schon sehr verwunderlich, dass die Bezirksvertretung 10 am Nutzungsänderungsverfahren nicht beteiligt worden ist. Um das abschließend beurteilen zu können, bedarf es der Beantwortung der gestellten Fragen.

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00457189.pdf Published Time: Thu, 12 Jan 2023 08:28:37 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV10/105/2022 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 16.08.2022 SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung10 An den

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Title: 00457189.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00457189.pdf Published Time: Thu, 12 Jan 2023 08:28:37 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV10/105/2022 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 16.08.2022 SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung10 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 10 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 10 am 30.08.2022 Betrifft: Nutzungsänderungsgenehmigung für das ehemalige Hotel und Restaurant Achteck, beziehungsweise Oktogon in Garath/Mitte - Anfrage der SPD-Fraktion - # Anfrage: Aufgrund welcher Rechtsnorm ist für das ehemalige Hotel und Restaurant Achteck, beziehungsweise Oktogon in Garath/Mitte eine Nutzungsänderungsgenehmigung erteilt worden? Welche Rechtsnormen waren für die Bauverwaltung maßgebend, eine Beteiligung der Bezirksvertretung 10 nicht für erforderlich gehalten zu haben? # Begründung: Bekanntlich ist für das oben genannte Objekt im Hauptzentrum Garath ein Umbau und eine Änderung der Nutzung für das Erdgeschoss genehmigt worden. Da das Objekt in zentraler Lage im Hauptzentrum gelegen ist und daher städtebaulich – dazu gehört auch die Art der Nutzung – nicht ohne Bedeutung sein dürfte, ist es schon sehr verwunderlich, dass die Bezirksvertretung 10 am Nutzungsänderungsverfahren nicht beteiligt worden ist. Um das abschließend beurteilen zu können, bedarf es der Beantwortung der gestellten Fragen.
Beantwortung zur Vorlage BV10_105_2022 als Text anzeigen
Title: 00503619.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00503619.pdf Published Time: Tue, 14 Nov 2023 08:28:40 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Beantwortung zur V orl age BV10 /105 /2022 ## Bezirksvertretung 10 Anfrage der SPD -Fraktion vom 30.08 .2022 ## Nutzungsänderungsgenehmigung für das ehemalige Hotel und ## Restaurant Achteck, beziehungsweise Oktogon in ## Garath/Mitte Anfrage: Aufgrund welcher Rechtsnorm ist für das ehemalige Hotel und Restaurant Achteck, bezie- hungsweise Oktogon in Garath/ Mitte eine Nutzungsänderungsgenehmigung erteilt worden? Welche Rechtsnormen waren für die Bauverwaltung maßgebend, eine Beteiligung der Be- zirksvertretung 10 nicht für erforderlich gehalten zu haben? Hier zu teilt das Bauaufsichtsamt Folgendes mit: Eine Beteiligung der Bezirksvertretung erfolgte nicht. Die Wohnnutzung im 1. Obergeschoss ist ausdrücklic h im Bebauungsplan zugelassen. Die Tagespflege ist in dem Katalog des hier festgesetzten MK -Gebietes nicht erwähnt, als Nutzung für soziale/gesundheitliche Zwecke aber regelzulässig im MK. Da das Grundstück überwiegend bebaut ist und keine dem städtebauli chen Zielen entgegen- stehende Planung beantragt war, hat die Verwaltung in eigener Zuständigkeit entschieden.

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/105/2022