Anfrage als Text anzeigen
Title: 00500366.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00500366.pdf
Published Time: Tue, 17 Oct 2023 08:22:16 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV5/160/2023
CDU -Fraktion
der Bezirksvertretung 5
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 17.10.2023
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 31. Oktober 2023
Betrifft:
ParkingDay in Kaiserswerth – Aktionstag für die „Re -Urbanisierung„ oder
parteipolitische Veranstaltung?
(Anfrage Herr Dr. Hartmann, CDU -Fraktion, vom 17. Oktober 2023)
Am 16.9.2023 fand der so genannte „ParkingDay“ statt.
Ausweislich des entsprechenden Wikipedia -Eintrags ist „der Park(ing) Day… ein
seit 2005 international jährlich begangener Aktionstag zur Re -Urbanisierung von
Innenstädten: In der Regel am dritten Freitag des Septembers werden
Parkplätze im öffentlichen Straßenraum modellhaft kurzfristig umgewidmet und
einer anderen Nutzung zugeführt, etwa als grüne Oase bzw. Pflanzinsel, als
Gastronomie - und Sitzfläche, als Fahrradabstellfläche.“
Auch in Kaiserswerth fand der ParkingDay statt. In Höhe des so genannten
Hochbunkers waren Parkplätze wie folgt „umgewidmet“:
Neben einer BeachFlag der Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ standen einig e
Biertische und Bierbänke.
Bürgern, die sich an den Unterzeichner dieser Anfrage wandten, kam das Ganze
nicht vor wie ein Aktionstag zur „Re -Urbanisierung“, sondern wie eine
parteipolitische Veranstaltung der Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ auf
öffentlich en Parkplätzen. Wer einen Parkplatz „umwidmet“, bedarf einer
Sondernutzungserlaubnis.
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gefragt:
1. Verfügten die Veranstalter der o.g. parteipolitischen Veranstaltung über
eine Sondernutzungserlaubnis?
2. Wenn die Frage mit „Ja“ beantwortet wird: Können auch andere Parteien
in den Genuss von Sondernutzungserlaubnissen kommen, um auf
öffentlichen Parkplätzen parteipolitische Veranstaltungen durchzuführen?
3. Wenn Frage 1 mit „Nein“ beantwortet wird: Weshalb verfügten die
Veranstalter der o.g. parteipolitischen Veranstaltung nicht über eine
Sondernutzungserlaubnis?
gez. Dr. Florian Hartmann Seite 2
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: 00505573.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00505573.pdf
Published Time: Tue, 28 Nov 2023 11:06:14 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV5/160/2023
Anfrage Herr Dr. Hartmann, CDU-Fraktion, vom 17. Oktober 2023
hier: ParkingDay in Kaiserswerth – Aktionstag für die „Re-Urbanisierung“ oder parteipolitische Veranstaltung?
Frage 1:
Verfügten die Veranstalter der oben genannten parteipolitischen Veranstaltung über eine Sondernutzungserlaubnis?
Antwort:
Eine Sondernutzungserlaubnis wurde nicht erteilt.
Frage 2:
Wenn die Frage mit „Ja“ beantwortet wird: Können auch andere Parteien in den Genuss von Sondernutzungserlaubnissen kommen, um auf öffentlichen Parkplätzen partei-politische Veranstaltungen durchzuführen?
Antwort:
entfällt
Frage 3:
Wenn Frage 1 mit „Nein“ beantwortet wird: Weshalb verfügten die Veranstalter der oben genannten parteipolitischen Veranstaltung nicht über eine Sondernutzungserlaubnis?
Antwort:
Veranstaltungen zum sogenannten ParkingDay sind Zusammenkünfte, die der öffentlichen Meinungsbildung dienen und mithin Kundgebungen im Sinne des Versammlungsrechts darstellen. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen ist in diesen Fällen erlaubnisfrei.