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Title: 00422398.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00422398.pdf
Published Time: Thu, 26 Oct 2023 09:46:11 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV2/199/2021
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 31.08.2021
Die Linke
der Bezirksvertretung 2
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 2
Herrn Patrick Schiffer
Betrifft:
Parkplätze Grafenberger Allee/Sohnstraße
- Anfrage von Frau Dr. Müller -Klar
Zur Sitzung der Bezirksvertretung 02 am 14.09.2021 stelle ich als Vertreterin
der
LINKEN folgende Anfrage:
Nach dem Ortstermin an der Grafenberger Allee/Sohnstraße teilten Sie mi t, „die
„Stellplätze“ sind für den freien Rechtsabbieger am Knoten Grafenberger
Allee/Sohnstraße und die entsprechend notwendigen Sichtverhältnisse nicht
optimal. Grundsätzlich sind die Platzverhältnisse zwischen Radweg und Bordstein
hier zu schmal, um das Parken im Seitenraum mittels Verkehrszeichen Vz315
anzuordnen.“
Auf die „Dooring“ -Problematik wie auch die Notwendigkeit der Weiterentwicklung
des Radhauptnetzes Grafenberger Allee wurde ebenfalls hingewiesen.
Hieraus ergeben sich folgende Fragen:
1. Au f welcher Rechtsgrundlage basieren der Abstand parkender Autos bis
zur Ecke (bitte um Benennung der Größe des Abstandes), der Breite des
Bürgersteiges (bitte um Benennung der Breite) sowie der Abstand
zwischen Fußgehende und Radweg bzw. zwischen Radweg und parkenden
Autos (bitte um Benennung der Größe des Abstandes)?
2. Wie nahe dürfen Autos neben einem Radweg parken, damit sich keine
„Dooring“ -Problematik ergibt?
3. Da hier schon ein „neuer“ Radweg existiert, was ist hier bei der
Weiterentwicklung des Radhauptnetzes auf der Grafenberger Allee
weiter geplant?
gez. Dr. Monika Müller -Klar
Beantwortung BV2 199 2021 Parkplätze Grafenberger Allee Sohnstraße als Text anzeigen
Title: TOP 23
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00504883.pdf
Published Time: Thu, 23 Nov 2023 07:34:25 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Seite 1 von 1
TOP
Sitzung: 28.11.2023
Vorlagennummer BV2/ 199 /202 1
Anfrage von Frau Dr. Müller -Klar vom 31.08.2021
hier: Parkplätze Grafenberger Allee/Sohnstraße
Frage:
Auf welcher Rechtsgrundlage basieren der Abstand parkender Autos bis zur Ecke
(bitte um Benennung der Größe des Abstandes), der Breite des Bürgersteiges (bitte
um Benennung der Breite) sowie der Abstand zwischen Fußgehende und Radweg
bzw. zwischen Radweg und parkenden Autos (bitte um Benennung der Größe des
Abstandes)?
An twort:
Laut §12 der StVO ist das Halten und Parken im Bereich von Kurven unzulässig. Der
einzuhaltende Abstand beträgt 5 Meter.
Ein Bürgersteig nach Regelmaßen würde laut den Richtlinien für die Anlage von
Stadtstraßen (RASt ) und den Empfehlungen für Radve rkehrsanlagen ( ERA )
mindestens 5,25 Meter breit ausfallen, aufgeteilt in 2,50 m Gehweg, 2 m Radweg
sowie 0,75 m Sicherheitsabstand zu parkenden Autos.
Frage:
Wie nahe dürfen Autos neben einem Radweg parken, damit sich keine „Dooring“ -
Problematik ergibt?
Antwort:
Der einzuhaltende Abstand beträgt 0,75 m.
Frage:
Da hier schon ein „neuer“ Radweg existiert, was ist hier bei der Weiterentwicklung
des Radhauptnetzes auf der Grafenberger Allee weiter geplant?
Antwort:
Die Grafenberger Allee bleibt weiterhin eine wichtige Achse des Radhauptnetzes. Es
sind neben der Radleitroute 2 weitere Lückenschlüsse geplant, um die
Radinfrastruktur nachhaltig zu verbessern.