Anfrage Aktenzeichen BV2/199/2021

Parkplätze Grafenberger Allee/Sohnstraße - Anfrage von Frau Dr. Müller-Klar

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Grafenberger Allee / Sohnstraße · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 2Dokumente 1. September 2021veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Au f welcher Rechtsgrundlage basieren der Abstand parkender Autos bis zur Ecke (bitte um Benennung der Größe des Abstandes), der Breite des Bürgersteiges (bitte um Benennung der Breite) sowie der Abstand zwischen Fußgehende und Radweg bzw. zwischen Radweg und parkenden Autos (bitte um Benennung der Größe des Abstandes)?
  2. Wie nahe dürfen Autos neben einem Radweg parken, damit sich keine „Dooring“ -Problematik ergibt?
  3. Da hier schon ein „neuer“ Radweg existiert, was ist hier bei der Weiterentwicklung des Radhauptnetzes auf der Grafenberger Allee weiter geplant?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 1. September 2021. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00422398.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00422398.pdf Published Time: Thu, 26 Oct 2023 09:46:11 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV2/199/2021 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 31.08.2021 Die Linke der Bezirksvertretung 2 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 2 Herrn Patrick Schiffer Betrifft: Parkplätze Grafenberger Allee/Sohnstraße - Anfrage von Frau Dr. Müller -Klar Zur Sitzung der Bezirksvertretung 02 am 14.09.2021 stelle ich als Vertreterin der LINKEN folgende Anfrage: Nach dem Ortstermin an der Grafenberger Allee/Sohnstraße teilten Sie mi t, „die „Stellplätze“ sind für den freien Rechtsabbieger am Knoten Grafenberger Allee/Sohnstraße und die entsprechend notwendigen Sichtverhältnisse nicht optimal. Grundsätzlich sind die Platzverhältnisse zwischen Radweg und Bordstein hier zu schmal, um das Parken im Seitenraum mittels Verkehrszeichen Vz315 anzuordnen.“ Auf die „Dooring“ -Problematik wie auch die Notwendigkeit der Weiterentwicklung des Radhauptnetzes Grafenberger Allee wurde ebenfalls hingewiesen. Hieraus ergeben sich folgende Fragen: 1. Au f welcher Rechtsgrundlage basieren der Abstand parkender Autos bis zur Ecke (bitte um Benennung der Größe des Abstandes), der Breite des Bürgersteiges (bitte um Benennung der Breite) sowie der Abstand zwischen Fußgehende und Radweg bzw. zwischen Radweg und parkenden Autos (bitte um Benennung der Größe des Abstandes)? 2. Wie nahe dürfen Autos neben einem Radweg parken, damit sich keine „Dooring“ -Problematik ergibt? 3. Da hier schon ein „neuer“ Radweg existiert, was ist hier bei der Weiterentwicklung des Radhauptnetzes auf der Grafenberger Allee weiter geplant? gez. Dr. Monika Müller -Klar
Beantwortung BV2 199 2021 Parkplätze Grafenberger Allee Sohnstraße als Text anzeigen
Title: TOP 23 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00504883.pdf Published Time: Thu, 23 Nov 2023 07:34:25 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Seite 1 von 1 TOP Sitzung: 28.11.2023 Vorlagennummer BV2/ 199 /202 1 Anfrage von Frau Dr. Müller -Klar vom 31.08.2021 hier: Parkplätze Grafenberger Allee/Sohnstraße Frage: Auf welcher Rechtsgrundlage basieren der Abstand parkender Autos bis zur Ecke (bitte um Benennung der Größe des Abstandes), der Breite des Bürgersteiges (bitte um Benennung der Breite) sowie der Abstand zwischen Fußgehende und Radweg bzw. zwischen Radweg und parkenden Autos (bitte um Benennung der Größe des Abstandes)? An twort: Laut §12 der StVO ist das Halten und Parken im Bereich von Kurven unzulässig. Der einzuhaltende Abstand beträgt 5 Meter. Ein Bürgersteig nach Regelmaßen würde laut den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt ) und den Empfehlungen für Radve rkehrsanlagen ( ERA ) mindestens 5,25 Meter breit ausfallen, aufgeteilt in 2,50 m Gehweg, 2 m Radweg sowie 0,75 m Sicherheitsabstand zu parkenden Autos. Frage: Wie nahe dürfen Autos neben einem Radweg parken, damit sich keine „Dooring“ - Problematik ergibt? Antwort: Der einzuhaltende Abstand beträgt 0,75 m. Frage: Da hier schon ein „neuer“ Radweg existiert, was ist hier bei der Weiterentwicklung des Radhauptnetzes auf der Grafenberger Allee weiter geplant? Antwort: Die Grafenberger Allee bleibt weiterhin eine wichtige Achse des Radhauptnetzes. Es sind neben der Radleitroute 2 weitere Lückenschlüsse geplant, um die Radinfrastruktur nachhaltig zu verbessern.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/199/2021